Das Klima ist regional unterschiedlich, es reicht von mediterran bis hin zum Wüstenklima.
Die Mittelmeerküste und das Nildelta haben mediterranes Klima.
In Kairo, Mittel- und Oberägypten ist das Klima wüstenhaft, heiß und trocken im Sommer, im Winter trocken und tagsüber warm mit kalten Nächten. Außer in den Küstengebieten kaum Niederschläge. Im April bläst der heiße, staubige Wüstenwind Khamsin. Die Sommermonate sind sehr heiß.
Alexandria, Kairo und die Mittelmeerküste sind das ganze Jahr hindurch beliebte Reiseziele. Oberägypten bereist man am besten vom Herbst bis zum Frühling.
Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte auch mit einem Personalausweis (+ zwei separate biometrische Passbilder) einreisen, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Bei der Einreise mit dem Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Es empfiehlt sich dennoch aus mehreren Gründen die Einreise mit einem Reisepass, weil der Personalausweis nicht von allen Stellen (z.B.: bei Überweisungen) in Ägypten anerkannt wird:
[1] Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und Portugal (Achtung: Staatsangehörige der übrigen EU-Länder, der Schweiz und der Türkei benötigen einen Reisepass).
Hinweis: Bei der Einreise mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte ausgefüllt werden, für die zwei biometrische aktuelle Passfotos vorgelegt werden müssen. Der Personalausweis wird jedoch nicht überall in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument akzeptiert. Die Einreise mit dem Reisepass ist einfacher und schneller.
Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen (siehe dazu auch die Anmerkung [2] zu Visa bei der Einreise).
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein Visum ist erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Staatsbürger.
eVisum
U.a. Staatsbürger der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder können vor der Reise ein e-Visum für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen beantragen. Das eVisum sollte mindestens 7 Tage vor der Abreise beantragt werden:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz.
Visum bei der Einreise
(a) [2] Derzeit können u.a. Staatsbürger der EU-Länder, der Schweiz und der Türkei für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten (bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist das Visum vorab zu besorgen). Die Beantragung des Visums bei der Einreise am Flughafen ist in der Regel mit Wartezeit verbunden. Die Beantragung eines Visums vor der Einreise wird empfohlen. Das Visum bei der Einreise muss an offiziellen Bankschaltern vor der Passkontrolle bezahlt werden.
Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel bei der Einreise für Badeorte im Süden der Sinai-Halbinsel
Bei der Einreise über den Flughafen Taba, Flughafen St. Catharine und den Flughafen Sharm El-Sheikh können Touristen aus allen in der obigen Tabelle genannten Länder (außer türkische Staatsangehörige) für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen mit Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel einreisen und sich an Badeorten im Süd-Sinai aufhalten. Der Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel ist kostenlos und wird am Grenzübergang ausgestellt.
Einreise mit dem Schiff
Ausländer, die mit einem Schiff in Ägypten ankommen und vom gleichen Hafen abfahren, erhalten eine Erlaubnis, sich maximal 24 Stunden in Ägypten aufhalten zu dürfen. Es gibt auch Aufenthaltserlaubnisse für 3 Tage.
Hinweis: Diese Visumgebühren beziehen sich auf Visa, die vor der Abreise bei einer konsularischen Vertretung beantragt werden, nicht auf Visa bei der Einreise.
Deutschland:
Die Gebühren gelten für Deutsche sowie für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltstitel für Deutschland:
Antragstellung in Berlin, Frankfurt und Hamburg
Das Konsulat in Berlin erhebt für alle Visumanträge eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 3 €.
Touristenvisum:
einmalige Einreise: 28 € (Deutsche) bzw. 43 € in Berlin und Frankfurt (alle anderen Nationalitäten);
mehrmalige Einreise: 57 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum:
einmalige Einreise: 59 €,
mehrmalige Einreise: 83 €.
Visum bei der Einreise am Flughafen: 25 US$ bzw. entsprechender Gegenwert in Euro (einfache Einreise), 60 US$ bzw. entsprechender Gegenwert in Euro (mehrfache Einreise), möglichst in bar.
e-Visum: einmalige Einreise: 25 US$, mehrmalige Einreise: 60 US$
Achtung: Wenn Flug- oder Reisegesellschaften die Visumbeschaffung übernehmen, fallen durch Servicegebühren ggf. deutlich höhere Kosten an.
Touristenvisum, Geschäftsvisum und Transitvisum für ein- oder mehrmalige Einreise.
Touristenvisum: I. d. R. 3 Monate ab Ausstellungsdatum (einmalige Einreise).
Geschäftsvisum: I. d. R. 3 Monaten ab Ausstellungsadatum (einmalige Einreise).
Eine Verlängerung im Land ist bei vorab besorgten Visa sowie bei Visa bei der Einreise mit Reisepass möglich.
Transitpassagiere, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder Visum bei der Einreise oder online ein e-Visum, das mindestens 7 Tage vor der Abreise beantragt werden sollte.
(a) 1 ausgefülltes Antragsformular.
(b) 2 biometrische Passfotos.
(c) Reisepass mit mindestens einer freien Seite (Restgültigkeit: 6 Monate bei der Einreise). Kopie der relevanten Seiten des Reisepasses erforderlich. (Hinweis: Ein Personalausweis wird bei der Visumbeantragung vor der Reise nicht akzeptiert.)
(d) Gebühren (bei Antragstellung in bar, in Bern auch per Postanweisung).
(e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Ggf. Hotelbuchungs- und Flugticketbestätigung.
(g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des visierten Reisepasses.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben mit Firmenstempel, genaue Adresse des Aufenthaltsorts und Aufenthaltsdauer.
Möglicherweise sind weitere Unterlagen erforderlich.
Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass (oder Personalausweis mit 2 zusätzlichen Passfotos).
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
(c) Gebühr (25 US$) in bar.
E-Visum
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 8 Monate gültig ist.
(b) Visumgebühr.
(c) Reiseroute.
(d) Hotelreservierung.
(e) ggf. Einladungsschreiben.
Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, mindestens jedoch 3-5 Arbeitstage, in Frankfurt für Reisende mit türkischer Staatsangehörigkeit 5 Konsulararbeitstage (Expressbearbeitung: 2 Konsulararbeitstage). In Bern je nach Nationalität und Reisezweck bis zu 6 Wochen.
Hinweis: Die Bearbeitungszeit in der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin beträgt derzeit mindestens 1 Woche.
Visum bei der Einreise: Mit Reisepass (Visastempel) Verlängerung möglich; mit Personalausweis und Einreisekarte Verlängerung nicht möglich.
Deutsche: Bei Einreise mit Personalausweis sind zwei separate aktuelle Passfotos erforderlich. Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen genutzt werden, solange ihre Gültigkeit nicht manuell geändert wurde. Kinderreisepässe werden bei der Einreise nach Ägypten in letzter Zeit jedoch nicht immer akzeptiert).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türkei: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reist ein Minderjähriger unter 18 Jahren allein oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten, benötigt er deren/dessen Einverständniserklärung (auf Englisch) sowie Kopien der Reisepässe der Eltern/des anderen Elternteils/Sorgeberechtigen und seiner eigenen Geburtsurkunde. Der Minderjährige sollte von einem anderen Erwachsenen begleitet werden, der in der Einverständniserklärung erwähnt sein muss.
Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein amtstieräztliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das nicht mehr als 2 Wochen alt sein darf. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muss es für maximal 15 Tage in Quarantäne. Die Kosten trägt der Reisende.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein Visum ist erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Staatsbürger.
eVisum
U.a. Staatsbürger der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder können vor der Reise ein e-Visum für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen beantragen. Das eVisum sollte mindestens 7 Tage vor der Abreise beantragt werden:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz.
Visum bei der Einreise
(a) [2] Derzeit können u.a. Staatsbürger der EU-Länder, der Schweiz und der Türkei für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten (bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist das Visum vorab zu besorgen). Die Beantragung des Visums bei der Einreise am Flughafen ist in der Regel mit Wartezeit verbunden. Die Beantragung eines Visums vor der Einreise wird empfohlen. Das Visum bei der Einreise muss an offiziellen Bankschaltern vor der Passkontrolle bezahlt werden.
Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel bei der Einreise für Badeorte im Süden der Sinai-Halbinsel
Bei der Einreise über den Flughafen Taba, Flughafen St. Catharine und den Flughafen Sharm El-Sheikh können Touristen aus allen in der obigen Tabelle genannten Länder (außer türkische Staatsangehörige) für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen mit Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel einreisen und sich an Badeorten im Süd-Sinai aufhalten. Der Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel ist kostenlos und wird am Grenzübergang ausgestellt.
Einreise mit dem Schiff
Ausländer, die mit einem Schiff in Ägypten ankommen und vom gleichen Hafen abfahren, erhalten eine Erlaubnis, sich maximal 24 Stunden in Ägypten aufhalten zu dürfen. Es gibt auch Aufenthaltserlaubnisse für 3 Tage.
Stand - Tue, 17 Dec 2024 17:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 17 Dec 2024 16:56:52 +0100)
Letzte Änderungen:
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Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
Die Sicherheitslage in Ägypten ist aktuell insgesamt stabil und ruhig.
Es besteht jedoch landesweit weiterhin ein Risiko terroristischer Anschläge. Diese fanden in der Vergangenheit insbesondere in der Sinai-Region statt und richteten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, teilweise gegen koptische Einrichtungen und vereinzelt auch gegen ausländische Ziele und Staatsangehörige.
Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt.
In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam.
Im Gouvernorat Nordsinai gilt der Ausnahmezustand, der mit nächtlichen Ausgangssperren einhergeht. Die Straße von Suez nach Taba ist für nichtmilitärische Fahrzeuge gesperrt.
Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.
Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.
Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen.
Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Die Reise muss mit einem durch das Tourismusministerium anerkannten Reiseanbieter erfolgen. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.
In Folge der regionalen Konflikte ist die innenpolitische Lage in Ägypten angespannt, aber stabil. Gelegentlich kommt es zu Demonstrationen, u.a. auch mit Festnahmen. Diese können vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden.
Im Oktober 2023 wurden bei einem Einzelfall zwei israelische Touristen erschossen. Im selben Monat kam es auf dem Sinai zu einem Einschlag durch Flugkörper (vermutlich fehlgeleitete Drohnen), bei dem mehrere Menschen verletzt wurden. Schwerwiegende terroristische Anschläge auf ägyptische Sicherheitskräfte und zivile Ziele können nicht ausgeschlossen werden.
Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben Sicherheitskräfte und Militär erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.
Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare, auch in den sozialen Medien, können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten" angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Bei Kontrollen ist eine Durchsuchung nach solchen Kommentaren möglich. Zuletzt kam es im öffentlichen Raum insbesondere in Kairo verstärkt zu Personenkontrollen auch durch Polizisten in Zivil und zur Durchsuchung u.a. von Mobiltelefonen. Weigerungen, den (zivil-)polizeilichen Aufforderungen Folge zu leisten, können zumindest kurzfristige Freiheitsbeschränkungen bzw. Festnahmen zur Folge haben.
Minenfelder sind häufig unzureichend gekennzeichnet, insbesondere auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen.
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle als auch vereinzelte Übergriffe speziell auf Frauen kommen vor. In den Urlaubsgebieten wie z.B. Hurghada sind teilweise betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern zu beobachten.
Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima reicht von mediterran an der Mittelmeerküste und im Nildelta bis wüstenhaft in Kairo, Mittel- und Oberägypten.
In seltenen Fällen kann es zu tödlichen Vorfällen mit Haien kommen.
Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Für Ausländer gelten gesonderte Tarife sowie ggf. weitere Einschränkungen.
Die Sicherheitsstandards auf Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
In den letzten Jahren sind immer wieder schwere Unfälle mit Touristen- und Tauchbooten bzw. -schiffen vorgekommen, bei denen es zu Todes- und Vermisstenfällen kam. Auch deutsche Staatsangehörige waren betroffen. Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch.
Unfälle mit Touristen- und Tauchbooten bzw. -schiffen sind in letzter Zeit vermehrt vorgekommen.
Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch.
Aufgrund des schlechten Zustands von Fahrzeugen, Geräten und Ausstattungen wie z.B. Heißluftballons, Tauchausrüstungen und Quads, passieren Unfälle verhältnismäßig oft.
Die meisten, touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb (und entsprechendem Zubehör wie Sandblechen, Sandschaufel, Extrabenzin-/Dieselkanister etc.) notwendig. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.
Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein „Carnet de Passage" und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich. Zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Übliche verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft.
Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff (insbesondere Diesel) nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann – vor allem wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt „Unzucht" (debauchery) unter Strafe. Zwar ist Homosexualität nicht ausdrücklich erwähnt, doch berufen sich die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen.
Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.
Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.
In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Kontrollen und Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Verweigerung der Einreise, insbesondere, wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar.
Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.
Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen und bestimmten anderen Geräten ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen bzw. Geräte und zu Verhaftungen und Strafverfolgung führen, s. hierzu im Detail unter Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen.
Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in den Sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten" verfolgt werden.
Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.
Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit Debitkarten (Girocard) nur bei Banken, möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei Einreise mit Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich.
Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen. Z. B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen die Vorlage eines Reisepasses verlangt.
* Es ist seit kurzem zu Zurückweisungen gekommen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival") beantragt werden.
Gegen eine Gebühr von 25 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristenvisum) erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.
Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR), für mehrfache Einreisen 60 USD, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.
Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Es gibt Fälle, in denen Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht hatten, der Antritt des Fluges mitunter verweigert worden ist. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger als einen Monat in Ägypten aufgehalten hatte.
Reisende, auch minderjährige Kinder, die neben der deutschen auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil, werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen).
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (25 USD) zu erwerben.
Nach ägyptischem Recht dürfen Minderjährige (unter 21 Jahren), die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Kairo ist für diesen Personenkreis in der Regel nicht möglich.
Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise zu deklarieren. Die Wiederausfuhr von Beträgen über diesem Wert ist nur bei erfolgter Deklarierung bei Einreise erlaubt.
Die Einfuhr ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Tourismusbehörde.
Die Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld kann zu strafrechtlicher Verfolgung inklusive Festnahme sowie Beschlagnahmung des Bargeldes führen.
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Auch die Wiederausfuhr ägyptischer Altertümer, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden Drohnen beschlagnahmt, und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.
Auch bei der Einfuhr von Tauch- und Schnorchelrobotern, Walkie-Talkies und bestimmten GPS-fähigen Geräten (ausgenommen persönlich genutzte Smartphones) kann es bei der Einreise, ohne die entsprechenden Genehmigungen, zu Problemen bis hin zur Beschlagnahmung der betreffenden Geräte und strafrechtlicher Verfolgung kommen.
Für die Einfuhr von Haustieren sind grundsätzlich ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung und ggf. auch Nachweise über Laboruntersuchungen und einer Titer-Bescheinigung – meist im Rahmen des EU-Heimtierausweises, übersetzt in englischer Sprache, nötig.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Nachweis einer Polioimpfung innerhalb von 12 Monaten bis vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.
Dengue-Viren werden an der Küste zum Roten Meer (überwiegend Hurghada, vereinzelt El Gouna und Al-Qusair) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Berichte über aktuelle Infektionen gibt es auch im Gouvernement Südsinai (Scharm El-Scheich und Umgebung). Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Die Prävalenz von HIV im Land ist mit weniger als 0,1 % gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Erkrankungen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind, insbesondere bei Rückkehr aus Hurghada und Marsa Alam. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:
Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Erkrankung ist in Ägypten weit verbreitet, ca. 20% der Bevölkerung ist betroffen.
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, insbesondere dem Nildelta, Niltal und den entsprechenden Nebenflüssen, siehe Schistosomiasis.
Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor.
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Arabische Republik Ägypten.
Kairo (El Kahira).
Ägypten grenzt im Norden an das Mittelmeer, im Süden an den Sudan, im Westen an Libyen und im Osten an das Rote Meer und Israel. Das Nildelta liegt in Unterägypten und das Niltal in Oberägypten. Östlich des Suezkanals liegt die Sinai-Halbinsel. Ca. 99% der Bevölkerung leben in dem von der Landwirtschaft geprägten Niltal am Delta, hinter dem die zumeist flache Wüste beginnt. 90% der Staatsfläche Ägyptens besteht aus Wüste. Oasen sind die einzigen Überbleibsel der ehemals fruchtbaren westlichen Niederungen. Schmale Küstenregionen am Mittelmeer und an der afrikanischen Seite des Roten Meeres sind bewohnt, aber der Sinai ist allgemein trocken. Der Assuan-Staudamm bremst die Flut, die früher regelmäßig das Niltal überschwemmte, und dient der Elektrizitätserzeugung. Die höchste Erhebung des Landes ist der Jabal Katrina (Katharinenberg) mit 2637 m Höhe.
Präsidialrepublik seit 1953. Alte Verfassung von 1971. Neue Verfassung von Januar 2014. Zweikammerparlament (Volksversammlung und Shura-Rat). Das Parlament wurde im Juni 2012 aufgelöst. Unabhängig seit 1922 (ehemaliges britisches Protektorat).
Abdel Fattah al-Sisi, seit Mai 2014.
Mostafa Madbouli, seit Juni 2018.
220 V, 50 Hz. In einigen ländlichen Gebieten 110-380 V. Zweipolige Steckdosen sind Standard.
Von den Pyramiden über die mittelalterlichen Märkte bis hin zur Schönheit der Natur und einer lebendigen und modernen Kultur ist Ägypten ein Land voll mit Schätzen, die Sie in ihren Bann ziehen werden.
Die Pyramiden von Gizeh – die einzigen Überlebenden der sieben Weltwunder der Antike – die Tempel von Luxor und Karnak mit Säulen wie Lotusblumen, der Sonnenaufgang gegenüber des Tals der Könige und das Schauspiel aus Musik und Licht bei den mächtigen Gräbern von Abu Simbel begeistern schon seit Jahrhunderten die Besucher von Ägypten.
Die Naturgüter von Ägypten haben alle eine starke Wirkung wie die vom Wind geformten Felsformationen in der weißen Wüste, die eisernen Berge von Sinai und die schimmernden Unterwasserlandschaften des Roten Meeres.
Das Herz dieses pulsierenden, modernen arabischen Staates pocht unter der Oberfläche. Letztendlich kann man Ägypten am besten im Schatten seiner großartigen Kulturdenkmäler verstehen, so berühmt wie sie sind, während man den Ruf zum Abendgebet im Ohr hat und das Klappern der Hufe auf dem Asphalt in einem Dorf oder eben bei Tee und Unterhaltung mit den geschwätzigen Ägyptern in irgendeinem Kaffeehaus.
Ägyptens nationale Fluggesellschaft Egyptair (MS) bietet Direktflüge nach Kairo ab Düsseldorf, Frankfurt/M., München, Berlin, Zürich, Genf und Wien.
Mit Direktflügen ist Kairo außerdem zu erreichen mit:
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München;
- Swiss (LX) ab Zürich und Genf;
- Austrian Airlines (OS) ab Wien.
- Air Cairo (SM) ab Köln/Bonn.
- Easyjet (U2) ab Genf.
- Eurowings (EW) ab Düsseldorf.
Direktflüge nach Hurghada werden angeboten von:
- Sun Express (XG) ab Hannover;
- Condor (DE) ab Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart;
- Air Cairo (SM) ab Bremen, Wien und Zürich;
- Swiss (LX) ab Zürich
- TUIFly ab Hannover;
- Easyjet (U2) ab Berlin-Brandenburg.
- Corendon Airlines (XC) ab Bodensee-Airport Friedrichshafen, Graz und Weeze.
- Eurowings (EW) u.a. ab Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Salzburg.
Direktflüge nach Marsa Alam werden angeboten von:
- Swiss (LX) ab Genf.
- Easyjet (U2) ab Berlin-Tegel und Genf.
- TUIFly ab Hannover.
- Eurowings (EW) ab Salzburg.
Frankfurt - Kairo: 4 Std.; Berlin - Kairo: 4 Std.; Frankfurt - Luxor: 7 Std. 40 Min. (mit 1 Zwischenstopp); Berlin - Luxor: 8 Std. 15 Min. (mit 1 Zwischenstopp); Wien - Kairo: 3 Std. 20 Min.; Wien - Luxor: 8 Std. 15 Min. (mit 1 Zwischenstopp); Zürich - Kairo: 3 Std. 55 Min.; Zürich - Luxor: 9 Std. 35 Min. (mit 1 Zwischenstopp).
Die Ausreisegebühr ist im Preis des Flugtickets enthalten.
Die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan wurden von den ägyptischen Behörden zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen ist geschlossen. Vor Reisen über Taba nach Israel wird gewarnt.
Weitere Auskünfte über Einreisebeschränkungen erteilt das Ägyptische Fremdenverkehrsamt.
Es gibt keine internationalen Bahnverbindungen in die Nachbarländer Ägyptens. Der Endbahnhof im Süden ist in Assuan, im Westen (entlang der Küste) in Marsa Matruh.
Die größten Seehäfen sind Alexandria, Nuweiba, Port Said und Suez.
Frachtschiffe: Grimaldi Lines - Freighter Travel nehmen Passagiere mit an Bord und fahren wöchentlich auf ihrer Euro-Med-Rundreise ab Monfalcone über Alexandria (Fahrtdauer bis Alexandria: 12 Tage).
U.a. laufen Silversea Cruises, und TUI Cruises auf Kreuzfahrten Alexandria, Sharm el-Sheikh und Safaga in Ägypten an.
Namma Shipping Lines verbindet Safaga mit Jeddah und mit Duba in Saudi Arabien.
Egypt Air (MS) fliegt täglich von Kairo nach Alexandria, Luxor, Assuan und Hurghada.
Nile Air (NP) bietet Flugverbindungen ab Kairo nach Hurghada, Sharm El Sheikh, Assuan und Luxor an.
Die Gebühr ist im Ticketpreis enthalten.
Neben dem gut ausgebauten Straßennetz im Niltal und im Delta gibt es Asphaltstraßen, die entlang der Küste am Roten Meer und am Mittelmeer verlaufen. Die Straße durch die westlichen Wüstenoasen von Asyut nach Giza ist durchgehend asphaltiert.
Maut: Die Strecken zwischen Kairo und Alexandria, Ismailia, Fayoum und Ain Sukhna sind mautpflichtig.
Tankstellen sind i.d.R. von 8-20 Uhr geöffnet.
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Seitenstreifen sind oft auch bei asphaltierten Straßen nicht befestigt. Man muss immer mit längeren Strecken über Schotter bzw. abgefräste oder mit Split belegte Asphaltschichten rechnen, die nur langsam befahren werden können.
Avis, Europcar, Hertz, Budget, Thrifty und einheimische Firmen bieten Mietwagen am Flughafen von Kairo, in der Stadt Kairo und in großen Hotels an. Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein besitzen. Fahrern unter 25 Jahren wird manchmal eine Jungfahrergebühr berechnet. Bei einigen Autovermietern ist ein Maximalalter von 60 Jahren vorgesehen.
Taxis gibt es in den größeren Städten. Gruppentaxis stehen für lange Strecken zur Verfügung; Fahrpreise sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden.
In Kairo sollte man vom Fahrradfahren Abstand nehmen; in Luxor, wo es zahlreiche Fahrradverleihe gibt, kann man sich damit gut fortbewegen.
Das nationale Busnetz versorgt das Niltal und die Küstenstraßen. Das Streckennetz ist inzwischen so gut ausgebaut, dass fast jeder Ort, der an einer Straße liegt, mit dem Bus erreicht werden kann.
Es gibt verschiedene Anbieter, die teilweise unterschiedliche Landesteile bedienen:
- Go Bus verbindet Orte im Norden Ägyptens, entlang der Küste des Roten Meeres sowie Sharm el-Sheikh mit Dahab und Luxor mit Hurghada;
- Super Jet fährt im ganzen Land, ist sehr zuverlässig und hat bequeme Busse mit Klimanlage;
- East Delta Travel Co. bedient das Gebiet zwischen Kairo, dem Suez Kanal und der Sinai Halbinsel (ältere Busse);
- West & Mid Delta Bus Co. fährt Strecken zwischen Alexandria, der Mittelmeerküste und Siwa (ältere Busse);
- Upper Egypt Bus Co. bedient die Oasen der Wüste im Westen und das Niltal.
Verkehrsbestimmungen:
- Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt;
- Anschnallpflicht;
- Kinder unter sieben Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden;
- Feuerlöscher, Warndreieck und Verbandskasten sind mitzuführen, auch bei Fahrten mit dem Motorrad.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 30km/h;
- außerhalb geschlossener Ortschaften: 60km/h;
- Autobahnen/Schnellstraßen: 90km/h;
- Wüstenstraßen: 100km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49-89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49-89 76 76 76.
Internationaler Führerschein und Versicherungsnachweis werden benötigt. Ein Carnet de Passage ist für die vorübergehende Einfuhr eines Automobils erforderlich.
Die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan wurden von den ägyptischen Behörden zu Sperrgebieten erklärt. Reisen dorthin sind untersagt.
Wüstentouren können bei örtlichen Reiseveranstaltern gebucht werden. Man sollte bedenken, dass Wüstenfahrten ohne erfahrenen Führer, absolut fahrtüchtige Fahrzeuge und ohne ausreichende Wasservorräte lebensgefährlich sein können.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen, wie z.B. in abgelegene westliche und südliche Wüstengebiete sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit Kontrollposten versehen.
Von Oktober bis Februar gibt es in den Wüstengebieten (Sinai, Hurghada) oft schwere Unwetter, die manche Straßen unpassierbar machen; Ausweichrouten fehlen zumeist. Ein Führer und die entsprechende Ausrüstung sind in solchen Situationen lebenswichtig.
In Kairo betreibt die staatliche Cairo Transport Authority Busse, Straßenbahnen und Fähren. In der Innenstadt gilt ein Einheitstarif. Zusätzlich kann man Privatbusse, Sammeltaxis und Minibusse benutzen. Letztere warten normalerweise an den Bahnhöfen oder haben regelmäßige Abfahrtszeiten und sind teurer als staatliche Busse. Wichtigste Verkehrsmittel des guten Kairoer Nahverkehrssystems sind die modernen Vorortzüge und die U-Bahn.
Zwei Linien der U-Bahn sind voll ausgebaut. Die Linie 1 fährt von New El-Marg in Richtung Süden nach Helwan, das 30 km außerhalb von Kairo liegt. Die Linie 2 fährt von Shoubra el-Kheima in südwestlicher Richtung über die Cairo Universität und Gizeh bis nach El Mounib. Die Linie 3 ist teilweise fertiggestellt und soll nach Fertigstellung von Embaba bzw. Mohandiseen bis zum Flughafen fahren.
Taxis sind in Kairo relativ teuer. Reisende sollten nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter nutzen. Darüber hinaus ist es ratsam, sich bereits vorab - evtl. im Hotel - über den ungefähren Fahrpreis zu einem bestimmten Ziel zu informieren und erst wenn man ausgestiegen ist, durch das Fenster zu bezahlen. Es ist üblich, dass sich alleinreisende Frauen auf die Rückbank setzen und alleinreisende Männer vorne neben den Fahrer.
Auf dem Nil fahren in Kairo Wassertaxis.
Alexandria hat ein weit verzweigtes Straßenbahnnetz. Am Bahnhof stehen Minibusse zur Verfügung.
Die Ägyptische Staatsbahn betreibt das Schienennetz im Land. Gute Verbindungen gibt es auf der Ost-West-Linie von Sallom an der libyschen Grenze nach Alexandria und Kairo und am Nil entlang nach Luxor und Assuan. Port Said und Suez sind ebenfalls per Bahn erreichbar.
Die wichtigsten Zugverbindungen sind:
Kairo - Alexandria
Kairo - Luxor - Assuan,
Kairo -Suez,
Kairo und Alexandria - Port Said,
Kairo und Alexandria - El Alamein - Mersa Matruh
3 verschiedene Zugarten fahren zwischen Kairo und Alexandria: Interregios, Expresszüge und Turbozüge. Mehrere klimatisierte Luxuszüge mit Schlaf- und Speisewagen verkehren auf der Strecke Kairo - Luxor - Assuan. Für den Nachtzug sollten frühzeitig Reservierungen bei einem Reisebüro oder über ernst erfolgen.
Fahrkarten sind an Bahnhöfen erhältlich.
Es stehen mehrmals wöchentlich Fährverbindungen von High Jet zur Verfügung (Fahrzeit: ab 2 Std. 20 Min., je nach Boot).
Die traditionellen Segelboote auf dem Nil (Felluccas) können stundenweise gemietet werden.
Die Nile River Valley Transport Corporation unterhält eine wöchentliche Fähre von Assuan nach Wadi Halfa.
Kreuzfahrten auf dem Nil werden zwischen wenigen Tagen bis zu 2 Wochen angeboten. Im Angebot sind u.a. Fahrten von Kairo nach Luxor/Assuan oder von Assuan nach Esra/Naga-Hammad. Die beste Zeit für eine Nil-Kreuzfahrt ist zwischen Oktober bis Mitte April. Kreuzfahrten sind zwischen Assuan und Luxor dank einer Schleuse inzwischen ganzjährig möglich. Flusskreuzfahrtanbieter sind u.a. Viking River Cruises, Phönix Reisen und Nicko Cruises.
Krankenhäuser und Apotheken stehen Besuchern vor allem in den Großstädten und Urlaubsgebieten zur Verfügung. Die medizinische Versorgung auch außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard.
Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die 9 Monate und älter sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben.
[2] Ägypten wurde im Oktober 2024 von der WHO für malariafrei erklärt.
[3] Eine Impfung gegen Thypus wird allen Reisenden empfohlen. Der Nachweis einer Impfung gegen Polio innerhalb von 12 Monaten bis 4 Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.
Magen - und Darmprobleme sind häufig, daher sollte man einen Vorrat an entsprechenden Medikamenten mitnehmen. Als Trinkwasser und zum Zähneputzen sollte man nur Mineralwasser verwenden. Für die ersten Wochen des Aufenthalts empfiehlt es sich, abgefülltes Wasser zu trinken, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fisch- und Fleischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. Als Reiseimpfungen werden auch Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Bilharziose-Erreger kommen im Süßwasser vor (vor allem im Nildelta, Niltal und im Suezkanal-Gebiet). Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt an der Küste zum Roten Meer (in erster Linie Hurghada, vereinzelt El Gouna und Al-Qusai) sowie im Gouvernement Südsinai (Scharm El-Scheich und Umgebung) vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Es gibt eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
Landesweit besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko für Hepatitis A und Hepatitis B. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Die durch Blutkontakt übertragene Hepatitis C ist weit verbreitet; Körperpiercing, Tätowierungen, Rasuren und Maniküren sollte man vermeiden.
Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor. Empfehlenswert ist ein wirksamer Insektenschutz.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Es besteht ein Risiko für Meningokokken-Meningitis vor allem im Niltal. Alljährlich werden während der Trockenzeit von Dezember bis Mai vermehrt Meningokokken-Meningitis Erkrankungen registriert. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksack- und Abenteuerreisende sowie für Kinder wird zu einem Impfschutz geraten. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Man sollte auf ausreichenden Sonnenschutz achten und stets eine ausreichende Trinkwassermenge mit sich führen.
Für eine Arbeitserlaubnis ist ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich.
1 Ägyptisches Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: LE (£E), EGP (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 E£ und 50, 25, 10 und 5 Piaster; Münzen gibt es in den Nennbeträgen 50, 25, 20, 10 und 5 Piaster sowie 1 £E, sie sind aber so gut wie nicht im Umlauf.
Hinweis: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Kreditkarten (Mastercard, American Express, Diners Club und Visa) werden nicht überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Nur größere Hotels oder Restaurants in Kairo und in den Touristenorten akzeptieren Kreditkarten als direktes Zahlungsmittel. Mit manchen Kreditkarten (Visa/Mastercard) kann an Geldautomaten größerer Banken Bargeld in der Landeswährung abgehoben werden.
Bankkarten
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden in Ägypten an zahlreichen Geldautomaten akzeptiert, aber seltener in Geschäften. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
So-Do 08.30-14.00 Uhr. Filialen in Hotels und am Flughafen haben längere bzw. durchgehende Öffnungszeiten.
Ein- und Ausfuhr der Landeswährung auf 5.000 E£ beschränkt.
Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 10.000 US$. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die eingeführte Summe beschränkt. Quittungen und Umtauschbelege müssen vorgelegt werden.
Fremdwährungen können in Banken, offiziellen Wechselstuben und in den meisten Hotels getauscht werden. Bei Banken gibt es meist einen besseren Kurs als bei Wechselstuben oder an der Hotelrezeption. Akzeptiert werden alle gängigen internationalen Währungen.
Die offizielle Amtssprache von Ägypten ist Arabisch. Französisch und Englisch werden häufig gesprochen, vor allem in touristisch belebten Gebieten. Selten wird auch Deutsch oder Russisch verstanden. Es gibt einige englisch- und französischsprachige Wochenzeitungen, wie z.B. die Al-Ahram Weekly, welche jedoch nur in den großen Städten erhältlich sind; die meisten Publikationen sind auf Arabisch.
Arabisch wird weltweit von etwa 320 Mio. Menschen als Muttersprache gesprochen, weitere 60 Mio. Menschen sprechen es als Zweitsprache. Wegen seiner Bedeutung als Sakralsprache in der islamischen Glaubenswelt hat Arabisch sich zu einer Weltsprache entwickelt.
Arabisch ist neben Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch eine der 6 Amtssprachen der Vereinten Nationen. Außer in Ägypten ist es auch Amtssprache u.a. in Algerien, Bahrain, Eritrea, Israel, Irak, Jemen, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Tunesien sowie in den Vereinigten Arabischen Emiraten, wobei sich die lokalen Dialekte mitunter sehr voneinander unterscheiden. Der Kairoer Dialekt gilt aufgrund der großen ägyptischen Filmproduktion als allgemein verständlich. Hocharabisch wird nur selten als mündliches Kommunikationsmittel verwendet, wie etwa beim Verlesen der Nachrichten im Fernsehen oder bei Gottesdiensten.
Schriftsprache für alle Dialekte ist das geschriebene Hocharabisch. Geschrieben wird von rechts nach links. Im arabischen Alphabet gibt es nur Konsonanten und Langvokale. Arabisch ist eine Kurrentschrift, d.h. die einzelnen Buchstaben eines Wortes werden miteinander verbunden.
[*] Diese Feiertage sind nicht offiziell, obgleich Koptische Christen diese befolgen dürfen.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können zollfrei nach Ägypten eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak;
1 l alkoholische Getränke
Neue Artikel und Geschenke bis 10.000 E£.
Anmerkung: Personen, die mit wertvollen elektronischen Geräten wie Kameras, Videokameras, Computern und Mobiltelefonen reisen, müssen diese Gegenstände in ihrem Reisepass eingetragen haben, sofern sie einen Aufenthalt von mehr als 4 Wochen planen. Falls die Gegenstände im Land bleiben, werden Zollgebühren fällig.
Für die Einfuhr von Drohnen wird eine Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde verlangt. Auch für Tauch- und Schnorchelroboter, Walkie-Talkies und bestimmte GPS-fähige Geräte (ausgenommen persönlich genutzte Smartphones) werden Einfuhrgenehmigungen verlangt.
Drogen, Betäubungsmittel, Medikamente (außer zum persönlichen Gebrauch), Baumwolle sowie lebende, gefrorene und ausgestopfte Vögel; Vogelprodukte und Produkte aus Vögeln; eine vollständige Liste ist vom Ägyptischen Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.
Es besteht ein striktes Ausfuhrverbot für antike Gegenstände (mehr als 100 Jahre alt), alle unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tiere (z.B. Korallen). Für die Ausfuhr solcher Gegenstände ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Nicht ausgeführt werden dürfen Drogen und Lebensmittel. Auf Märkten gekauftes Gold und Silber darf nur in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch ausgeführt werden.
Für die Ausfuhr von Teppichen wird eine Genehmigung des Handelsministeriums benötigt.
Weitere Informationen sind vom ägyptischen Zoll erhältlich.
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist die 0020.
GSM 900/1800, 2G, 3G, 4G, 5G. Netzbetreiber sind u.a. Orange Egypt, Etisalat und Vodafone Egypt. Der Empfangs-/Sendebereich der Netzbetreiber beschränkt sich auf die besiedelten Gebiete entlang des Nils, der Küste und des Nordens von Ägypten. Sprachverzögerungen können während eines Telefonats zu Stande kommen. Roaming-Verträge bestehen. Orange Egypt bietet einen Tarif für Touristen.
Bei längeren Aufenthalten kann sich der Kauf einer ägyptischen SIM-Karte in den Niederlassungen der Mobilfunkanbieter in den Flughäfen, in großen Einkaufszentren oder im Zentrum von Großstädten lohnen. Beim Kauf muss der Reisepass vorgelegt werden.
Internet-Cafés findet man in den größeren Städten und in den Touristenzentren. Viele Hotels bieten ihren Gästen ebenfalls Zugang zum Internet.
Hauptanbieter ist u.a. Telecom Egypt.
Hinweis: Das Internet unterliegt der Zensur durch die ägyptische Regierung.
Post nach Europa ist ca. 5 Tage unterwegs. Postlagernde Sendungen sind möglich, bei Abholung wird eine Gebühr berechnet. Postämter sind Sa-Do 08.30-15.00 Uhr geöffnet. Das Hauptpostamt in Kairo hat 24 Stunden geöffnet. Briefe können am einfachsten in Hotels aufgegeben werden.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten im Norden von Ägypten oder über das Internet empfangen.
Beliebte Mitbringsel sind Alabaster-Vasen, alte Bücher, Lederwaren, Teppiche und Keramik. Ein bekanntes Souvenir ist das farbenfrohe Muski-Glas, welches an seinen Luftblasen zu erkennen ist und bereits seit Jahrhunderten in Kairo mundgeblasen wird.
Kairo hat sehr viele Einkaufsmöglichkeiten zu bieten. Der Khan El Khalili, der alte Kairoer Basar, ist eine Fundgrube für Antiquitäten-Reproduktionen, außerdem werden Schmuck, Gewürze, Kupfer- und Messingartikel sowie koptische Stoffe angeboten. Lohnenswert ist ein Besuch des Gewürz-Basars, auf dem es betörend nach Nelken, Koriander und Zimt duftet. Ganz in der Nähe befindet sich der Parfüm-Basar. Die moderneren Einkaufszentren und Kaufhäuser liegen am Tahir-Platz.
In Alexandria findet man in der Gegend um Sharia el-ʿAṭṭārīn zahlreiche Antiquitätenhändler, während der Souk in Luxor eher ein Touristenmarkt ist, auf dem man vor allem in den Abendstunden herrlich bummeln kann.
Die meisten Händler vergeben ihre Preise willkürlich, so dass Touristen in der Regel einen viel zu hohen Preis genannt bekommen. Feilschen ist unbedingt ratsam! Selbst bei Speisen und Getränken sollte man die Preise vor dem Kauf (und Konsum) genauestens prüfen und vergleichen. In großen Kaufhäusern gelten die ausgewiesenen Preise.
Winter: Sa-Do 09.00-19.00 Uhr, Mo und Do bis 20 Uhr; Sommer: Sa-Do 09.00-12.30 und 16.00-20.00 Uhr. Nur Geschäfte mit einer Tourismus-Lizenz dürfen nach 22.00 Uhr öffnen. Im Fastenmonat Ramadan gelten unterschiedliche Öffnungszeiten. Einige Geschäfte schließen für das Freitagsgebet, Geschäfte von christlichen Inhabern haben mitunter sonntags geschlossen.
Achtung: Gelegentlich werden Touristen echte Antiquitäten angeboten, deren Ausfuhr strengstens verboten ist.
In der ägyptischen Kochkunst vereinen sich einige der besten Geschmacksrichtungen der afrikanischen, nahöstlichen und mediterranen Küche. Frische Früchte, z.B. Datteln und Oliven, Gemüse, Fleisch und frischer Fisch werden mit aromatischen Kräutern und Gewürzen kombiniert, um farbenfrohe und geschmacksintensive Speisen zu kreieren. Typischerweise beginnt eine Mahlzeit mit einer Suppe aus Hülsenfrüchten oder Bohnen, Zwiebeln, Tomaten und grünem Blattgemüse sowie jeder Menge Knoblauch oder Gewürze. Zu der Suppe wird flaches Brot, wie Fladenbrot oder Aish (flaches Brot mit Bockshornkleesamen und Maismehl), serviert. Darauf folgt entweder ein Gericht mit Hühnchen, Lamm- oder Kalbsfleisch, das langsam gegart wurde, oder ein Fischeintopf mit Couscous oder Reis als Beilage. Landestypische Spezialitäten sind z. B. Bohnengerichte (Foul), Kebabs und Hummus (Kichererbsenpüree). Als Nachspeise gibt es in der Regel in Honig getränkte Backwaren gefüllt mit Feigen, Datteln und Nüssen, oder Mahallabiyaa (Reispudding) mit Rosenwasser und Gewürzen. Auch Joghurt mit Früchten, vor allem Orangen, Datteln und Feigen, wird häufig zum Nachtisch gegessen.
Große Hotel- und kleine Spezialitätenrestaurants sind in allen Städten zu finden. Einige Restaurants in Kairo bieten neben der ausgezeichneten einheimischen Küche auch internationale Gerichte an. Obwohl Ägypten ein islamisches Land ist, wird Alkohol in guten Restaurants und Cafeteria-ähnlichen Bars ausgeschenkt. Allerdings haben gastronomische Betriebe außerhalb der touristischen Zentren keine Lizenz für den Alkoholausschank.
Wer zum Essen in ein Privathaus eingeladen wird, sollte es als besondere Ehre betrachten, wenn ihm Geflügel, Lamm- oder Kalbfleisch serviert werden. Ägypter sehen Fleischgerichte als Luxus. Tauben sind eine Delikatesse und werden nur zu besonderen Anlässen mit großer Sorgfalt zubereitet, dabei werden die Tauben häufig mit Kopf serviert.
Eine Servicegebühr von 10-15% wird auf Restaurantrechnungen aufgeschlagen. Zimmermädchen, Gepäckträger und andere Bedienstete freuen sich über ein kleines Trinkgeld von umgerechnet 50 Cent oder 1 €. Im Taxi wird der Preis aufgerundet.
Neben starkem Kaffee ist das beliebteste Getränk in Ägypten Tee, welcher häufig mit Minze oder Kräutern aromatisiert wird. Weitere landestypische Getränke sind:
In Ägypten darf man ab 21 Jahren Alkohol trinken.
90 % Muslime (fast ausschließlich Sunniten); 9 % christliche Minderheiten (einschließlich der Koptischen Kirche) sowie eine kleine jüdische Gemeinde (1 %).
Umgangsformen: In vielen Gebräuchen spiegelt sich der islamische Einfluss wider. Die Leute sind höflich und gastfreundlich und erwarten ähnlichen Respekt von ihren Gästen. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, wobei Männer erst die Hand einer Frau schütteln, wenn sie diese ihm anbietet.
Bekleidung: Zurückhaltende Bekleidung ist vielerorts angemessen, Miniröcke, tiefe Ausschnitte usw. sollte man vermeiden. Beim Besuch eines religiösen Gebäudes sollten Arme und Beine stets bedeckt sein und Frauen sollten ihr Haar bedecken. Westliche Bekleidung wird in allen modernen Nachtklubs, Restaurants, Hotels und Bars in Kairo, Alexandria und anderen Urlaubsorten akzeptiert. Offizielle oder gesellschaftliche Veranstaltungen und vornehme Restaurants erfordern elegantere Kleidung. Badebekleidung gehört an den Strand.
Fotografieren: Das Fotografieren in vielen archäologischen Stätten ist gebührenpflichtig (E£ 7,50-15,00), wobei Blitzlicht und Stativ nicht gestattet sind. In Pyramiden, Museen und Grabstätten gilt seit 2003 ein Fotografierverbot. In das Tal der Könige dürfen keine Kameras mitgenommen werden. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldstrafen geahndet, unter Umständen wird sogar die Kamera einbehalten. Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. Einige Muslime lassen sich auch aus religiösen Gründen nicht fotografieren.
Rauchen: Es gibt kein gesetzlich geregeltes Rauchverbot in Ägypten, einige Restaurants unterteilen jedoch in Raucher- und Nichtraucherbereiche. Aus Respekt vor dem muslimischen Glauben sollte man während des Fastenmonats Ramadan vor Sonnenuntergang nicht in der Öffentlichkeit rauchen.
Trinkgeld: Ein Trinkgeld von 10-15 % wird im Restaurant erwartet. Man sollte es diskret in bar überreichen. Auch andere Dienstleister wie Taxifahrer, Zimmermädchen und Gepäckträger freuen sich über Trinkgeld.
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