Der kalte Benguela-Strom hält das Küstengebiet der Wüste Namib kühl und beinahe niederschlagsfrei. Morgens ist dichter Küstennebel möglich. Im Landesinneren fällt im Sommer (Oktober - April) der meiste Niederschlag. Die Sommertemperaturen sind im Januar und Februar am höchsten. Durch die Höhenlage sind die Nächte mitunter kühl.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens 3 freie Seiten enthalten.
Hinweis: Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt ( keine Vertragsabschlüsse, keine unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste, keine Anmietung von Räumen, Bankgeschäfte o. Ä.) von bis zu 3 Monaten, die bei der Einreise gebührenfrei eine "Visitors Entry Permit" erhalten:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern benötigen ein Visum, das diese Staatsangehörigen (außer von Malta und Zypern) bei der Ankunft an den Grenzposten Katima Mulilo, Ngoma, Impalila Island und Trans-Kalahari, Oshikango, Mohembo, Oranjemund, Ariamsvlei und Noordoewer sowie am Walvis Bay Flughafen, am Hafen Walvis Bay und am Hosea Kutako Flughafen.
Hinweis: Die tatsächlich genehmigte Aufenthaltsdauer variert und ist bei der Einreise sofort zu prüfen ggf. zu reklamieren.
Achtung: Ab dem 1. April 2025 werden Staatsangehörige von 32 Ländern, darunter Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Dänemark, Frankreich und die Niederlande ein Visum für die Einreise nach Namibia beantragen müssen.
Deutschland, Österreich und Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die bei der Ausreise aus Namibia eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.
Touristenvisum: 80 € (einmalige Einreise), 130 € (zweimalige Einreise);
Geschäftsvisum: 105 €;
Express-Visum: 220 €;
Visum bei der Ankunft: 1600 N$.
U.a. Einreise- und Transitvisum.
Touristenvisum: Bis zu 3 Monaten. Eine Verlängerung (max. 90 Tage) ist möglich und sollte rechtzeitig beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs, Cohen Building, Casino Street, Private Bag 13200. NA-Windhoek. Tel: (061) 292 21 11) beantragt werden. Achtung: Wer seine Aufenthaltsdauer überschreitet (auch unabsichtlich), muss mit drastischen Strafen rechnen.
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft. Ein Visum für kurze, vorübergehende Aufenthalte (Tourismus / Arbeit) muss online über die Webseite des Außenministeriums von Namibia beantragt werden.
Touristen-Visum
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 3 Passfotos.
(c) Reisepass, der mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Rückflugticket (Kopie).
(e) Gebühr (per Überweisung).
(f) Unterkunftsnachweis.
(g) ausreichende finanzielle Mittel, die mittels der letzten drei Bankauszüge nachgewiesen werden müssen.
(h) im Falle einer privaten Unterkunft: schriftliche Einladung und eine Kopie des Personalausweises des Einladenden.
Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Alle Dokumente müssen ins Englische übersetzt werden.
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Abhängig von der Art des Visum, Touristenvisum ca. 2 Wochen (5 Tage für Normalbearbeitung und 2 Tage für Expressausstellung in Berlin). Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Genehmigungsschreiben für Geschäftsreisende (wird vom Innenministerium in Windhoek ausgestellt): 7 Konsulararbeitstage.
Eine Verlängerung des Visums kann beim Innenministerium (Adresse s. Gültigkeitsdauer) oder bei der zuständigen namibianischen Vertretung beantragt werden.
Hinweis: Alle Reisedokumente müssen mindestens zwei freie Seiten enthalten und in einwandfreiem Zustand sein.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine internationale Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Übersetzung in englischer Sprache der Geburtsurkunde mit sich führen. In der Geburtsurkunde müssen beide Eltern aufgeführt sein. Bei Einreise von minderjährigen Kindern mit nur einem Elternteil oder ohne Eltern/Sorgeberechtigte wird eine beglaubigte Einverständniserklärung (eidesstattliche Versicherung („affidavit“) der nicht anwesenden Eltern/ Erziehungsberechtigten in englischer Spache gefordert, die u. a. die Reisepassnummer des Minderjährigen enthalten muss. Außerdem müssen eine Passkopie und die Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Auch ein alleiniges Sorgerecht muss ggf. nachgewiesen werden. Beglaubigungen müssen von einem namibischen Notar oder Auslandsvertretung stammen.
Allein reisende Minderjährige müssen bei Einreise außerdem die Kontaktdaten ihres Aufenthaltsorts in Namibia angeben sowie ein Bestätigungsschreiben und eine Passkopie und ggf. eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person vorlegen.
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen gelten strenge Bestimmungen. Haustiere sind in namibischen Naturschutzgebieten und -reservaten nicht gestattet.
Anträge für Einfuhrgenehmigungen und weitere Informationen sind bei den Botschaften von Namibia erhältlich.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens 3 freie Seiten enthalten.
Hinweis: Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt ( keine Vertragsabschlüsse, keine unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste, keine Anmietung von Räumen, Bankgeschäfte o. Ä.) von bis zu 3 Monaten, die bei der Einreise gebührenfrei eine "Visitors Entry Permit" erhalten:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern benötigen ein Visum, das diese Staatsangehörigen (außer von Malta und Zypern) bei der Ankunft an den Grenzposten Katima Mulilo, Ngoma, Impalila Island und Trans-Kalahari, Oshikango, Mohembo, Oranjemund, Ariamsvlei und Noordoewer sowie am Walvis Bay Flughafen, am Hafen Walvis Bay und am Hosea Kutako Flughafen.
Hinweis: Die tatsächlich genehmigte Aufenthaltsdauer variert und ist bei der Einreise sofort zu prüfen ggf. zu reklamieren.
Stand - Mon, 09 Dec 2024 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 09 Dec 2024 18:57:35 +0100)
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Die politische Lage in Namibia gilt als stabil. Dennoch:
Eigentumsdelikte können in ganz Namibia vorkommen, insbesondere in Windhuk und in abgelegenen Gebieten. Auch bewaffnete Raubüberfälle werden vermehrt registriert, Touristenunterkünfte (auch Campingplätze) sind hiervon nicht ausgenommen.
In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle vor allem an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind, so z.B. auf Spaziergänger im Stadtrandgebiet wie Farm Windhuk, Avis Damm und Lovers Hill, aber auch mitten in der Innenstadt.
Nach Übernahme eines Mietwagens wurden Reisende vereinzelt bereits vom Flughafen gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen (z.B. Hinweis auf einen angeblichen technischen Defekt) zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden auch schon Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt.
Ein erhöhtes Überfall- bzw. Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden.
Touristen sind aufgrund der mitgeführten Kameraausstattung, etc. bevorzugte Opfer von Raubüberfällen; die Zahl der Kreditkartenbetrugsfälle bei Touristen ist nicht unerheblich.
Besonders in den Frühlingsmonaten der südlichen Hemisphäre kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Buschbränden kommen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Insbesondere Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etosha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit von Januar bis April von Überschwemmungen betroffen sein. Straßen können dann nur eingeschränkt nutzbar sein.
Trockenflussbetten ("Reviere") im ganzen Land können sich in der Regenzeit unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.
Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz sowie Eisenbahnverbindungen zwischen Windhuk und Swakopmund. Das Straßennetz ist gut ausgebaut; bis auf die Hauptverkehrsstraßen handelt es sich hauptsächlich um Schotterpisten. In Namibia herrscht Linksverkehr.
Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr).
Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern auch in nicht einsehbaren Streckenabschnitten gerechnet werden. Taxis führen zur Aufnahme von Passagieren oft plötzliche und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch.
Lokale Mietwagenfirmen statten Mietwagen in der Regel mit einem GPS-Gerät („GPS-Tracker") aus, das es erlaubt, die gefahrene Strecke und Geschwindigkeit des Fahrzeugs jederzeit nachprüfen zu können. Schon bei geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung erlischt bei einigen Mietwagenfirmen bzw. Versicherungen jeglicher Versicherungsschutz.
Versicherungen lokaler Mietwagenfirmen haben im Schadensfall die Beweislast des Öfteren umgekehrt und vom Versicherten den Nachweis verlangt, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Hier kann es zu weitreichenden Folgen und sogar zum Haftbefehl kommen.
Die namibische Regierung hat in den Nationalparks im Norden Namibias die offiziellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei intensiviert.
Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Es ist entweder der internationale Führerschein erforderlich, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder zumindest eine amtliche Übersetzung des deutschen Führerscheins in englischer Sprache mitzuführen.
Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten. Einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen sind schon bisher straflos gewesen. Gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Männern waren jedoch ausschließlich in Form des Analverkehrs durch das sog. Sodomie-Verbot unter Strafe gestellt. Im Juni 2024 wurde das entsprechende Gesetz durch den High Court als verfassungswidrig und ungültig erklärt. Hierauf legte die namibische Regierung Berufung ein. Gerichtsverfahren wegen Sodomie zwischen zwei männlichen erwachsenen Personen hatte es allerdings seit 1990 nicht gegeben.
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden höchstrichterlich als verfassungsgemäß anerkannt. Regierung und Parlament haben allerdings Gesetze auf den Weg gebracht, die dies verhindern sollen. Eine Unterzeichnung durch den Präsidenten steht noch aus.
Es gibt besondere Bestimmungen für den Besitz von und Handel mit Edelsteinen, Waffen, Munition und dergleichen sowie den Handel mit Drogen.
Landeswährung ist der namibische Dollar (NAD). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand (ZAR) als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinandergekoppelt. Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Debitkarten (Girocard, Maestro) möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem Zustand sein, d.h. weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert" oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung schwer leserlich sein.
In der letzten Zeit kam es in Einzelfällen zu Problemen mit den Einreisebehörden am Flughafen und an den Grenzen auf dem Landweg, da die Gültigkeitsdauer von Einreisesichtvermerken willkürlich festgelegt wurde.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Bei der Weiterreise mit Kindern nach Südafrika sind die geltenden Einreisebestimmungen unbedingt zu beachten, da ansonsten die Einreise durch die südafrikanischen Grenzbeamten verwehrt wird. Weitere Informationen bieten die Reise- und Sicherheitshinweise Südafrika - Reisedokumente.
Bitte beachten Sie bei einer geplanten Weiterreise mit Kindern nach Südafrika unbedingt die dortigen Reise- und Sicherheitshinweise.
Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors' Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.
Ein „Visitors' Entry Permit" kann für einen Zeitraum bis zu max. 90 Tagen erteilt werden. In der Regel wird er auf eine Einreise beschränkt, sowie auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Eine Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall - sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) beantragt werden. Hier wird eine Gebühr erhoben.
In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste o. ä. ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum sowie unter Umständen eine beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology" nach der Einreise einzuholende Akkreditierung.
Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist die Botschaft der Republik Namibia.
Bei der Einreise nach Namibia von Südafrika aus gelten besondere Einreisebestimmungen. Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen bietet die zuständige südafrikanische Auslandsvertretung.
Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind.
Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung.
Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile (ein „Affidavit" in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden.
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung "Affidavit", Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).
Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Alleinreisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu der sie in Namibia reisen.
Eidesstattliche Versicherungen bedürfen der Beglaubigung durch einen „Commissioner of oaths" (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen sind beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für den Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung erhältlich.
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50.000 USD möglich, muss ab einem Betrag von 5.000 NAD jedoch bei Einreise deklariert werden.
Die Ausfuhr ist für Touristen auf den Betrag begrenzt, der eingeführt wurde.
Für Reisen zwischen den Mitgliedsstaaten der Southern African Customs Union SACU (Botsuana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika) gibt es keine Beschränkungen.
Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer jeder Waffe wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten sich Reisende vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder beim deutschen Zoll vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen bietet CITES.
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Namibia selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In Namibia gibt es keine ausreichenden Daten über die Verbreitung von Dengue-Fieber, es wird jedoch ein geringes Risiko vermutet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Komplikationen sind bei Reisenden sehr selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:
Namibia gehört zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt. Besonders bei sexuellen Kontakten, Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Ansteckungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im dichtbesiedelten Norden des Landes und in den Armenvierteln von Windhuk, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen Reisende sind in Regel davon nicht betroffen. Eine Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Wie in allen tropischen Ländern kommen auch in Namibia eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden, auch mit Todesfolge, bewirken kann. Insgesamt sind Schlangenbisse jedoch ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert. Des Weiteren kommen einige giftige Spinnen- und Skorpionarten vor.
Die nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (African tick-bite fever). Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.
Diese seltene hämorrhagische Viruserkrankung tritt sporadisch in Namibia auf. Das Virus wird hauptsächlich durch Zecken der Gattung Hyalomma oder durch Kontakt zu Fleisch oder Blut infizierter Tiere übertragen, u.U. kann es auch durch engen Kontakt zu Infizierten in Gesundheitseinrichtungen zur Erkrankung kommen. Die Infektion geht mit hohem Fieber, ausgeprägtem Krankheitsgefühl und Blutungsneigung einher.
Gelegentlich kommt es im Nordosten/Caprivi wie in anderen tierreichen Gebieten des südlichen Afrikas zu Ausbrüchen der Tierseuche Anthrax (Milzbrand). Insbesondere Flusspferde und Büffel wie auch Nutztiere sind betroffen. Bei direktem Kontakt kann der Erreger auch für Menschen gefährlich sein (v.a. Farmarbeiter).
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker mit hohem Lichtschutzfaktor daher unbedingt erforderlich.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht immer vergleichbar, auf dem Lande kann sie technisch und apparativ problematisch sein, auch die hygienischen Standards sind nicht immer ausreichend. In Windhuk und den größeren Städten gibt es eine gute ambulante und stationäre Versorgung im privaten Sektor, ähnlich wie in Deutschland.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Namibia.
Windhoek.
Namibia liegt im südwestlichen Afrika. Das überwiegend karge Land grenzt im Norden an Angola, im Osten an Botswana und im Süden an Südafrika, der Sambesi (ehemals Caprivi-Zipfel), eine schmale Landzunge im Nordosten des Landes, grenzt an Sambia und Simbabwe. Der 1280 km lange Küstenstreifen ist einer der eindruckvollsten der Welt. Die riesigen Wanderdünen der Namib-Wüste an der Küste erstrecken sich 80-130 km landeinwärts (bedecken damit 15% der gesamten Landesfläche). Die Ausläufer eines von Nord nach Süd verlaufenden Plateaus senken sich nach Osten zur Kalahari-Wüste hin ab. Im Nordwesten erheben sich die 66.000 qkm umfassenden Kaokoveld-Berge, tiefer im Landesinneren erstreckt sich die riesige Etoscha-Pfanne. Gras- und Buschland umgibt diesen flachen, oft ausgetrockneten Salzsee, der Heimat zahlloser Wildtiere ist. Das Etoscha-Tierreservat ist eines der schönsten Afrikas und von Menschenhand fast völlig unangetastet.
Republik (im Commonwealth) seit 1990. Verfassung von 1990. Parlament: Nationalversammlung mit 72, Nationalrat mit 26 Mitgliedern. Die Direktwahl des Staatsoberhauptes findet alle 5 Jahre statt. Namibia wurde als letzte Kolonie Afrikas 1990 unabhängig (ehemalige deutsche Kolonie Südwestafrika, seit 1920 von Südafrika verwaltet).
Interim-Präsident: Nangolo Mbumba, seit Februar 2024.
Saara Kuugongelwa-Amadhila, seit März 2015.
220 V, 50 Hz, dreipolige Stecker. Adapter erforderlich, die im Land erhältlich sind. In Weltreise-Stecker-Sets befindet sich gewöhnlich kein Stecker für Namibia.
Namibia ist ein Land im südlichen Afrika, dessen Antlitz von riesigen Felsenschluchten, unendlichen, brennend heißen Wüsten und Wracks halb versunkener Schiffe bestimmt wird. Die Tierwelt Namibias ist beeindruckend, von den legendären Wildpferden der Wüste Namib bis hin zu den seltenen Wüstenelefanten, die durch die Ebenen des Nordens ziehen.
Namibia ist im Wesentlichen ein Wüstenstaat, dessen Name soviel wie “Land der großen Weite” bedeutet. Im Süden des Landes herrscht eine epische Leere und Stille, wie man sie nirgends sonst auf der Welt antrifft. Von den riesigen roten Sanddünen und den versteinerten Bäumen von Sossusvlei bis hin zum gigantischen Fish River Canyon und der Trostlosigkeit der Wüste Namib besitzt Namibia die Eigenschaft, alles winzig erscheinen zu lassen.
Der Norden Namibias ist wie ein erquickender Schluck Wasser nach einem Besuch in der Wüste. Hier gibt es dichten Busch und üppige Vegetation.Die Etosha Pan im Herzen des Etosha Nationalparks ist eine kraterähnliche Senke mit Wasserlöchern, in der man Säbelantilopen, Impalas, Elefanten und Nashörner beim Trinken beobachten kann.
Lufthansa (LH) fliegt ab Frankfurt/M. und South African Airways (SA) ab München via Johannesburg nach Windhoek.
Condor (DE) verbindet Frankfurt/M. nonstop mit Windhoek.
Swiss (LX) fliegt in Kooperation mit British Airways (BA) ab Zürich via Johannesburg nach Windhoek. Ab Zürich und Genf sind auch Zubringerflüge mit Lufthansa (LH) zum Nonstop-Flug von Condor (DE) von Frankfurt/M. nach Windhoek möglich.
Discover Airlines (4Y) verbindet München mit Windhoek.
Austrian Airlines (OS) bietet Zubringerflüge ab Wien nach Frankfurt/M. zum Nonstop-Flug von Condor (DE) nach Windhoek an.
Eurowings (EW) verbindet Frankfurt mit Windhoek.
Frankfurt/M. - Windhoek: 10 Std. 15 Min. (nonstop); Zürich - Windhoek: 12 Std. 10 Min. (mit Zwischenstopp); Wien - Windhoek: 13 Std. 5 Min. (mit Zwischenstopp).
Keine.
Die angrenzenden Länder Angola, Botswana, Südafrika und Sambia sind von Namibia aus auf dem Landweg zu erreichen.
Bus: Nachtbusse von Intercape verkehren regelmäßig zwischen Windhoek und Kapstadt sowie Johannesburg. Weitere Busverbindungen bestehen nach Botswana und Sambia.
Maut: In Namibia gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein wird anerkannt. Es ist jedoch empfehlenswert, zusätzlich den Internationalen Führerschein bzw. eine amtlich beglaubigte Kopie des nationalen Führerscheins mitzuführen.
Derzeit besteht keine direkte Bahnverbindung nach Südafrika. Bahnreisende müssen auf den Strecken Windhoek-Johannesburg bzw. Windhoek-Kapstadt zwischen Keetmanshoop (Namibia) und Kimberley (Südafrika) Busse nutzen.
Mit dem Touristenzug Shongololo Express von Rovos Rail haben Reisende mehrmals im Jahr die Möglichkeit Südafrika, Namibia, Swasiland, Mosambik und Simbabwe zu durchqueren, kombiniert mit zahlreichen Exkursionen. Rovos Rail bietet auch Reisen von Pretoria zur Walfischbucht bei Swakopmund an.
Ein moderner Tiefseehafen befindet sich in Walvis Bay (Walfischbucht). Lüderitz besitzt einen kleinen Hafen.
AIDA und Phoenix laufen auf ihren in Hamburg bzw. Bremerhaven startenden Kreuzfahrt-Weltreisen auch Namibia an. Cunard startet in Southampton und legt ebenfalls einen Zwischenstopp in Namibia ein.
Drehkreuze für die nationalen Flüge sind die beiden Flughäfen Windhoeks; der internationale Flughafen Hosea Kutako sowie der nationale Flughafen Eros.
Das in der Regel gut ausgebaute Straßennetz Namibias hat eine Länge von ca. 42.000 km und verbindet sämtliche Ortschaften.
Maut: In Namibia gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen sind in größeren Ortschaften und auf den Hauptverbindungsstraßen ausreichend vorhanden. Dennoch sollten sich bietende Gelegenheiten zum Nachtanken genutzt werden. Oft ist an Tankstellen nur Barzahlung möglich.
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Ca. 5.400 km des gesamten Straßennetzes sind asphaltiert. Der Belag der Hauptpisten besteht aus Schotter, Salz oder verfestigtem Sand; Spurrillen werden regelmäßig entfernt, so dass diese Pisten auch mit Pkw oder Wohnmobil gut befahrbar sind. Abseits der Hauptstraßen sollte man sich unbedingt für Allradantrieb entscheiden.
Des Weiteren ist immer mit Schlaglöchern, Sandverwehungen, größeren Steinen und Rillen zu rechnen. Nachtfahrten sollten daher aufgrund der eingeschränkten Sicht generell vermieden werden. Oft befinden sich auch Tiere auf der Fahrbahn, die nachts zu spät erkannt werden.
Die Straßen sind unterteilt in die Kategorien B und C. Die Kategorie B umfasst asphaltierte Fernstraßen, wie den Trans-Kalahari-Highway; die Kategorie C umfasst Nebenstraßen.
Mietwagen sind am Flughafen und in größeren Orten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein (variiert oft je nach Fahrzeugkategorie) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Oft werden vor Ort für Fahrer unter 24 Jahren zusätzliche Jungfahrergebühren berechnet.
In den Städten sind überall Taxis verfügbar.
Aus Sicherheitsgründen sollten Reisende nie in ein Taxi einsteigen, in dem sich außer dem Fahrer noch andere Fahrgäste befinden; auch sollte man auf der Strecke niemanden zusteigen lassen.
Fahrradtouren mit Mieträdern werden angeboten.
Busse von Intercape verkehren zwischen den größeren Orten des Landes; sie sind schnell, preiswert und komfortabel. Ferner werden von Veranstaltern vor Ort Bustouren durch das Land organisiert.
Verkehrsbestimmungen:
- Es herrscht Anschnallpflicht.
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Telefonieren ist am Steuer nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Kinder müssen im Alter von 3 bis 14 Jahren und bis zu einer Körpergröße von 1,50 m entweder in einem geeigneten Kindersitz befördert werden oder angeschnallt sein.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 60 km/h;
- auf Fernstraßen: 120 km/h;
- auf Schotterstraßen: 80 km/h;
- in National- und Wildparks: 60 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub in Namibia ist der Automobilverband von Namibia (AAN) in Windhoek, Tel. +264 (0)61 22 42 01.
Bei Unfällen und Pannen mit dem Mietwagen ist immer der Vermieter der erste Ansprechpartner.
Der Internationale Führerschein ist nur zusammen mit dem nationalen Führerschein gültig, für den eine beglaubigte Übersetzung in die englische Sprache vorgelegt werden sollte.
Windhoek kann leicht zu Fuß erkundet werden, da alle Sehenswürdigkeiten nah beieinander liegen. Eine weitere Möglichkeit sind Taxis.
Walvis Bay (Walfischbucht) besitzt einen Tiefseehafen; Lüderitz einen kleinen Hafen.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch unter "Medical Practioners".
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Medikamente gegen Durchfall, Fieber und Schmerzen sowie Verbandstoff, Pflaster und Wunddesinfektion sollten unbedingt mitgenommen werden. Serum gegen Schlangenbisse und Skorpionstiche sollte u. U. mitgeführt werden.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen aus einem der von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete kommen. Es wird ebenfalls keine Impfbescheinigung verlangt, wenn in einem Land der Infektionszone zwischengelandet wurde, und dort der Transitraum nicht verlassen wurde bzw. der Aufenthalt im Transit mehr als 12 Stunden gedauert hat. Personen, die auf Verlangen keine Gelbfieber-Impfbescheinigung vorlegen können, müssen sich einer 6-tägigen Quarantäne unterziehen oder werden ins Herkunftsland zurückgeschickt.
Bei Kindern unter 9 Monaten und Frauen im ersten Drittel einer Schwangerschaft wird nicht auf einer Impfbescheinigung bestanden.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch.
[3] Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig im Norden und Nordosten des Landes (Sambesi/Caprivi-Streifen, Kavango-West, Kavango-Ost, Ohangwena). Ein hohes Malaria-Risiko besteht von Oktober bis April regional im Nordosten von Namibia (in den nordöstlichen Teilen der Distrikte Oshikoto, Otjozondjupa, Omaheke inkl. Städte Grootfontein und Tsumeb). Im Nordosten der Distrikte Oshikoto, Otjozondjupa, Omaheke inkl. den Städten Grootfontein und Tsumeb besteht von Mai bis September ein mittleres Risiko. Ein mittleres Risiko besteht ganzjährig in den restlichen nördlichen Regionen einschl. Kunene, Omusati, Oshana sowie in den weatlichen Anteilen von Oshikoto, Otjozondjupa (im südlichen Teil), Omaheke und dem Etosha Nationalpark. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes. Als malariafrei gelten Windhuk, die Küste, die Namib-Wüste und die Gebiete um und südlich von Mariental.
Über 99 % vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum (Malaria tropica).
Für die Malariaprophylaxe sind generell langärmelige Kleidung und Mückenschutzmittel empfohlen. In den Gebieten mit hohem Malaria-Risiko sollte man zusätzlich medikamentös einer Malaria-Infektion vorbeugen.
[4] Eine Impfung gegen Thypus wird empfohlen.
[5] Größtes Infektionsrisiko stellen Darminfektionen dar. Die für alle tropischen Länder geltenden Hygieneregeln (z. B. Vorsicht bei Genuss von Nahrungsmitteln und Leitungswasser) sollten sorgfältig beachtet werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen, v.a. im Caprivi-Streifen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt besonders an den Küstengebieten vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Die UV-Strahlung ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Touristen und besonders Schwangere sollten sich zur Vermeidung einer Infektion mit Hepatitis E häufig die Hände waschen, besonders nach Toilettengängen oder nachdem Geld angefasst wurde, sowie auf eine strenge Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene achten (kein rohes, schon geschältes Obst und Gemüse, kein unzureichend gegartes Fleisch, keine Rohmilchprodukte etc.).
HIV/Aids ist weit verbreitet. Namibia hat eine der höchsten HIV/Aids-Raten der Welt. HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Örtliche Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis (so genannte "epidemischen Hirnhautentzündung") kommen landesweit vor. Besonders während extremer Trockenheit muss mit einem höheren Krankheitsaufkommen gerechnet werden. Für Risiko-Reisende ist Impfschutz empfohlen.
Die durch die Tse-Tse-Fliege übertragene Schlafkrankheit tritt sehr selten bei Reisenden auf, sporadisch im Norden (Caprivi-Streifen). Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Für Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test verlangt.
1 Namibia-Dollar = 100 Cent. Währungskürzel: N$, NAD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 N$. Münzen in den Nennbeträgen von 5 und 1 N$ sowie 50, 10 und 5 Cents. Der Namibia-Dollar ist an den Südafrikanischen Rand gebunden, der ebenfalls in Namibia als gültige Währung akzeptiert wird.
Gängige Kreditkarten wie Visa, Mastercard, American Express und Diners Club werden akzeptiert. Tankstellen akzeptieren nur Bargeld. Es kann auch an Geldautomaten mit der Kreditkarte (vor allem Visa und Maestro) Geld abgeholt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Die Bankkundenkarte kann bei einigen Banken verwendet werden (u. a. Standard Bank, Nedbank).
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in der Regel in Namibia nicht mehr akzeptiert.
Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr, Sa 08.30-12.00 Uhr.
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist ab einem Gegenwert von 5.000 N$ deklarationspflichtig. Die Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 50.000 US$ eingeführt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis in Höhe der eingeführten, deklarierten Beträge gestattet.
Bei Reisen zwischen den SACU-Staaten Botsuana, Namibia, Lesotho, Südafrika und Swasiland bestehen keinerlei Ein- und Ausfuhrbeschränkungen.
Geld kann in Banken und Wechselstuben umgetauscht werden, am einfachsten werden US-Dollar getauscht.
Amtssprache ist Englisch (7%). Afrikaans (60%) ist Umgangssprache. Deutsch (32%) ist verbreitet; zahlreiche afrikanische Sprachen wie Ovambo und Herero werden ebenfalls gesprochen.
Folgende Artikel können zollfrei nach Namibia eingeführt werden:
200 Zigaretten und 20 Zigarren und 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
2 l Wein und 1 l Spirituosen (Personen ab 18 J.);
50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
Geschenke im Wert bis zu 5.000 N$ (jedoch keine Fernsehgeräte).
Weitere Informationen sind vom namibischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl von Namibia ist 00264.
GSM 900 / 1800 900, 3G (2100) und 4G (LTE und 1800 Mhz). Hauptnetzbetreiber sind Telecom Namibia und MTC. Das Mobilfunknetz deckt, von ländlichen Gebieten abgesehen, fast das ganze Land ab. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Dennoch kann sich ggf. der Erwerb einer namibischen Prepaid-SIM-Karte lohnen. Mobil-Telefone können gemietet werden.
Internetanbieter sind u.a. Telecom Namibia und MTC. Internetcafés gibt es in allen größeren Ortschaften und in Tourismusgebieten. WiFi-Hotspots der Telecom Namibia befinden sich im Hosea Kutako International Airport und in einigen Naturparks.
Der Postdienst ist ausgezeichnet. Postsendungen nach Europa sind 4-7 Tage unterwegs.
In der Hauptstadt gibt es eine Auswahl eleganter Geschäfte. Einheimisches Kunstgewerbe kann man in Spezialgeschäften oder auf dem Windhoek-Straßenmarkt erstehen.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr. Einige größere Supermärkte haben auch sonntags von 11.00-13.00 und 16.00-19.00 Uhr geöffnet.
Die Küche Namibias ist eine Mischung afrikanischer und europäischer Kochkunst, der deutsche Einfluss ist noch immer spürbar. So wird z. B. Bier nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut. Eine Spezialität Namibias sind die verschiedenartig zubereiteten Wildfleischsorten wie z. B. Biltong (Dörrfleisch) und Rauchfleisch.
Christen (80-90%, davon mindestens 50% Lutheraner) und Naturreligionen (10-20%).
Trinkgeld: 10% sind üblich.
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