An der Küste herrscht fast das ganze Jahr über warmes Mittelmeerklima, während der Wintermonate kann es im Norden kühler und feuchter werden. Die beste Reisezeit für Strandurlauber beginnt im April und endet im November. Im Landesinneren ist es heißer, trockener und dem Kontinentalklima ähnlich. Im Süden des Landes herrscht Wüstenklima (heiß und trocken mit besonders starker nächtlicher Abkühlung während der Monate Dezember und Januar). Im Flachland sind die kühleren Monate von Oktober bis April bei Besuchern sehr beliebt. In dieser Zeit ist es angenehm warm bis heiß, mit ca. 30 °C tagsüber und ca. 15 °C in der Nacht.
Bei Einreise per Auto muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, andernfalls drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Eine entsprechende Versicherung empfiehlt sich.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder,
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Einreisevisum (Langzeit- oder Kurzzeitvisum) und Transitvisum.
Einreisevisa sind maximal 3 Monate gültig. Verlängerungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Einreise bei der Polizei beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Transitreisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
a) 1 ausgefülltes Antragsformular.
(b) 2 aktuelle biometrische Passfotos (4 x 3 cm) mit weißem Hintergrund.
(c) Reisepasses (muss bei Antragstellung noch mindestens 90 Tage gültig sein) und Kopie des Reisepasses.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankauszüge der letzten 3 Monate).
(f) Ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes, die noch mindestens 3 Monate gültig sein muss.
(g) Hotelreservierung.
(h) Reiseticket für Hin- und Rückreise.
(i) Reiseschutzversicherung.
(j) Beglaubigte Bestätigung der Kostenübernahme im Falle eines Familienbesuchs.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(k) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Name des Reisenden und Reiseanlass und -dauer. Weitere Unterlagen für Dienstreisen sind beim Konsulat im Einzelnen zu erfragen.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Hinweis: Die Visumgebühren, der Reisepass im Original, ein Nachweis gültiger Hin- und Rückflugtickets sowie ein Unterkunftsnachweis sind nach Bewilligung des Visums einzureichen.
Beantragung bei den örtlichen Polizeidienststellen. Weitere Informationen vom Ministère du Travail, Rabat.
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Staatsangehörige mancher Länder müssen zur Beantragung eines Visums zuerst eine Genehmigung der Behörden in Rabat einholen, wobei mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen zu rechnen ist. Ist keine Genehmigung erforderlich, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 20 Tage. Weitere Informationen sind bei den marokkanischen Botschaften erhältlich.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Ausreichende Geldmittel.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur möglich, wenn der Ausländerpolizei ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt wird. Außerdem müssen sich alle Ausländer, die ihren Aufenthalt verlängern lassen wollen, innerhalb von 21 Tagen ab ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Wird die 3-Monatsfrist überschritten, muss mit der Vorführung vor dem Staatsanwalt und einer anschließenden Abschiebung gerechnet werden.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung zur Reise von ihren Sorgeberechtigten sowie Kopien der Reisepässe der Sorgeberechtigten sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen.
Personen, die zu leger gekleidet sind oder äußerlich ungepflegt erscheinen, kann die Einreise verweigert werden.
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt, das bei Ankunft nicht älter als 3 Tage sein darf, sowie ein Tollwut-Impfzertifikat, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 30 Tage, aber nicht mehr als 6 Monate vor Ankunft erfolgt ist. Gesundheitszeugnis und Impfzertifikat müssen in französischer Sprache vorliegen. Weiterhin muss das Tier durch eine Tätowierung oder einen implantierten Microchip gekennzeichnet sein.
Vögel können ohne Formalitäten nach Marokko verbracht werden.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder,
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
Stand - Mon, 09 Dec 2024 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 09 Dec 2024 18:55:12 +0100)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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Von Reisen in das Gebiet der Westsahara sowie in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.
Trotz erheblicher Sicherheitsmaßnahmen besteht das Risiko terroristischer Angriffe.
Die politische Lage in Marokko ist grundsätzlich stabil und ruhig. Vereinzelte, spontane und unerwartete Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden. Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen. Mit pro–palästinensischen Demonstrationen muss weiterhin gerechnet werden. Die Demonstrationen verlaufen in aller Regel friedlich.
Von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen und wird streng kontrolliert. Die Grenzregion steht unter Beobachtung der marokkanischen Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr einer Festnahme, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich in der Region aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden.
Wüstentouren in die Dünenlandschaften Südmarokkos (Erg Chebbi südlich von Merzouga bzw. Erg Chegaga und Erg Lihoudi südlich von Zagora) können mit einem ortskundigen Reiseveranstalter und vorzugsweise als Gruppe durchgeführt werden. Die aktuelle Sicherheitslage für solche Wüstentouren sollte vor jedem Reiseantritt bei dem jeweiligen Reiseveranstalter überprüft werden.
Von einem Verlassen der Hauptstraßen in Richtung Algerien wird jedoch dringend abgeraten.
Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten.
Eine konsularische Betreuung ist dort nicht möglich. Die Botschaft kann keine Bescheinigungen zum Grenzübertritt o.ä. ausstellen. Eventuell erforderliche Genehmigungen müssen vor Reisebeginn bei den zuständigen marokkanischen Behörden eingeholt werden. Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Mauretanien besteht zudem eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel.
Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet.
Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen durch Rauschgifthändler kommen.
Insbesondere in der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen. Dabei kann es teilweise auch zum Einsatz von Gewalt und Waffen gegen Touristen kommen, besonders wenn Angreifer unter Drogeneinfluss stehen.
Marokko liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima reicht von mediterran an der Nordküste über atlantischen Einfluss an der Westküste bis zu Wüstenklima im Landesinneren.
In der Regenzeit, etwa von November bis März, kann es insbesondere im hohen Atlasgebirge zu Überflutungen kommen.
Die Landesgrenze zu Algerien ist geschlossen, siehe Sicherheit.
Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg von und nach Mauretanien liegen nicht vor. Die Deutsche Botschaft Rabat kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.
Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur.
Im Straßenverkehr ist große Vorsicht geboten. Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren oder unbeleuchteten Fahrzeugen zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Der nationale deutsche Führerschein wird für einen Aufenthalt bis zu einem Jahr anerkannt. Bei längerem Aufenthalt muss ein marokkanischer Führerschein beantragt werden.
Die große Mehrheit der marokkanischen Gesellschaft ist wertkonservativ eingestellt und pflegt ein traditionelles Rollenverständnis. Alleinreisende Frauen sollten zurückhaltend auftreten und gesundes Misstrauen zeigen.
Außereheliche Beziehungen sind gesetzlich strafbar. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Hotels Paare bitten, beim Check-in eine Heiratsurkunde vorzulegen, und auf getrennten Zimmern bestehen, wenn ein solcher Nachweis nicht vorgelegt werden kann.
Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken. Ein Verstoß kann zur Verhaftung führen.
Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, vom Sonnenauf- bis -untergang in der Öffentlichkeit nicht zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.
Es gibt vereinzelt Berichte über Angriffe streunender Hunde auf Menschen, die teilweise sogar tödlich enden können. Es sind mehrere Todesfälle aufgrund von Tollwuterkrankungen nach Hundebissen bekannt.
Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko strafbar; auch Ausländer können strafrechtlich verfolgt werden. Es drohen neben Geld- auch Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren. LGBTIQ-Reisende sollten sich in Marokko darauf einstellen, dass kulturelle Vorbehalte bezüglich des angemessenen Verhaltens im öffentlichen Raum und zum Teil starke Vorurteile bestehen können. Zu zurückhaltendem Verhalten in der Öffentlichkeit wird ausdrücklich geraten.
Die Einfuhr, der Besitz und die Ausfuhr von Rauschgift werden in Marokko mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.
Landeswährung ist der marokkanische Dirham (MAD). Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, insbesondere in Touristengebieten. In kleineren Hotels und Geschäften sowie in abgelegenen Regionen kann nur bar gezahlt werden. Bargeld kann mit Kreditkarte an den entsprechend gekennzeichneten Bankautomaten abgehoben werden. Bei einer Debitkarte (Girocard) hängt dies von den Vertragsbedingungen des Geldinstituts ab.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen nach einer Auskunft des marokkanischen Außenministeriums vom Juni 2024 zum Zeitpunkt der Einreise noch sechs Monate gültig sein. Einzelfallentscheidungen sind möglich, begründen aber keinen Anspruch auf Einreise mit einem Reisedokument kürzerem Ablaufdatums. Die Ausreise mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich.
Die Einreise mit einem deutschen Personalausweis ist nicht möglich. Reisende, die nur über einen Personalausweis verfügen (auch im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen), können nicht nach Marokko einreisen und müssen den nächstmöglichen Flug zurücknehmen. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die Deutsche Botschaft Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum.
Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet. Personen, die den visumsfreien Aufenthalt überzogen haben, werden an der Ausreise gehindert und müssen das weitere Verfahren mit der Grenzpolizei abklären. Die Deutsche Botschaft Rabat kann auf die Entscheidung keinen Einfluss nehmen.
Über eine vor Ablauf des visumsfreien Zeitraumes beantragte Verlängerung des Aufenthalts entscheidet die Ausländerpolizei, wobei in der Regel ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko, aktuellem polizeilichen Führungszeugnis und Begründung, warum ein längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt werden muss.
Ausführliche Informationen zur Einreise und konsularischen Angelegenheiten in deutscher Sprache bietet das marokkanische Außenministerium.
Für Minderjährige, die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, sollte zusätzlich zum Reisepass eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Reise, eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters mitgeführt werden. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d'identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.
Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit, sodass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsangehörige handelt.
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig. Es dürfen max. 2.000 MAD in bar ein- oder ausgeführt werden.
Der Besitz von Falschgeld ist strafbar und kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.
Bei Einreise dürfen Waren für nicht-kommerzielle Zwecke bis zu einem Gegenwert von max. 2.000 MAD zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Sämtliche über den Freibetrag hinausgehenden Waren müssen deklariert und verzollt werden. Ausnahmen sind nicht bekannt.
Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen erteilt das ONSSA (Office National de Sécurité sanitaire des produits alimentaires).
Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt; das Gerät wird vom Zoll beschlagnahmt.
Weitergehende Informationen zur Ein- und Ausfuhr persönlicher Gegenstände, geschützter Kulturgüter (Fossilien), Waren und zu aktuellen Devisenbestimmungen sowie erforderlichen Genehmigungen erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium.
Ein bei der Einreise eingeführtes Kfz muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert, und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Das Kfz darf Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Zolls überlassen werden. Zusätzliche Informationen bietet der marokkanische Zoll. Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte" muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden.
Mpox, eine durch das Mpox-Virus verursachte Erkrankung, breitet sich seit 2022 global aus. Im September 2024 wurde erstmalig über eine Mpox-Infektion in Marokko berichtet. Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des AA, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum Erreger, zur Erkrankung und zu Präventionsmaßnahmen einschließlich Impfung siehe Mpox.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Aus Casablanca wurden zuletzt im Jahr 2010 drei lokal erworbene Infektionen mit Plasmodium falciparum (Malaria tropica) gemeldet. Vor dem Auftreten dieser Fälle galt Marokko laut WHO als malariafrei und ist es seitdem auch wieder.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle.
Weitere, durch Vektoren übertragene Infektionen kommen vor. Diese sind insgesamt nicht häufig. U.a. sind Fälle von Leishmaniasis, Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber, Filariasis, Loiasis, Myiasis, Phlebovirus-, Rickettsia felis- Rift Valley Fieber-, Spotted Fieber- und West Nil Fieber beschrieben. Für andere Erkrankungen (z.B.Chikungunya, Dengue, Zika) ist der potentielle Vektor vorhanden.
Tuberkulose, Brucellose (nach Konsum von nicht pasteurisierten Milchprodukten) kommen u.a. vor.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich allerdings gute Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. auf vergleichbarem Niveau wie in Europa ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Königreich Marokko.
Rabat.
Marokko liegt an der westlichen Spitze Nordafrikas und wird im Osten von Algerien und im Süden von der Westsahara begrenzt. Durch die Mitte des Landes zieht sich das Atlasgebirge, das zu den fruchtbaren Ebenen und Sandstränden der Atlantikküste hin abfällt. Der Mittlere Atlas steigt vom Süden bis auf über 3000 m an und ist mit Pinien, Eichen und Zedern bewachsen, hier gibt es viel Weideland und kleine Seen. Das Rif-Gebirge erstreckt sich entlang der Nordküste. Ebenfalls an der Nordküste liegen die Häfen Ceuta (Sebta) und Melilla, die von Spanien verwaltet werden.
Konstitutionelle Monarchie seit 1972. Verfassung von 1972, letzte Änderung 1996. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 395 und Oberhaus mit 270 Mitgliedern. Unabhängig seit 1956 (ehemaliges französisches und spanisches Protektorat).
West-Sahara: Der politische Status der West-Sahara ist nach wie vor ungeklärt. Die Demokratische Arabische Republik Sahara ist von 29 Mitgliedsländern der Organisation der Afrikanischen Einheit sowie von 77 Staaten weltweit anerkannt.
König Mohammed VI., seit 1999.
Aziz Akhannouch, seit Oktober 2021.
220 V, 50 Hz.
Wenn man in Marokko in seinem Hammam (Dampfbad) entspannt, seine Tagine (Schmorgericht) löffelt, in Souks um gute Ware feilscht oder sich einen bequemen Kaftan überwirft, ist es erstaunlich, wie leicht man in eine andere Kultur hineinschlüpfen kann.
Um sich zu orientieren, muss man nur zum Horizont schauen. Dort sieht man elegante Minarette neben rustikalen Befestigungsanlagen aus Lehm, die schimmernde Küste mit seidenweichem Sand und die gestreiften Schluchten des Hohen Atlasgebirges.
Marokko war immer um seine Unabhängigkeit bemüht, blieb jedoch offen für neue Ideen. Dies führte zu einer interessanten Mischung von Kulturen (hauptsächlich der afrikanischen Berber, Araber und Mittelmeervölker), Religionen und Sprachen mit uralten Wurzeln, aber erstaunlich modernen Ansichten.
Ob man in familienfreundlichen Riads (Gästehäusern) Urlaub macht, typische Kunstgewerbegegenstände aussucht oder seiner Fantasie auf Reisen in entlegene Berberdörfer freien Lauf lässt, man trifft immer auf Marokkaner, die durch ihre Gastfreundschaft alle Erwartungen übertreffen.
Royal Air Maroc (AT), die nationale marokkanische Fluggesellschaft, bietet Flugverbindungen nach Marokko u.a. ab Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/M., München, Wien, Genf und Zürich.
Lufthansa (LH) fliegt nonstop von Frankfurt/M. nach Marrakesch und Casablanca sowie von München nach Marrakesch.
Condor (DE) verbindet Frankfurt/M., Hamburg und München nonstop mit Agadir.
Air Arabia Maroc (3O) fliegt ab Weeze nach Fès.
Austrian Airlines (OS) fliegt in Kooperation mit Lufthansa (LH) via Frankfurt/M. nach Marrakesch und Casablanca und in Kooperation mit Swiss (LX) via Zürich nach Marrakesch. Laudamotion (OE) fliegt nonstop von Wien nach Marrakesch.
Swiss (LX) bietet Nonstop-Flüge ab Zürich und Genf nach Marrakesch an. Edelweiss Air (WK) fliegt ebenfalls nonstop ab Zürich nach Marrakesch.
Air Arabia Maroc (3O) bietet u.a. Flugverbindungen von Wien nach Marrakesch sowie von Köln/Bonn nach Nador sowie ab Basel-Mulhouse nach Rabat.
Easyjet (EC) fliegt ab Basel-Mulhouse und ab Genf nach Agadir sowie ab Genf nach Rabat und nach Marrakesch.
Wizz Air (W6) fliegt ab Wien nach Marrakesch.
Eurowings (EW) fliegt ab Köln/Bonn nach Fes.
Frankfurt/M. – Casablanca: 3 Std. 30 Min.; Frankfurt/M. - Marrakesch: 3 Std. 45 Min.; Frankfurt/M. - Agadir: 4 Std.; Wien - Casablanca: 3 Std. 50 Min.; Wien - Marrakesch: 4 Std. 20 Min.; Zürich - Casablanca: 3 Std. 20 Min.; Zürich - Marrakesch: 3 Std. 35 Min.
Keine.
Die beste Straßenverbindung ist über Algeciras in Südspanien oder Frankreich mit einer der Auto-/Passagierfähren nach Tanger, Ceuta, Nador oder Melilla. Bereist man das Land mit dem Auto, muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung der marokkanischen Zollbehörde vor.
Von Grenzübertritten nach Mauretanien über die West-Sahara wird wegen der Verminung des Grenzgebietes abgeraten. Die Grenze nach Algerien ist geschlossen; die Einreise auf dem Landweg ist daher nicht möglich.
Maut: Marokkos Autobahnen sind zum Teil mautpflichtig, mit Schranken bei Ein- und Ausfahrt an den entsprechenden Strecken. Die Bezahlung ist sowohl in bar als auch mit Kreditkarte möglich.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist für Aufenthalte von bis zu drei Monaten gültig. Bei einigen Mietwagenfirmen wird allerdings die zusätzliche Vorlage des Internationalen Führerscheins verlangt.
Die Bahnverbindungen zwischen Marokko und Algerien sind derzeit eingestellt; der Bahnverkehr endet in Oujda, nahe der algerischen Grenze.
Die Haupthäfen sind Tanger, Casablanca, Agadir und Ceuta, die auch von Kreuzfahrtschiffen oder Fähren angelaufen werden.
Kreuzfahrtschiffe von Phoenix starten in Hamburg und Bremerhaven mit Zwischenstopps in marokkanischen Häfen. Auch Reedereien wie MSC, Royal Caribbean und Seabourn laufen im Rahmen ihrer Kreuzfahrten Marokko an.
Fähren von Trasmediterranea verbinden Algeciras (Spanien) mit Ceuta und Tanger sowie Almeria mit Nador. Zwischen Nador und Séte (Frankreich) sowie Tanger und Genua (Italien) verkehren mehrmals wöchentlich Fähren von Grandi Navi Veloci.
Regelmäßigen Schiffsverkehr von Spanien aus bietet auf den Strecken Tarifa-Tanger und Gibraltar-Tanger das Fährunternehmen FRS. Auf den Strecken Almería-Melilla, Almeria-Nador und Málaga-Melilla verkehren Fähren von Balearia und auf der Strecke Motril-Al Hoceima die Fähren von Naviera Armas.
Royal Air Maroc (AT), Air Arabia Maroc (3O) und Ryanair (FR) bedienen den Inlandsflugverkehr und verbinden u.a. Casablanca und Marrakesch mit weiteren marokkanischen Städten.
Das marokkanische Straßennetz umfasst ca. 57.000 km, wovon etwa 36.000 km asphaltiert sind; alle anderen Straßen sind unbefestigt. Vor allem um Marrakesch und Agadir sind die Straßen sehr gut ausgebaut. Die größeren Städte verbinden Autobahnen.
Die Küstenstraße zwischen Tanger und Saidia, auf der verschiedene Badeorte liegen, führt auf etwa 470 km durch eine wilde und zerklüftete Landschaft entlang des Mittelmeers (Fahrtdauer: ca. 7 Std. 40 Min.).
Maut: Einige marokkanische Autobahnen sind mautpflichtig. An den mautpflichtigen Strecken befinden sind bei der Ein- und Ausfahrt Schranken. Die Bezahlung ist sowohl in bar als auch mit Kreditkarte möglich.
Tankstellen: In marokkanischen Städten gibt es ausreichend Tankstellen; in abgelegenen Gebieten sollten Reisende jedoch sich bietende Tankmöglichkeiten immer nutzen. In Melilla und Ceuta, den spanischen Enklaven, besteht die Möglichkeit zollfrei zu tanken.
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Vor allem um Marrakesch und Agadir sind die Straßen sehr gut ausgebaut. Die unbefestigten Straßen und Pisten südlich und östlich des Atlasgebirges sind wegen starker Regenfälle im Frühjahr und Schnee im Winter oft nicht oder nur schwer befahrbar.
Das marokkanische Straßennetz umfasst
- Autobahnen (Kennzeichnung: A und eine Zahl);
- Nationalstraßen (Kennzeichnung: N und eine ein- oder zweistellige Zahl);
- Regionalstraßen (Kennzeichnung: R und eine dreistellige Zahl) sowie
- Provinzialstraßen (Kennzeichnung: P und eine vierstellige Zahl).
Die großen internationalen Autovermieter sind sowohl an Flughäfen als auch in größeren Städten zu finden. Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (je nach Fahrzeugkategorie) und den Führerschein seit mindestens 1 Jahr besitzen; das Maximalalter beträgt bei einigen Vermietern 65 Jahre.
Taxis findet man vor allem in größeren Städten. Kleine Taxis (petits taxis) werden im Stadtverkehr genutzt und sind mit Taxametern ausgestattet, wobei Reisende immer darauf achten sollten, dass diese auch eingeschaltet sind.
Im Überlandverkehr sind größere Taxis (grands taxis) im Einsatz, die man mit anderen Passagieren teilen kann. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Fahrgäste und der Länge der Strecke und sollte im Voraus vereinbart werden.
Das Busnetz ist weit verzweigt; praktisch jeder Ort ist per Bus erreichbar. Busse von CTM und Supratours verbinden die größeren Orte im ganzen Land. Daneben gibt es eine Vielzahl an privaten Busunternehmen, die auch kleinere Orte regelmäßig anfahren. Die Fahrpreise sind besonders im Regionalverkehr günstig.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰.
- Kinder unter 10 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden.
- Im Kreisverkehr gilt rechts vor links.
- Beim Parken an Parkuhren drohen hohe Geldstrafen, wenn die Parkzeit nicht eingehalten wird; oft werden sogar Fahrzeugkrallen angebracht, was zu weiteren Kosten und unter Umständen mehreren Stunden Wartezeit führt.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40-60 km/h (Beschilderung beachten!);
- Landstraßen: 100 km/h;
- Autobahnen: 120 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Unfällen und Pannen mit einem Mietwagen ist immer zuerst die Mietwagenfirma zu benachrichtigen.
Der nationale Führerschein ist für Aufenthalte von bis zu drei Monaten gültig. Bei einigen Mietwagenfirmen wird allerdings die zusätzliche Vorlage des Internationalen Führerscheins verlangt. Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ist in jedem Fall mitzuführen.
Nachtfahrten sind nach Möglichkeit zu vermeiden, da u.a. unbeleuchtete Fahrzeuge oder auch Tiere auf der Fahrbahn zu Unfällen führen können.
In Casablanca haben Reisende die Wahl zwischen einem weitverzweigten Busnetz, einer Straßenbahnlinie, die die Stadt von Ost nach Südwest durchquert, einer S-Bahn, die die Stadt mit dem Flughafen verbindet und Taxis.
Die Großstädte des Landes besitzen gut ausgebaute Busnetze; Taxis sind ebenfalls überall verfügbar.
Das marokkanische Bahnnetz wird vom Office National des Chemins de Fer (ONCF) betrieben. Die Hauptbahnstrecken sind die Nord-Süd-Verbindung Tanger-Rabat-Casablanca-Marrakesch und die Ost-West-Verbindung Oujda-Fes-Rabat; die beiden Strecken kreuzen sich u.a. in Sidi Kacem.
Es gibt klimatisierte Schnellzüge, schnelle Vorort-Pendlerzüge (Trains Navettes Rapides (T.N.R.)) und die so genannten Trains Ordinaires, die alle Stationen des marokkanischen Streckennetzes miteinander verbinden. Zwischen Marrakesch und Tanger verkehren auch Nachtzüge. Rabat und Tanger sind über eine TGV-Hochgeschwindigkeitsstrecke verbunden (Fahrtzeit: 1 Std. 20 Min.).
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist besonders auf dem Land z.T. technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Vielfach fehlen besonders auf dem Land auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. In allen Großstädten gibt es gute medizinische Einrichtungen, einschließlich Notdienst-Apotheken (manchmal im Rathaus), die außerhalb der üblichen Zeiten geöffnet haben. Die Krankenhäuser bieten in Notfällen für eine geringe Gebühr oder auch kostenlos ärztliche Behandlung. Grundsätzlich ist keine Kostenrückerstattung für Sachleistungen (Medikamente, ärztliche Behandlung) möglich.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.
[1] 2010 wurde Marokko von der WHO für malariafrei erklärt.
[2] Eine Pflichtimpfung gegen Polio besteht für Reisende aus Ländern mit gemeldeten Polio-Erkrankungen (z. B. Pakistan, Afghanistan, Nigeria, u. a.). Bei der Einreise muss die Impfung mindestens vier Wochen und maximal ein Jahr her sein. Außerdem ist ein internationaler Impfnachweis nach WHO-Standard mitzuführen. Reisende, die direkt aus Europa einreisen, benötigen jedoch keinen Impfnachweis.
[3] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht in der Regel nur bei besonderen Expositionen. Die Infektionsgefahr für Touristen sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt in Marokko vereinzelt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz
Fleckfieber tritt ebenfalls landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Landesweit besteht ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Eine Impfung gegen Hepatitis A wird empfohlen. Anlässlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B-Impfung in Erwägung zu ziehen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose sowie die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommen landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung.
1 Marokkanischer Dirham (Dh) = 100 Centimes. Währungskürzel: Dh, MAD (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 25 und 20 Dh im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2, 1 und 1/2 Dh sowie 20 und 10 Centimes.
Die größeren internationalen Kreditkarten werden in größeren Hotels, Geschäften und in Restaurants akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bargeld kann in größeren Städten auch mit Kreditkarte von Geldautomaten abgehoben werden. Jedoch haben sich Falschbuchungen an Geldautomaten in Marokko mit deutschen Kreditkarten in letzter Zeit gehäuft.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in Marokko nicht akzeptiert.
Winter: Mo-Fr 08.00-11.15 und 14.15-16.30 Uhr.
Sommer: Mo-Fr 08.00-14.30 Uhr.
Ramadan: 09.30-14.00 Uhr.
Auf internationalen Flughäfen und in größeren Hotels auch Sa und So 09.00-13.00 Uhr.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist nicht erlaubt, wird jedoch bis zu 2.000 Dh pro Ein- bzw. Ausreise toleriert. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt, ab einem Gegenwert von 100.000 Dh jedoch deklarationspflichtig.
Der Rücktausch der Landeswährung in Fremdwährungen ist wie folgt gestattet:
Aufenthalt bis 48 Std.: 100% des bei der Ankunft eingetauschten Betrages.
Aufenthalt über 48 Std.: 50% des bei der Ankunft eingetauschten Betrages.
Marokkanische Dirham können nur in Marokko erworben werden. Der Geldwechsel sollte ausschließlich in offiziellen Wechselstuben erfolgen, die an ihrem goldenen Logo zu erkennen sind, und an Hotelrezeptionen. Der Umtausch ist gebührenfrei und man erhält eine Quittung, die bis zur Ausreise aus Marokko aufbewahrt werden muss, um ggf. den Rücktausch nicht benötigter Dirham zu gewährleisten.
Amtssprachen sind Arabisch und die Berbersprache Tamazight. Es werden weitere Berbersprachen gesprochen. Geschäfts- und Bildungssprache ist Französisch, das vor allem in Geschäfts-, Regierungs- und Verwaltungskreisen gesprochen wird. Im Norden spricht man auch Spanisch, in den Städten und Touristenzentren oft auch etwas Englisch.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Marokko eingeführt werden (Personen ab 21 J.):
200 g Tabak;
1 l Spirituosen und 1 l Wein;
Parfüm (150 ml);
Eau de Toilette (250 ml);
Kaffee, Tee und Nahrungsmittel nur in Form von Reiseproviant;
Geschenke in einem Wert von bis zu 2.000 Dh.
Für die Einfuhr von Jagdgewehren und Munition wird eine Sondergenehmigung benötigt. Die Einfuhr von rezeptpflichtigen Medikamenten ist nur mit ärztlicher Bescheinigung und Kopie des Rezeptes möglich.
Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen, Drogen, pornografische Erzeugnisse, Waffen, Kriegswaffen und -munition, bestimmte Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse.
Weitere Informationen sind vom marrokanischen Zoll erhältlich.
Internationale Direktdurchwahl. Landesvorwahl 00212. Ortsvorwahlen: Casablanca 22, Marrakech 44 und Rabat 37.
Die Zahl der öffentlichen Telefonzellen nimmt in Marokko stetig ab. Sie stellen deshalb für Touristen kein verlässliches Kommunikationsmittel mehr dar. Wer jedoch auf öffentliche Telefone angewiesen ist, kann auf das noch bestehende Netz der von Maroc Telecom betriebenen Téléboutiques zurückgreifen, die dank ihrer blauen Aushängeschilder leicht erkennbar sind. Die öffentlichen Telefone in den Téléboutiques sind mit Münz- und Telefonkarten nutzbar. Die Telefonkarten sind in den Téléboutiques selbst, in Postämtern und in Tabakläden erhältlich. Kunden können sich in den Téléboutiques beraten lassen und erhalten auf Wunsch Wechselgeld. Am günstigsten sind die Tarife nachts und an Feiertagen.
Internationale Auskunft: 120, Stadtpolizei:19, Notarzt und Feuerwehr: 15.
GSM 900/1800, 3G 2100 und 4G LTE. Netzbetreiber sind u.a. Maroc Telecom, Inwi und Orange Maroc. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Maroc Telecom bietet eine sehr gute Netzabdeckung, Touristenzentren werden jedoch von beiden Anbietern gut abgedeckt. Oft lohnt sich der Erwerb einer marokkanischen Prepaid-SIM-Karte, besonders wenn auch viele Telefonate innerhalb Marokkos geführt werden.
Kostenloses WiFi bieten viele Geschäftszentren, Hotels, Restaurants und Internetcafés in jeder Stadt. Hauptinternetanbieter sind u.a. Maroc Telecom und Orange Maroc. Mit der Prepaid-Karte von Maroc Telecom kann man einen Monat lang unbegrenzt mit dem Laptop, iPhone und Smartphone mobil im Internet surfen. Maroc Telecom bietet zudem die beste Netzabdeckung. In den meisten Städten gibt es zahlreiche Verkaufsstellen für Prepaid-Karten.
Postsendungen nach Europa sind 7-11 Tage unterwegs, die Zustellung ist nicht immer zuverlässig. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.30-18.30 Uhr, Sa 08.30-14.00 Uhr.
Deutschsprachige Radiosender lassen sich in Marokko über das Internet empfangen und im Norden des Landes auch über Astra-Satelliten.
An bestimmten Wochentagen finden in den Städten und Dörfern Märkte statt, die Souks genannt werden. Alle Produkte der Region werden angeboten. Es gibt auch Coopartim-Geschäfte (Angehörige des Kunstgewerbeverbandes), in denen die Waren zu Festpreisen angeboten und Echtheitszertifikate ausgestellt werden. Besondere Einkaufstipps sind Lederwaren, Kupfer- und Silberwaren, Kleidung aus Seide und anderen Stoffen, wollene Läufer, Teppiche und Decken. Handeln ist üblich, der Endpreis sollte etwa ein Drittel des geforderten Preises betragen. Im Süden des Landes gibt es Versteigerungen von Berberteppichen in Marrakesch, Taroudant und Tiznit - man sollte einen Führer mitnehmen.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 08.30-13.00 und 14.30-19.30 Uhr (in Tanger Mo-Sa 08.30-12.00 und 14.00-19.00 Uhr). Einige Läden in den Medinas (Souks) sind sonntags geöffnet, und viele Geschäfte haben freitags geschlossen.
Spezialitäten sind Harira (dickflüssige Suppe) und Bastilla, eine Pastete mit Taubenfleisch, die aus vielen Schichten dicken Teigs gemacht wird. Tajine, ein Eintopf aus Huhn, Pflaumen, Mandeln und Gemüse, wird in einem speziellen Tongefäß gegart. Couscous das marokkanische Nationalgericht, hat Hirse oder gedämpften Weizengrieß zur Grundlage, dazu kommen Ei, Huhn, Lamm, Gemüse oder süße Gewürze. Tajina sind leckere, dicke Eintopfgerichte mit mariniertem Lamm oder Huhn. Hout ist eine Fischvariante des gleichen Gerichtes, Djaja Mahamara ist ein mit Mandeln, Grieß und Rosinen gefülltes Huhn und Mchoui ein am Spieß gegarter Hammel. Zum Nachtisch gibt es oft Kab-el-Ghzal, ein Mandelgebäck, oder süßen Couscous. Hotelrestaurants bieten häufig auch internationale Küche an.
Getränke: Das Nationalgetränk ist Pfefferminztee, der aus frischer Minze und Zucker zubereitet wird. Der Kaffee ist sehr stark (außer zum Frühstück). Einheimischer Wein, Bier und Mineralwasser sind gut und preiswert. Importierte Getränke sind teuer.
Überwiegend islamisch (98,7%); jüdische und christliche Minderheiten.
Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Viele der Höflichkeits- und Umgangsformen sind französischen Ursprungs. Alltagskleidung wird überall akzeptiert; Badebekleidung und Shorts gehören allerdings an den Strand.
Rauchen ist sehr verbreitet, es ist durchaus üblich, einander Zigaretten anzubieten. In öffentlichen Gebäuden wie in Supermärkten und in Büros ist das Rauchen verboten.
Fotografieren: Öffentliche Einrichtungen wie Polizeigebäude, Gerichte oder auch Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.
Trinkgeld: In Hotel- und Restaurantrechnungen ist die Service-Gebühr zwar normalerweise bereits enthalten, dennoch wird ein zusätzliches Trinkgeld in Höhe von 5-10% erwartet. Taxifahrer, Friseure, Platzanweiser und andere Dienstleister erwarten ebenfalls ein Trinkgeld.
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