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Japan

Klima

Beste Reisezeit

Von regionalen Ausnahmen abgesehen stabiles, gemäßigtes Klima im größten Teil des Landes. Der Sommer (Juni - September) ist je nach Region warm bis sehr heiß. Mild im Frühling und Herbst. Regenfälle ganzjährig, die meisten Niederschläge fallen von Juni bis Anfang Juli. 

Norden: Im Norden von Hokkaido kann es im Winter sehr kalt werden, bis zu vier Monate lang kann Schnee liegen, gute Voraussetzungen für den Wintersport sind gegeben. Im Süden von Hokkaido herrscht mediterranes Klima. Hokkaido ist trockener als Tokio. Auch in Zentraljapan sind die Wintersportmöglichkeiten sehr gut.

Süden (Okinawa) Subtropisch, Regenzeit von Mitte Mai bis Mitte Juni. 

Taifune drohen im Süden und im Südwesten ab Frühsommer, dauern aber selten länger als einen Tag.

Die besten Reisezeiten fallen auf den Frühling und auf den Herbst. 

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.

Hinweis: Ausländer müssen in Japan ihren Reisepass immer mitführen. Es besteht Ausweispflicht.

Achtung: Die Anforderungen der transportierenden Fluggesellschaften und Kreuzfahrtunternehmen können von den hier genannten Bestimmungen abweichen. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis.

Anmerkung zum Reisepass

Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.

Hinweis:
Es werden von allen ausländischen Besuchern über 16 Jahren bei der Einreise zusätzlich Fingerabdrücke genommen und digitale Fotos gemacht.

Visainformationen

 

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu 90 Tagen (Verlängerung um weitere 90 Tage möglich u.a. für Staatsangehörige von Deutschland, Irland, Österreich und der Schweiz vor Ablauf der ersten 90 Tage.):

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Hinweis: Für die visumfreie Einreise benötigen türkische Staatsangehörige einen biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass.

Kosten

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart. Staatsbürger bestimmter Länder (wie z.B. Deutschland) erhalten das Visum kostenlos. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Visaarten und Kosten

U.a. Transit-, Touristen-, Working Holiday- und Arbeitsvisum.

Gültigkeit

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund.

Persönliche Beantragung bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Für die schnellere Bearbeitung eines Arbeitsvisums kann der künftige Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde ein Certificate of Eligibility beantragen, das dann zur Ausstellung des Arbeitsvisums bei einer japanischen Auslandsvertretung zugrundegelegt wird. 

Antrag erforderlich

(a) Antragsformular (www.de.emb-japan.go.jp/konsular/VISA_APPLICATION%20_FORM.pdf).
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) gültiger Reisepass.
(d) Auslandsreisekrankenversicherung.

(e) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben und Bürgschaftsschreiben.

(f) Nachweis über ausreichende finazielle Mittel.

(g) Reiseplan.

(h) Flugreservierung.

(i) Nachweis über die Registrierung im ERFS-System, die durch eine einladende Person in Japan vorgenommen werden muss.

Geschäftsvisum:
(a) - (i) und
(j) Einführungsschreiben.
(h) Einladungsschreiben der japanischen Firma.

Touristenvisum:
(a) - (h) und
(i) Buchungsbestätigung des Reisebüros und Quittung (Reiseplan),
(k) Dokumente, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht, z.B. Einladung bei Privatreisen.
(l) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Working-Holiday-Visum:
(a) Gültiger Reisepass.
(b) Rückflugticket bzw. ausreichend finanzielle Mittel zum Erwerb eines solchen (1.100,- EUR).
(c) Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (Bankguthaben, Reiseschecks, etc. in Höhe von ca. 2.000,- EUR).
(d) Auslandsreisekrankenversicherung, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.
(e) Lebenslauf (Formblatt im Konsulat anfordern).
(f) Aufenthaltsplanung (Formblatt im Konsulat anfordern).
(g) Antragsbegründung (ca. 1 Din A4-Seite formlos in englischer oder japanischer Sprache).
(h) Antragsformular (im Konsulat erhältlich).
(i) 1 aktuelles Passfoto.

Anmerkung: Falls der Antrag nach Japan geschickt werden muss, ist er in doppelter Ausfertigung mit 2 aktuellen Passfotos einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund. In der Regel bis zu 5 Werktage, in manchen Fällen bis zu mehreren Wochen.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Vom Visumzwang befreite Reisende, die sich länger als 90 Tage in Japan aufhalten wollen, benötigen die personalausweisähnliche "Residence Card" mit Lichtbild, die stets mitzuführen ist. Diese Verlängerung ist nur einmal um weitere 90 Tage möglich.

Die "Residence Card" wird bei der Einreise am Flughafen ausgestellt. Die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt bleibt jedoch bestehen.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

Unterlagen bei der Einreise:
(a) Rück- oder Weiterreiseticket
(b) Ggf. Unterlagen für die Weiterreise (Visa für Drittländer).
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Aufenthaltsverlängerung

Neben der Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt ist für die Verlängerung des Aufenthalts um weitere 90 Tage auch ein Eintrag im Reisepass durch die zuständige Einwanderungsbehörde nötig.  

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Vor der Verbringung einer Katze oder eines Hundes aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantäne-Service des Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere müssen zuerst mit einem Mikrochip (ISO 11784 und 11785) gekennzeichnet sein und zweimalig im Mindestabstand von 30 Tagen gegen Tollwut geimpft worden sein. Daraufhin muss ein Bluttest von einem zertifizierten Labor gemacht werden. Gleichzeit mit der Blutabnahme beginnt eine Wartefrist von 180 Tagen, nach deren Ablauf das Tier nach Japan verbracht werden darf. Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass kein Tollwut- oder Leptospiroseverdacht oder andere infektiöse Erkrankungen vorliegen. Vor der Einreise muss eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern (mindestens 0,5 IE/ml) durchgeführt werden, deren Resultate rechtzeitig an das MAFF in Japan zu schicken sind.

Hunde und Katzen kommen bei Ankunft in Japan für 12 Stunden bis 180 Tage in Quarantäne (bei direkter Einreise aus Australien, Großbritannien, Fidschi, Guam, Hawaii, Irland (Rep.), Island, Neuseeland, Norwegen, Schweden, Singapur, Taiwan und Zypern besteht die Möglichkeit einer verkürzten Quarantäne von ca. 12 Stunden).

Nur wenn alle der strengen Vorschriften erfüllt sind, kann auch bei Einreise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Quarantäne von lediglich etwa 12 Stunden erwirkt werden. Weitere Informationen unter www.maff.go.jp.

Hunde dürfen nur über bestimmte Flughäfen und Seehäfen eingeführt werden.

Außer an den Flughäfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden.

Bei der Ausreise werden die Tiere ebenfalls untersucht; mit einer nochmaligen Quarantäne von mind. 12 Std. ist zu rechnen.

Über die aktuellen Einfuhrbestimmungen von Tieren sollten sich Reisende bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder über das Animal Quarantine Head Office in Yokohama beraten lassen.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.

Hinweis: Ausländer müssen in Japan ihren Reisepass immer mitführen. Es besteht Ausweispflicht.

Achtung: Die Anforderungen der transportierenden Fluggesellschaften und Kreuzfahrtunternehmen können von den hier genannten Bestimmungen abweichen. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis.

Visainformationen

 

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu 90 Tagen (Verlängerung um weitere 90 Tage möglich u.a. für Staatsangehörige von Deutschland, Irland, Österreich und der Schweiz vor Ablauf der ersten 90 Tage.):

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Hinweis: Für die visumfreie Einreise benötigen türkische Staatsangehörige einen biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Mon, 09 Dec 2024 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 09 Dec 2024 18:47:18 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Aufenthalten in von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebieten um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi I im Nordosten der Insel Honshu wird gewarnt.

Kernkraftwerk Fukushima

Nach dem Unglück im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi 2011 gibt es weiterhin Gebiete, für die Evakuierungsanordnungen gelten. Bei den evakuierten Gebieten in Fukushima handelt es sich um Teile der Ortschaften Futaba, Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie, Okuma und Tomioka, siehe Karte des Wirtschaftsministeriums (Ministry of Economy, Trade and Industry).

  • Reisen Sie nicht in die von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebiete (siehe Karte).
  • Unternehmen Sie notwendige Reisen in die evakuierten Gebiete erst nach Kontakt mit den zuständigen regionalen Behörden und beschränken Sie sie auf ein Minimum.
  • Bei Fragen zu Reaktorsicherheit und Strahlenschutz informiert das Bundesamt für Strahlenschutz.
  • Reisen in andere Landesteile sind aus radiologischer Sicht unbedenklich.

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die Lage in Japan gilt als stabil und ruhig. Demonstrationen und gewaltsame Auseinandersetzungen sind entsprechend selten.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen in größeren Städten und an touristischen Orten vor. Gewalttätige Übergriffe sind selten.
Betrügereien, Raub und sexuelle Übergriffe, oft in Verbindung mit dem Einsatz von Betäubungsmitteln oder Drogen, kommen allerdings in von Touristen frequentierten Ausgehvierteln von Tokyo (z.B. Roppongi, Kabuki-cho, Shibuya und Ikebukuro) und anderen Großstädten durchaus vor.

  • Lassen Sie aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen die übliche Vorsicht walten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Lassen Sie Getränke und Speisen insbesondere abends und nachts nie unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie vorsichtig, Getränke oder Speisen (auch Zigaretten oder Kaugummis) von Fremden oder neuen Bekannten anzunehmen.
  • Meiden Sie „Kundenfänger", die versuchen, Sie in Veranstaltungsorte zu locken.
  • Behalten Sie den Überblick darüber, was Sie in Bars und Restaurants bestellen, und vergewissern Sie sich über den Eintrittspreis für Clubs beim Betreten.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben

Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde und besitzt zahlreiche aktive Vulkane. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden können.

  • Bitte verfolgen Sie die relevante Nachrichtenlage und beachten die Verhaltenshinweise seitens lokaler Behörden bzw. Ihres Reiseanbieters oder Hotels.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Vulkanausbrüche

Von den 110 als aktiv geltenden Vulkanen werden derzeit 47 permanent überwacht. Für die Vulkane Sakurajima, Kuchinoerabu, Iojima, Mont Aso und Suwanosejima in der Region Kyushu sowie den Vulkan Kusatsu-Shirane in der Präfektur Gunma nordöstlich von Tokyo gelten erhöhte Warnstufen und z.T. Sperrzonen. Zuletzt warfen die Vulkane Aso und Sakurajima Aschewolken aus. Vulkanausbrüche fordern immer wieder Todesopfer.

Tropen- und Schneestürme

In Hokkaido herrscht gemäßigtes Klima, in Honshu, Shikoku, Kyushu gemäßigtes bis subtropisches Klima mit milden Wintern und feucht-heißen Sommern, und in Okinawa im Süden ist das Klima subtropisch mit warm-feuchten Wintern und feucht-heißen Sommern.

Süd- und Westjapan werden im Spätsommer häufig von Taifunen heimgesucht. Starke Winde, Überschwemmungen und Erdrutsche können in der Folge zu erheblichen Schäden und Behinderungen im Reiseverkehr führen.

Schneestürme können in West-Honshu und Hokkaido von Dezember bis März auftreten. Lawinenabgänge und Erdrutsche sind insbesondere in Gebirgen möglich.

  • Halten Sie sich über die Wetterlage und Unwetterwarnungen informiert, z.B. über die Japan Meteorological Agency und das Joint Typhoon Warning Center.
  • Informieren Sie sich über regionale Warnhinweise, z.B. über die in Zusammenarbeit mit der Japanischen Tourismusagentur entwickelte, kostenlose Krisenvorsorge-App „Safety tips".
  • Beachten Sie bei Sturmwarnung die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
  • Leisten Sie den Anweisungen der japanischen Behörden zu Sperrzonen um Vulkane etc. unbedingt Folge und machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Öffentliche Verkehrsverbindungen sind sehr gut. Es gibt zahlreiche Inlandsflüge und ein dichtes Eisenbahnnetz einschließlich Hochgeschwindigkeitszüge. In den Städten existieren Busverbindungen und zahlreiche Taxis, in den Großstädten auch U-Bahnen, die zu Stoßzeiten allerdings häufig überfüllt sind.

In Japan herrscht Linksverkehr. Es gilt striktes Alkoholverbot.
Der Verkehr ist meist stockend. Auch Reisende sollten sich einer defensiven Fahrweise anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit ist meist niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 80 bzw. 100 km/h.
Autobahnen sind ausnahmslos mautpflichtig. Für ausländische Reisende wird ein vergünstigter Japan Express Pass angeboten, der für eine bzw. zwei Wochen mit Ausnahme von Hokkaido, Tokyo und Osaka unbegrenzte Autobahnfahrten ermöglicht. Reisende sollten sich ansonsten bei Anmietung eines Fahrzeugs über Verkehrsregeln und Optionen für Mautgebühren erkundigen.
Hilfreiche Informationen für Reisende bietet in englischer Sprache die Japan National Tourism Organization.

Führerschein

Um in Japan ein Fahrzeug fahren zu dürfen, benötigen Inhaber eines nationalen deutschen Führerscheins eine japanische Übersetzung. Der deutsche internationale Führerschein wird in Japan nicht anerkannt.

Übersetzungen können in Japan direkt an einem der zahlreichen International Service Counter der Japan Automobile Federation (JAF) angefertigt werden (gegen Gebühr). Originalführerschein und Übersetzung sind stets zusammen mitzuführen.

Das Japanische Fremdenverkehrsamt in Frankfurt listet zudem einige Anbieter in Deutschland auf, die bei der Beschaffung von Führerscheinübersetzungen aus Japan behilflich sein können.
Es werden auch Übersetzungen anerkannt, die vom ADAC Südbayern e.V. gefertigt wurden.

Wanderungen auf den Fuji

Mit Beginn der offiziellen Wandersaison 2024 wurde aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen die Zahl der Wanderer zum Gipfel des Bergs Fuji erstmals begrenzt. Dies gilt vorerst nur für die Hauptroute zum Gipfel („Yoshida Trail"), die nur noch von max. 4.000 Besuchern/Tag begangen werden darf. Hierzu müssen Wandernde vorab gegen Gebühr einen Zeitabschnitt über die offizielle Website von „Mt. Fuji Climbing" buchen.

  • Bitte informieren Sie sich hierzu auch rechtzeitig bei den japanischen Behörden und auf der Website von „Mt. Fuji Climbing".

LGBTIQ

In Japan sind gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal; gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. In einigen Landesteilen werden dennoch inzwischen Ersatzbescheinigungen für gleichgeschlechtliche Paare ausgestellt. Die Tokyo-Rainbow-Pride-Parade wird seit mehreren Jahren ohne Zwischenfälle durchgeführt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Das japanische Strafrecht sieht selbst für Bagatelldelikte harte Strafen vor. Ausländer müssen selbst bei kleineren Straftaten wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Schlägereien und bei der Verwicklung in Verkehrsunfälle mit bis zu 23 Tagen Haft rechnen, da grundsätzlich von einer Flucht- bzw. Verdunklungsgefahr ausgegangen wird.

Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie z.B. „Ecstasy" und MDMA, werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Es kommt häufig zu Festnahmen und anschließenden Verurteilungen zu Haftstrafen von sieben bis zehn Jahren. Die japanischen Strafverfolgungsbehörden ahnden auch den Besitz geringer Mengen illegaler Drogen. Die Haftbedingungen in japanischen Gefängnissen werden von Nichtjapanern als sehr hart empfunden.

Bei Festnahme oder Verkehrsunfällen mit Personenschaden sollten sich Reisende schnellstmöglich mit den deutschen Vertretungen in Japan in Verbindung setzen.

Das japanische und das deutsche Familienrecht unterscheiden sich. So sieht das japanische Recht, z.B. nach einer Trennung der Eltern, kein gemeinsames Sorgerecht für gemeinsame Kinder vor. Darüber hinaus kann das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils eingeschränkt sein, sofern es gewährt wird.

Bei Kindesentziehungen nach Japan kann mit einer Rückführung der entzogenen Kinder nur gerechnet werden, wenn der entziehende Elternteil zustimmt. In Japan ist zwar das Haager Kindesentziehungsübereinkommen (HKÜ) anwendbar, es wird jedoch von Japan nur unzureichend umgesetzt. Selbst rechtskräftige Rückführungsentscheidungen japanischer Gerichte werden nicht gegen den Willen des entziehenden Elternteils vollstreckt.

Ob die 2024 beschlossene, aber erst 2026 in Kraft tretende Möglichkeit einer gemeinsamen elterlichen Sorge in der Praxis tatsächliche Änderungen bringt, muss - gerade auch mit Blick auf das weiterhin sehr traditionelle Familienbild der japanischen Gesellschaft - abgewartet werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Yen (JPY). Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren noch keine ausländischen Karten. Die Akzeptanz wird jedoch kontinuierlich ausgebaut.

Einige europäische Debit- (Girocard) und Kreditkarten können in Japan jedoch derzeit zur Abhebung von Bargeld an den Geldautomaten der SevenEleven- und Family Mart-Supermärkte sowie für Bargeldabhebungen an Geldautomaten der Filialen der japanischen Post (während der Öffnungszeiten) verwendet werden.

  • Erkundigen Sie sich vor der Reise beim deutschen Geldinstitut über die Bedingungen zur Bargeldabhebung im außereuropäischen Ausland.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen

Die Anmeldung über Visit Japan Web (vor dem Check-in) ist nicht mehr notwendig, kann aber den Einreiseprozess beschleunigen. Fluggesellschaften haben ggf. abweichende Beförderungsbedingungen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.

Reisen Sie nicht mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Pass nach Japan. Es besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass die Meldung des Wiederauffindens den japanischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zu mehrstündigen Verfahren bis hin zur Verweigerung der Einreise.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Manche Fluggesellschaften verweigern die Beförderung, wenn kein Rück- oder Weiterflugticket innerhalb von 90 Tagen oder ein Visum nachgewiesen werden kann. Dies entspricht nicht der Rechtslage.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visum

Deutsche Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte (außer bezahlte Forschungsaufenthalte und Praktika) bis zu 90 Tage visumsfrei einreisen.

  • Bitte erkundigen Sie sich vor einer geplanten Reise über die aktuellen Bestimmungen bei den japanischen Vertretungen in Deutschland.

Längerfristiger Aufenthalt und Arbeitsaufnahme

Die Aneinanderreihung mehrerer visumsfreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visumsfreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.

Deutsche, die in Japan einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst länger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Working-Holiday-Visum

Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines sogenannten Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilen die japanischen Vertretungen in Deutschland.

Erfassung biometrischer Daten

Bei der Einreise werden von Ausländern ab 16 Jahren biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) erfasst.

Ausweispflicht

In Japan besteht Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als einer Million JPY und Edelmetallen (Gold von einem Reinheitsgrad über 90%) von über 1 kg unterliegt einer Meldepflicht.

Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, von Drogen und Aufputschmitteln etc., ge- oder verfälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzen (Pornographie), und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Urheberrecht etc.) verletzen.

Die Einfuhr von Wurst- und Fleischwaren unterliegt strengen Regelungen, die zunehmend schärfer kontrolliert werden, siehe MAFF.go.jp. Weitere Informationen erteilt der japanische Zoll.

  • Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei den japanischen Stellen über aktuelle Anmeldepflichten und Freigrenzen.

Tiere

Bei Hunden und Katzen stellt Japan strenge Anforderungen an den Nachweis der Immunität gegen Tollwut. Anerkannt werden nur Impfungen, die nach der Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip (ISO 11784 und 11785) durchgeführt wurden. Nach Verabreichung zweier Impfungen im Mindestabstand von 30 Tagen muss der Bluttest eines zertifizierten Labors eingeholt werden. Mit dem Tag der Blutabnahme beginnt eine Wartefrist von 180 Tagen. Erst danach ist die Einfuhr des Tieres möglich. Diese muss mindestens 40 Tage vor dem beabsichtigten Einfuhrdatum angemeldet worden sein.

Bei der Einfuhr von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, ist ein Tiergesundheitszeugnis eines Tierarztes (amtsärztlich beglaubigt und von einer japanischen Auslandsvertretung legalisiert) vorzulegen. Bei Hunden, Katzen, Frettchen und evtl. weiteren Tierarten, bei denen eine Tollwutgefahr besteht, muss darüber hinaus eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper (Titertest) erfolgt sein.

Zur heißen Sommerzeit können die Fluggesellschaften sich gegen eine Mitnahme von Tieren entscheiden. In den meisten städtischen Verkehrsmitteln in Japan dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.

  • Informieren Sie sich ausreichend vor der Abreise beim Ministry for Agriculture, Forestry and Fisheries, um eine sechsmonatige Quarantänezeit auszuschließen.
  • Beachten Sie auch die Regelungen zur Mitnahme von Haustieren bei den einzelnen Fluggesellschaften.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Japan sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (ländliche Gebiete) ein Impfschutz gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Infektionskrankheiten

Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)

Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Japan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausbrüchen. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren. Weitere Informationen siehe Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Luftverschmutzung

  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten zur Verfügung stehen, die bei den deutschen Vertretungen in Japan erfragt werden können, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Viele Krankenhäuser behandeln ausländische Patienten nur gegen Vorkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

 

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Japan

Hauptstadt

Tokio.

Geographie

Japan liegt 160 km vom asiatischen Festland entfernt. Zu Japan gehört der größte Teil der Inselkette, die der asiatischen Ostküste vorgelagert ist. Die Hauptinseln (Nord nach Süd) sind Hokkaido, Honshu, Shikoku und Kyushu.

Japan ist sehr gebirgig, etwa drei Viertel des Landes bestehen aus Hügel- und Bergland. Mehrere Bergketten verlaufen von Hokkaido im Norden nach Kyushu im Süden. Die Japanischen Alpen verlaufen in nord-südlicher Richtung durch die Mitte der Insel Honshu. Der höchste Berg ist mit 3776 m der Vulkan Fuji-san (Fudschijama). Er ist einer von über 200 Vulkanen, von denen 36 in den letzten hundert Jahren noch aktiv waren.

Die Tiefebenen liegen hauptsächlich in Küstennähe. Sie sind zumeist nur klein; die größte ist die Kanto-Ebene in der Bucht von Tokio. Die Küste ist im Verhältnis zur Landmasse sehr lang und die Küstenlandschaft ausgesprochen vielfältig. An den Ausläufern der Bergketten liegen tiefe Buchten mit natürlichen Häfen.

Regierung

Parlamentarische Demokratie seit 1947. Verfassung von 1947. Zweikammerparlament: Wahlen zum Unterhaus (Shugi-in; 475 Mitglieder) alle 4 Jahre, zum Oberhaus (Sangi-in; 242 Mitglieder) alle 6 Jahre. Kaiserreich seit mindestens 660 v. Chr.

Staatsoberhaupt

Kaiser Naruhito, seit Mai 2019.

Regierungschef

Shigeru Ishiba, seit Oktober 2024.

Elektrizität

100 V, 60 Hz im Westen (Osaka). 100 V, 50 Hz im Osten (Tokio). Zweipolige Flachstecker. Adapter sind erforderlich.

Übersicht

Japan ist ein Land voller Kontraste: Großstädte locken mit greller Beleuchtung und den neuesten Hightech-Gerätschaften, während man auf dem Lande Jahrhunderte alte japanische Kultur – Geishas, Zen-Steingärten, Tempel und Schreine – noch heute erleben kann.

Die unkonventionelle japanische Pop-Kultur übt auf begeisterungswillige Touristen eine große Anziehungskraft aus. Zukunftsweisende technische Neuerungen und den letzten Schrei in Mode- und Designartikeln kann man hier viel eher als anderswo auf der Welt erwerben.

Aber unter dieser unverblümten Modernität schlägt ein uraltes Herz. Japan ist noch immer das Reich der exquisiten Geisha-Tradition, der Sumo-Ringer, ein Land, in dem historische Festivals zelebriert werden und das Essen zu einer Kunstform erhoben worden ist.
Japan ist aber auch landschaftlich wunderschön und unvergesslich. Besondere Höhepunkte sind der Fujijama, der vulkanischen Ursprungs ist, und die Kiefernwälder der Koya-Berge.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Japans nationale Fluggesellschaften sind Japan Airlines (JL) mit Nonstop-Flügen von Frankfurt/M. nach Tokio-Narita sowie ANA - All Nippon Airways (NH) mit Direktflügen von Frankfurt/M. nach Tokio und Osaka sowie von Düsseldorf und Wien nach Tokio.

Lufthansa (LH) bietet u.a. Direktflüge von Frankfurt/M. und München nach Tokio Haneda an.

Swiss (LX) fliegt direkt von Zürich nach Tokio und nach Osaka.

Austrian Airlines (OS) verbindet Wien nonstop mit Tokio. 

China Airlines (CI) fliegt ab Wien zum Flughafen Naha (OKA) in der Präfektur Okinawa.

British Airways (BA) fliegt direkt von London Heathrow nach Tokio Haneda. Es gibt zahlreiche Zubringerflüge aus dem deutschsprachigen Raum nach London.

Air France (AF) bietet Nonstop-Flüge ab Paris nach Tokio-Narita und nach Tokio-Haneda.

Finnair (AY) fliegt ab Wien via Helsinki nach Tokio, Osaka und Nagoya.

KLM (KL) verbindet Amsterdam und Fukuoka.

Flugzeiten

Frankfurt - Tokio: 11 Std. 10 Min.; Frankfurt - Osaka: 11 Std.; Wien - Tokio: 11 Std. 10 Min.; Zürich - Tokio: 11 Std. 50 Min.

Ausreisegebühr

Ausreisende Flug- und Schiffspassagiere müssen pro Person eine Ausreisesteuer in Höhe von 1000 Yen (ca. 8 € / 9 CHF) bezahlen. Ausgenommen sind Transitreisende, die sich weniger als 24 Std. in Japan aufhalten und Kleinkinder unter zwei Jahren. 

Anreise mit dem Pkw

Maut ist in Japan für sämtliche Autobahnen sowie die Akashi-Kaikyo Brücke, die die Inseln Honshu und Shikoku verbindet, zu entrichten. Die Bezahlung erfolgt entweder in bar oder elektronisch. Ausführliche Informationen erteilt Central Nippon Expressway.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein muss eine japanische Übersetzung des Führerscheins mitgeführt werden. Der internationale Führerschein ist in Japan nicht ausreichend.

Übersetzungen fertigt die Japan Automobile Federation (JAF) am selben oder spätestens am nächsten Werktag an ihren zahlreichen internationalen Service Schaltern an. Weitere Auskünfte erteilt das japanische Fremdenverkehrsamt JNTO in Frankfurt/M., Tel. +49 (69) 20353.

 

Anreise mit dem Schiff

Die wichtigsten japanischen Häfen sind u.a. die Häfen von Tokio, Yokohama, Osaka, Kobe und Nagoya, in denen zahlreiche Passagierschiffe anlegen.

Kreuzfahrtschiffe

Reedereien wie Phoenix, P&O Cruises und Costa bieten in ihrem Kreuzfahrtprogramm in Europa startende Weltreisen mit Zwischenstopps in Japan an.

Fähranbieter

Shanghai Ferry bietet wöchentliche Überfahrten zwischen Shanghai (China) und Osaka (Fahrtdauer: mindestens 46 Std.).

Pan Star Cruise verbindet Busan (Südkorea) mit Osaka.

DBS Cruise Ferry bietet Verbindungen zwischen Wladiwostok (Russland) und Donghae (Südkorea) mit Anschluss nach Sakaiminato in Japan.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Inlandflüge werden von Japan Airlines (JL) und All Nippon Airways (NH) durchgeführt. Japan Airlines (JL) verbindet alle größeren Städte. All Nippon Airways (NH) fliegt auch kleinere Städte an. Wichtige Flugstrecken sind u.a. Tokio - Sapporo, Tokio - Fukuoka, Tokio - Osaka und Tokio - Naha.

Skymark Airlines (BC) fliegt von Tokyo-Haneda und Kobe aus zu günstigen Preisen eine Vielzahl an Zielen in ganz Japan an.

Peach Aviation (MM) bietet von ihren Drehkreuzen in Osaka und Okinawa verschiedene Inlandflüge an.

Toki Air (BV) verbindet Niigata mit Sapporo.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Japan verfügt über ein hervorragend ausgebautes Straßen- und Autobahnnetz.

Die Schnellstraßen Keiyo Highway, Tohoku-, Tomei-, Tokaido-, Joban- und Meishin-Expressway verbinden die Städte an der Pazifikküste. Die Insel Awaji ist zwischen Akashi und Iwaya mit dem Festland durch eine Autobrücke verbunden.

Maut ist in Japan für sämtliche Autobahnen sowie die Akashi-Kaikyo Brücke, die die Inseln Honshu und Shikoku verbindet, zu entrichten. Die Bezahlung erfolgt entweder in bar oder elektronisch. Ausführliche Informationen erteilt Central Nippon Expressway.

Tankstellen sind überall vorhanden. Der Service, wie betanken, Reinigung der Windschutzscheibe etc. ist kostenlos.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Japanische Straßen sind allgemein in einem sehr guten Zustand.

Staßenklassifizierung

Das japanische Straßennetz umfasst 
- Autobahnen, deren Netz stark verzweigt und entlang der Pazifikküste besonders dicht ist sowie Stadtautobahnen u.a. in und um Tokio, Osaka und Nagoya, gekennzeichnet mit grünen Schildern;
- Nationalstraßen, mit blauen Schildern gekennzeichnet;
- Präfekturstraßen und
- Gemeindestraßen.

Autovermietung

Bekannte Autovermietungen, wie Avis oder Budget, sind auch in Japan vertreten. Bei Vorabbuchung werden Reisende zumeist am Bahnhof, Flughafen, im Hotel oder an der Fähre abgeholt und bei Rückgabe zurückgebracht.

Bei Anmietung eines Fahrzeugs muss ein Fahrer in der Regel mindestens 26 Jahre alt sein, und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Gegen eine Jungfahrergebühr ist die Anmietung bei einzelnen Vermietern auch ab 18 Jahren möglich.

Taxi

In den Städten sind Taxis überall vorhanden. Zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr, und wenn die Nachfrage z.B. zu Stoßzeiten oder witterungsbedingt größer ist, wird ein Aufschlag erhoben. Ungewohnt für Europäer: Die Türen werden vom Fahrer automatisch bedient.

Der Bestimmungsort sowie ein in der Nähe gelegener bekannter Ort sollten auf japanisch aufgeschrieben werden, am besten mit einer Wegskizze, da es kaum Straßennamen gibt. Die Hausnummern richten sich in den verschiedenen Bezirken nach der zeitlichen Reihenfolge des Hausbaus.

Wenn ein Taxi frei ist, leuchtet ein rotes Licht in der linken unteren Ecke der Windschutzscheibe. Über Hotels oder Reisebüros kann zur Stadtbesichtigung ein Wagen mit Englisch sprechendem Fahrer gemietet werden.

Fahrrad

In großen Städten und in Touristengebieten gibt es eine Vielzahl an Anbietern, die Fahrräder und Roller verleihen.

Reisebus

Expressbusse des Busunternehmens JR Bus Kanto verbinden die Großstädte untereinander.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰; zu beachten: in Japan können auch Beifahrer bestraft werden, wenn sie alkoholisierte Personen nicht am Fahren hindern;
- Linksverkehr;
- Kinder unter 6 Jahren müssen in Kindersitzen befördert werden;
- Telefonieren am Steuer ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts und auf Landstraßen: 60 km/h;
- Autobahnen: 100 km/h; Mindestgeschwindigkeit: 50 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der japanische ADAC-Partnerclub ist die Japan Automobile Federation (JAF) in Tokio, Tel. +81 (3) 34 36 28 11, +81 (3) 35 78 49 10.

Dokumentation

Österreichische Staatsbürger können mit dem österreichischen internationalen Führerschein in Japan Auto fahren, deutsche und Schweizer Staatsbürger benötigen zusätzlich zu ihrem nationalen Führerschein eine Übersetzung ins Japanische.

Übersetzungen fertigt die Japan Automobile Federation (JAF) am selben oder spätestens am nächsten Werktag an ihren zahlreichen Service-Schaltern an. Weitere Auskünfte erteilt das japanische Fremdenverkehrsamt JNTO in Frankfurt/M., Tel. +49 (69) 20353. Das japanische Fremdenverkehrsamt JNTO in Frankfurt ist außerdem bei der Beschaffung der Führerscheinübersetzung von Europa aus behilflich. Auch Führerscheinübersetzungen des ADAC Südbayern e.V. werden anerkannt.

Reisende müssen noch mindestens drei Monate nach Ausstellungsdatum des Führerscheins im Herkunftsland gelebt haben.

Anmerkung zur Reise auf der Straße

Es gibt nur wenige Verkehrsschilder mit lateinischen Buchstaben. In ländlichen Gebieten sind daher ein Kompass und Straßenkarten in lateinischer und japanischer Schrift sehr hilfreich. Die Stadtzentren sind oft verstopft.

 

Unterwegs in der Stadt

Die öffentlichen Verkehrsmittel sind ausgezeichnet und pünktlich, jedoch zu den Stoßzeiten (besonders morgens zwischen 08.00 und 09.00 Uhr) überfüllt. Alle großen Städte (Tokyo, Osaka, Kyoto, Nagoya, Yokohama und Sapporo) haben ein U-Bahnnetz. Zur einfacheren Orientierung sind die verschiedenen Linien statt mit japanischen Namen mit Buchstaben und die Stationen mit Ziffern gekennzeichnet.

Die verschiedenen Linien in Tokio werden hauptsächlich von Tokyo Metro Co. Ltd. und von Toei betrieben. Diverse S-Bahnlinien, werden entweder öffentlich oder privat betrieben. Zwischen den Zügen der meisten Gesellschaften kann man problemlos umsteigen und mit demselben Fahrschein weiterfahren.

Die JR-Yamanote Bahn in Tokio und die JR-Kanjo-Bahn in Osaka sind Ringbahnen um die Zentren der beiden Städte. Die Yamanote-S-Bahnlinie hält an wichtigen Stationen, wie Shibuya, Shinjuku oder Tokyo Station. Die Fahrpreise richten sich nach der Entfernung. Die Fahrkarten müssen am Ausgang des Zielbahnhofs abgegeben werden.

Wochen- und Monatskarten sind ebenfalls erhältlich. In Tokio und Osaka werden auch preisgünstige Tageskarten für den innerstädtischen Nahverkehr angeboten.

Bus: Bei der Nutzung städtischer Busse sollte man sich den Weg vom Hotelpersonal genau beschreiben lassen. Beim Einstieg in den Bus zieht man eine Karte mit der Nummer der Station und bezahlt beim Ausstieg.

Die von Privatunternehmen betriebenen Vorortzüge ergänzen das Nahverkehrssystem.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Japan hat eines der besten Schienennetze der Welt. Auf den wichtigsten Strecken der JR Gruppe (Japan Railways Group) verkehren die Züge in sehr kurzen Abständen.

Shinkansen sind sehr schnelle Expresszüge. Sie verkehren zwischen Tokio und den wichtigsten Landesteilen mehrmals pro Stunde. Mit Spitzengeschwindigkeiten bis zu 300 km/h sind sie eine Alternative zum Flugverkehr. Verspätungen gibt es so gut wie nie.

Für Schnellzüge und Erste-Klasse-Wagen wird ein besonderer Zuschlag erhoben. Für die Wagen erster Klasse ist eine Sitzplatzreservierung erforderlich und eine frühzeitige Buchung empfehlenswert.

Zusätzlich gibt es Schnellzüge, Eilzüge und Lokalbahnen. Die Fahrpreise setzen sich aus einem Grundtarif, der von der Länge der Fahrstrecke abhängt, und einem Zuschlag zusammen, welcher je nach Art der benutzten Züge verschieden hoch ist.

In den Bahnhöfen der größeren Städte werden an grün markierten Fahrkartenschaltern Platzkarten für Shikansen- und Schnellzüge, Liegewagenkarten sowie andere reservierungspflichtige Sonderfahrkarten verkauft.

Der Hokkaido Shinkansen verbindet Aomori über den Seikan-Tunnel mit Hokkaido.

Der Touristik-Zug Twilight Express Mizukaze bietet Ausflugsfahrten in den westjapanischen Regionen Keihanshin, Sanin und Sanyo an.

Der touristische Luxus-Zug Train Suite Shiki-Shima bietet in den Nordostregionen Japans von Frühling bis Herbst 2- und 4-tägige, im Winter 3-tägige Rundfahrten an.

Bahnpässe

Japan Rail Pass: Ein Gutschein für diesen Pass kann bei verschiedenen Reiseunternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz vor Abreise erworben werden. In Japan wird dieser dann gegen den eigentlichen Pass eingelöst. Weitere Informationen sind beim Fremdenverkehrsamt (s. Adressen) oder online unter Japan Rail Pass erhältlich.

Der Japan Rail Pass ist wahlweise für 7, 14 oder 21 aufeinanderfolgende Tage gültig. Kinder zwischen 6-11 Jahren zahlen die Hälfte. Der Pass berechtigt zu unbegrenzten Reisen auf von Japan Rail betriebenen Zug-, Bus- und Schifffahrtslinien. Der Pass kann jedoch nicht für die Nozomi- und Mizuho-Züge auf den Shinkansen-Routen nach Tokaido, Sanyo und Kyushu verwendet werden. Andere Anbieter verlangen einen Preisaufschlag.

Für Reisende, die sich nur in bestimmten Regionen Japans aufhalten, sind u.a. folgende regionale Rail-Pässe zu günstigen Tarifen erhältlich:
- der JR-East Pass für die nördlich von Tokio gelegenen Regionen, mit Ausnahme von Hokkaido;
- der JR-West Rail Pass für die Regionen westlich des Kansai International Airport und 
- der JR-Kyushu Rail Pass für die gesamte Insel Kyushu.

Die Suica Card ist eine Prepaid Karte, die für JR-East-Züge, U-Bahnen und Busse genutzt werden kann sowie in Verbindung mit dem N'EX Ticket für den Narita Express, der die größeren Bahnhöfe der Metropolregion Tokio mit dem Narita Flughafen verbindet.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Es gibt regelmäßige Fähr-, Schnellboot- und Luftkissenbootverbindungen von der Hauptinsel zu den kleineren japanischen Inseln. Hauptrouten sind:
Awaji: Akashi - Iwaya;
Shodo-shima: Shin-Okayama - Tonosho.

Von Tokio, Osaka und Kobe gibt es Fährverbindungen zu den Häfen in Hokkaido und Kyushu.

In den Erholungsorten am Meer und an den Seen im Landesinnern gibt es Ausflugs-, Tragflächen- und Hovercraft-Boote.

Zwischen Tokio und den wichtigen Häfen verkehren regelmäßig Hochgeschwindigkeitszüge.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten englisch- und deutschsprachige Ärzte zur Verfügung stehen, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Die International Association for Medical Assistance to Travellers und das Rote Kreuz vermitteln englischsprachige Ärzte. In allen Großstädten gibt es Krankenhäuser.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Rückholversicherung wird empfohlen, da die Kosten für medizinische Behandlungen sehr hoch sind.

Essen und Trinken

Leitungswasser ist gechlort, weshalb abgefülltes Wasser empfohlen wird, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Offiziell wurde das Leitungswasser in Tokio hinsichtlich der Strahlenwerte für trinkbar erklärt. Wer mit Kindern reist, sollte dennoch sicherheitshalber auf abgepacktes Wasser zurückgreifen. 

Auf Obst und Gemüse aus der Provinz Fukushima, das nach wie vor landesweit in Supermärkten erhältlich ist, sollte verzichtet werden. 

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Es kommt in ganz Japan immer wieder zu Ausbrüchen der Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD). Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte man sich regelmäßig die Hände waschen und den Kontakt mit Erkrankten vermeiden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Ein sehr geringes Ansteckungsrisiko für die durch Mücken übertragene Japanische Enzephalitis besteht von Juni bis September vor allem in den ländlichen Gebieten im Süden. Eine Impfung wird bei Langzeitaufenthalten oder bei Aufenthalt in ländlichen Gebieten empfohlen.

Geld

Währung

Japanischer Yen. Währungskürzel: ¥, JPY (ISO-Code). Banknoten sind in den Werten von 10.000, 5000, 2000 und 1000 ¥ im Umlauf. Münzen in den Werten von 500, 100, 50, 10, 5 und 1 ¥.

Kreditkarten

Visa, Diners Club, American Express, Mastercard oder Prepaid Mastercard und andere größere Kreditkarten werden in größeren Städten von Hotels und Kaufhäusern angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.

Geldautomaten

Girocard

Geldautomaten sind weit verbreitet, akzeptieren jedoch meist keine ausländische Karten. Mit der Girocard, die ein Maestro-Zeichen trägt, ist es möglich, Geld an Automaten der SevenEleven- und Family-Mart-Supermärkte abzuheben. Geldautomaten stehen in den Postämtern während der Öffnungszeiten (in der Regel Mo-Fr von 07.00-23.00 Uhr und Sa-So von 09.00-19.00 Uhr) zur Verfügung. 

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.


Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

Reiseschecks können in Japan in den Großstädten in wenigen Wechselstuben umgetauscht werden. Um zusätzliche Umtauschgebühren zu vermeiden, sollten Reiseschecks in japanischen Yen oder US-Dollar ausgestellt sein.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen für die Ein- oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Beträge ab einem Gegenwert von 1 Mio ¥ müssen deklariert werden.

Geldwechsel

Geld muss bei autorisierten Banken oder Wechselstuben umgetauscht werden. Am problemlosesten ist der Umtausch von US-Dollar.

Währungen

Sprache

Überblick

Japanisch. Englisch ist Geschäfts- und Fremdsprache.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

(a) Viele Geschäfte und Büros haben vom 29. Dez.-3. Januar (Neujahr) geschlossen. (b) Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, so wird der darauf folgende Montag zum Feiertag (gilt nicht für den Neujahrstag).

(c) Arbeitstage zwischen zwei Feiertagen werden ebenfalls frei gegeben.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Japan eingeführt werden (Personen ab 20 J.):

 

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 10 einzelne Packungen Tabak, der erhitzt aber nicht verbrannt wird, oder  250 g Tabak/ oder 250 g gemischte Tabakprodukte. (Achtung: Die Gesamtmenge darf bei einer Mischung der angegebenen Tabaksorten nie 250 g übersteigen)

 

3 Flaschen (jeweils ca. 0,76 l) Spirituosen;

 

56 ml Parfüm;

 

Zulässiger Gesamtwert aller mitgeführten Waren aus Übersee außer der oben genannten: Unter 200.000 ¥. Gegenstände, die einen Wert von unter 10.000 ¥ haben, sind steuerfrei und werden nicht berechnet.

Gegenstände für den persönlichen Gebrauch wie Kleidung, Hygieneartikel und ggf. eine tragbare professionelle Ausrüstung.

 

Anmerkung: Die angegebenen Mengen für Tabakwaren gelten für Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Japan haben.

Importbeschränkungen

Arzneimittel im Rahmen einer Reiseapotheke: innerliche Anwendung: 2-Monats-Vorrat; äußerliche Anwendung: 24 Stück; Kosmetikartikel: 24 Stück.

Die Einfuhr von Wurst- und Fleischwaren unterliegt strengen Regelungen.

Edelmetalle über 1 kg sind meldepflichtig.

Exportbeschränkungen

Edelmetalle über 1 kg sind meldepflichtig. 

Verbotene Importe

Artikel, die Patent- oder Copyright-Rechte verletzen, Falschgeld, Waffen, Munition, Drogen aller Art und Betäubungsmittel, spezielle Arzneimittel (u. a. Allergiemittel, bestimmte Schmerzmittel), Aufputschmittel (d. h. auch Nasensprays und Inhalationssprays bei Erkältungen), obszöne bzw. pornographische Medien, Pflanzen mit Erde, die meisten frischen Obst-, Pflanzen- und Gemüsesorten. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Weitere Informationen sind vom japanischen Zoll erhältlich.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0081.

Unternehmen, die internationale Kommunikationsdienste anbieten sind ua. KDDI (001) und NTT (0033).

Möchte man nach Deutschland telefonieren, wählt man die Nummer (Vorwahl) eines Anbieters und dann die Ländervorwahl. Von Telefonzellen, auf denen "International & Domestic Card / Coin Telephone" steht, kann man internationale Telefonate führen. Öffentliche Telefone sind oft im Bereich von Bahnhöfen, Hotels und an anderen von Touristen stark frequentierten Orten zu finden. Sie sind grau oder grün und können mit Münzen oder Telefon-Karten benutzt werden. Telefonkarten sind in kleinen Gemischtwarenläden und am Bahnhofskiosk erhältlich. Öffentliche Telefone, die für internationale Gespräche mit Telefonkarten genutzt werden können, sind jedoch selten.
 

Mobiltelefon

Mobilfunknetze in Japan stützen sich auf die PDC-Technologie (Personal Digital Cellular System), die weder mit GSM noch mit anderen Mobilfunkstandards kompatibel ist. UMTS-Mobiltelefone bzw. 3G- und 4G-Mobiltelefone können jedoch in Japan genutzt werden. Die Servicestellen von SoftBank Mobile, von DoCoMo sowie der Mobilfunkanbieter des Reisenden vor Ort richten die Nutzung der eigenen SIM-Karte im eigenen Mobiltelefons oder im Miethandy ein. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Internationales Roaming ist jedoch sehr teuer. In Japan können Mobiltelefone u.a. von Rentafone Japan gemietet werden. Schon am Narita Flughafen und am Kansai Flughafen findet man Verleihfirmen wie SoftBank Mobile.

Internet

In Tokio und in jeder anderen größeren Städten gibt es Internet-Cafés. In Tokio, Kobe und in Yokohama haben ausländische Touristen kostenlosen Zugang zum Internet über Wi-Fi-Hotspots. Die meisten Hotels bieten meist kostenpflichtigen Zugang zum Internet. Einen kostengünstigen Internetanschluss bieten auch viele öffentliche Gebäude und sogenannte Manga-Cafés. Es können auch mobile WiFi-Router gemietet werden.

Post

Auf dem Hauptpostamt am Tokioer Bahnhof steht englischsprachiges Personal zur Verfügung. Briefsendungen nach Europa benötigen 3-6 Tage. Postlagernde Sendungen werden von größeren Postämtern angenommen und bis zu 10 Tage aufbewahrt. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr, Sa 09.00-12.00 Uhr. Das Hauptpostamt und das internationale Postamt (in der Nähe von Ausgang A-2 der U-Bahn-Station Otemachi; Personal spricht Englisch) öffnen bis 19.00 Uhr, Sa bis 17.00 Uhr.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich über das Internet in Japan empfangen.

Einkaufen

Überblick

In den großen Kaufhäusern findet man eine Kombination fernöstlicher und europäischer Waren. Typische Mitbringsel sind Kimonos, Mingei (Kunsthandwerk wie z. B. Drachen und traditionelles Spielzeug), Seide aus Kyoto, Fächer, Wandschirme, Puppen, religiöse Gegenstände des Shinto und Buddhismus, Papierlaternen, Hi-fi-Geräte, Fotoapparate, Fernsehapparate und andere elektronische Geräte. Bei Vorlage des Reisepasses wird die Steuer erlassen.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-So 10.00-19.00/20.00 Uhr und an Feiertagen.

Kulinarisches

Übersicht

Die japanische Küche ist in ihrer traditionellen Zubereitungsweise eine wahre Kunstform. Die appetitlichen Kreationen sind selten stark gewürzt, vielmehr kommt es auf den Eigengeschmack der einzelnen Zutaten an und auf die sorgfältige Zusammenstellung verschiedener Formen und Farben auf dem Teller. Bemerkenswert ist die Leichtigkeit der Speisen. Frisches Gemüse wird nur kurz gegart. Spezialitäten sind Teriyaki (mariniertes gebratenes Rindfleisch), Sukiyaki (dünne Rindfleischstreifen, Tofu und Zwiebeln in Sojasoße gekocht und in Ei getunkt), Tempura (in Öl ausgebackene Meeresfrüchte und Gemüse), Okonomiyaki (eine Art Pfannkuchen, den man selber am Tisch brät), Sushi (mit rohem Fisch und Gemüse gefüllte oder belegte Reisröllchen) und Sashimi (roher Fisch). Am besten probiert man Sushi in Sushi-Bars, in denen oft eine Art Fließband mit den verschiedenen Speisen am Gast vorbeiführt, der sich die Delikatessen so selbst aussuchen kann. Japanische Hausmannskost ist einfacher, aber auch sehr schmackhaft. Am besten geht man in eines der vielen kleinen Restaurants, die man um U- und S-Bahnhaltestellen herum findet, und zeigt auf die angebotenen Gerichte. Tofu in verschiedensten Formen, Yakitori (gebratene Spießchen) und verschiedene Nudelgerichte (Soba, Udon, Ramen) sind sehr zu empfehlen. Ausgezeichnete asiatische Gerichte (koreanisch, sehr scharf; auch chinesisch) sowie europäische Gerichte werden in den Restaurants angeboten. In manchen Restaurants ist es üblich, die Schuhe auszuziehen.

Getränke:
Sake, ein im Winter meist heiß servierter Reiswein, ist ein stark alkoholhaltiges Getränk. An Shochu, einen hochprozentigen Aquavit, der meist mit einer Frucht im Glas serviert wird, muss man sich erst gewöhnen. Bekannte Biersorten wie Kirin, Sapporo, Suntory und Asahi ähneln dem europäischen Pils. Schottischer Whisky ist in Japan äußerst beliebt, jedoch sehr teuer, daher werden zahlreiche japanische Whiskysorten angeboten. Die Ausschankzeiten sind gesetzlich nicht beschränkt. Der Konsum alkoholischer Getränke unterliegt einer jahrhundertealten Höflichkeitsetikette. Der Gastgeber wird dem Gast ein Getränk eingießen und darauf achten, dass das Glas gefüllt bleibt. Als Ausdruck der Höflichkeit darf man dem Gastgeber nachschenken, sich aber unter keinen Umständen selbst bedienen.

Kultur

Religion

84% Shintoismus und Buddhismus (die meisten Japaner folgen beiden Religionen); christliche und andere Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Die Höflichkeitsregeln, die von der Mehrheit der Japaner beachtet werden, weichen zwar in vieler Hinsicht von den europäischen ab, Japaner sind sich jedoch des Unterschiedes bewusst und akzeptieren, dass Ausländer nicht alle Sitten und Gebräuche kennen. Höfliches und korrektes Benehmen wird erwartet. Es ist unhöflich, »nein« zu sagen. Ein vages »ja« bedeutet aber nicht unbedingt eine Bejahung. Die Tatsache, dass es auch unter Japanern zahlreiche Missverständnisse gibt, sollte Besucher beruhigen. Gäste werden selten in Privathäuser eingeladen, da dies eine sehr ernstzunehmende, formelle Angelegenheit ist. (Eine andere Version besagt, dass japanische Wohnungen zu klein sind, um Gäste einzuladen.) Zur Begrüßung verbeugt man sich. Die höfliche Nachsilbe "San" sollte bei der Anrede japanischer Männer und Frauen benutzt werden: Herr T. Yamada wird demnach mit »Yamada-san« angesprochen. Beim Betreten einer japanischen Wohnung oder eines Ryokans zieht man i. Allg. die Schuhe aus, die Schuhspitzen sollten zur Eingangstür zeigen. Tischmanieren sind wichtig, obwohl ein japanischer Gastgeber dem westlichen Gast gegenüber sehr tolerant sein wird. Man sollte sich jedoch mit den wichtigsten Tischmanieren vertraut machen und Essstäbchen benutzen. Es ist üblich, dem Gastgeber ein kleines Geschenk mitzubringen. Geschäftsleute sollten den japanischen Geschäftspartnern ebenfalls ein Geschenk überreichen.

Rauchen: Nichtraucherzonen sind ausgeschildert. Zigaretten dürfen nicht auf die Straße geworfen werden. In Japan sind deshalb tragbare Aschenbecher üblich. Außerdem ist Rauchen im Gehen verpönt. Rauchen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und in U-Bahnhöfen verboten. Große gastronomische Betriebe müssen über einen Raucherbereich verfügen. Das Rauchen auf der Straße ist in einigen Großstädten und in den folgenden Bezirken von Tokio verboten: Chiyoda, Shinagawa, Shinjuku und Nakano. In der Präfektur Kanagawa darf in öffentlichen Räumen wie beispielsweise in Krankenhäusern, Schulen und Ämtern nicht geraucht werden. 

Trinkgeld: Trinkgeld wird nicht erwartet, weder im Restaurant, im Hotel noch vom Taxifahrer. Für besondere Dienste oder als Anerkennung können Geldgeschenke gemacht werden. Man sollte aber niemals eine Handvoll Kleingeld überreichen, sondern spezielle Briefumschläge für Geldgeschenke kaufen.

Landesdaten

Vorwahl

+81

Fläche(qkm)

377915

Bevölkerung

126,476,461

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

335

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

119