Heißes Tropenklima. Von Mai bis Oktober ist es an der Küste am angenehmsten. In den Bergen ist es meist kühler, die Temperaturen sinken nachts mitunter bis auf den Gefrierpunkt ab. Zwischen Januar und März können Wirbelstürme auftreten, in dieser Jahreszeit ist es oft schwül und feucht.
[1] U.a. Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige aller EU-Länder können mit einem gültigem Personalausweis einreisen. Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist ein Reisepass notwendig.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des Aufenthalts gültig sein, wenn der Reisende nicht visumpflichtig ist.
U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum.
Die Einfuhr von Hunden und Katzen ist unter folgenden Gesichtspunkten erlaubt: Die Tiere müssen gut identifizierbar sein, entweder durch Tätowierung oder einen Microchip. Einfuhr aus EU-Ländern: Erlaubt sind 5 Tiere, die über 3 Monaten alt sein müssen mit gültiger Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise. Über die Tollwutimpfung muss ein gültiges Zertifikat vorliegen.
Außerdem benötigt wird ein Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 5 Tage und von einem offiziellen Tierarzt des Herkunftslands ausgestellt worden ist. Die Anforderungen sind strenger geworden und variieren je nach Herkunftsland des Tieres. Nähere Auskünfte zu besonderen Einfuhrgenehmigungen gibt die Direction des Services Vétérinaires de La Réunion (Poste d'Inspection Frontalier, 97420 Le Port Cedex, Tel: (02) 62 42 09 97), die Grenzkontrolle am Flughafen Roland Garros in Saint-Denis (Tel: (02) 62 28 26 60 oder die regionalen Zollbehörde. Bei Nichterfüllung der Bedingungen kommen die Tiere in Quarantäne.
Anmerkung: Die Einfuhr von Kampfhunden (z.B. Pitbull, Mastiff, Tosa) ist verboten und variiert darüber hinaus ggf. von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Rottweiler können in stabilen Transportboxen eingeführt werden.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des Aufenthalts gültig sein, wenn der Reisende nicht visumpflichtig ist.
Stand - Mon, 09 Dec 2024 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 18 Dec 2024 17:22:44 +0100)
Letzte Änderung:
Aktuelles – Mayotte
Gesundheit – Französisch-Guayana
Redaktionelle Änderungen
Einschließlich Französische Überseegebiete
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Der tropische Wirbelsturm "Chido" hat am 14. Dezember 2024 auf Mayotte verheerende Schäden angerichtet. Die Hilfs- und Bergungsarbeiten dauern an. Eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr wurde verhängt.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Martinique wird derzeit abgeraten.
Im französischen Überseegebiet Martinique ist die Lage vor dem Hintergrund von Demonstrationen wegen hoher Lebenshaltungskosten weiterhin angespannt.
Im französischen Überseegebiet Guadeloupe ist die Lage vor dem Hintergrund sozialer Spannungen ausgelöst durch Streiks in der Energiebranche, die zu Stromausfällen auf der gesamten Insel führten, angespannt.
Im französischen Überseegebiet Neukaledonien kam es im Mai 2024 im Zusammenhang mit einer geplanten Verfassungsänderung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen von Befürwortern einer Unabhängigkeit von Frankreich mit den Sicherheitskräften.
Die Lage vor Ort ist weiterhin instabil. Ein Versammlungs- und teilweises Alkoholverbot und in einzelnen Landesteilen nächtliche Straßensperrungen bestehen fort.
Frankreich führt bis 30. April 2025 an seinen Landesgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen vermehrte Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden durch. Diese erfolgen stichprobenartig.
Deutschland führt bis einschließlich 15. März 2025 Binnengrenzkontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark durch.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Martinique wird derzeit abgeraten.
Die Sicherheitslage in ganz Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist – auch nach der Eskalation der Lage im Nahen Osten – weiterhin angespannt.
Zur Begegnung terroristischer Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Derzeit gilt die höchste von insgesamt drei Terrorwarnstufen (= urgence attentat).
Die Bevölkerung ist aufgerufen, an öffentlichen Orten insbesondere bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen und bei Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Seit 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich.
Jüdische Einrichtungen werden verstärkt gesichert und überwacht. Militär patrouilliert auf öffentlichen Plätzen. Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen zu Museen oder Einkaufszentren kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
Auch in der jüngsten Vergangenheit kam es wieder zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.
Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.
Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in den Bergen.
In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die Todesopfer fordern können.
Auf dem Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch-Polynesien und Neukaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.
Neukaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
Siehe Aktuelles
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.
Im Einzelfall finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
Siehe Aktuelles
Seit Februar 2024 gelten bei den Zugverbindungen des TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF Gepäckbeschränkungen hinsichtlich Größe und Umfang. Weitere Informationen bietet die Bahngesellschaft SNCF.
Seit September 2024 sind bei Verstößen gegen die Gepäckvorschriften Bußgelder zu zahlen.
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire"), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point") - rechts vor links, d.h. der einfahrende Verkehr hat in der Regel Vorfahrt. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200 EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Frankreich ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.
Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Saint-Denis.
Réunion liegt 760 km östlich von Madagaskar im Indischen Ozean. Eine Vulkankette verläuft diagonal über die gesamte Insel und teilt sie in zwei Regionen auf: die grüne und schwüle Ostseite (Le Vent) und die trockene, geschützte Süd- und Westseite (Sous le Vent). Der Großteil der Bevölkerung lebt an der Küste. Fünf kleinere Inseln mit einer Gesamtoberfläche von weniger als 50 qkm sind unbewohnt.
Französisches Übersee-Department (Départements d'outre-mer/D.O.M.) seit 1946. Parlament (Conseil général) mit 49 Mitgliedern. Entsendet fünf Abgeordnete in die französische Nationalversammlung und drei in den Senat. Ein Präfekt vertritt die französische Regierung, zwei gewählte Versammlungen vertreten regionale Interessen.
Emmanuel Macron, seit Mai 2017, vertreten durch die Präfektin Patrice Latron, seit November 2024.
Cyrille Melchior, Präsident des Generalrats, seit 2017.
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Die Portugiesen landeten 1513 als erste Europäer auf Réunion, Frankreich übernahm jedoch 1640 die Kolonialmacht. Die Insel gelangte im 18. Jahrhundert zu einigem Wohlstand, da sie an wichtigen Schiffsrouten zwischen Europa und Asien lag. Zuckerplantagen, auf denen afrikanische Sklaven arbeiteten, waren ein weiterer wichtiger Wirtschaftszweig.
Réunion war französische Kolonie, bis das Land 1946 zum Französischen Überseegebiet ernannt wurde. Die französische Kultur bestimmt einen Großteil des täglichen Lebens, aber es gibt auch afrikanische, indische und chinesische Einflüsse, die zu einer wunderbaren tropischen Mischung beitragen.
Obwohl die leuchtend türkisfarbenen Gewässer um Réunion außergewöhnlich schön sind, eignen sie sich durch die zahlreichen Haiarten, die hier leben, weder zum Schwimmen noch für andere Wassersportarten. Der eigentliche Hauptgrund, warum es Touristen nach Réunion zieht, sind seine überwältigend schönen Trekkingrouten über bergiges Terrain.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine Nonstop-Flüge.
Air Austral (UU), die nationale Fluggesellschaft von La Réunion, Air France (AF), Corsair (SS) und French Bee (BF) fliegen täglich nonstop von Paris-Charles de Gaulle und von Paris-Orly nach Saint-Denis de La Réunion. Tickets für die French Bee-Flüge werden auch von Air Caraïbes (TX) angeboten.
Zubringerflüge nach Paris bestehen u.a. mit Lufthansa (LH) ab München und Frankfurt/M., mit Austrian (OS) ab Wien und mit Swiss (LX) ab Zürich; auch Air France (AF) bietet Zubringerflüge aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Paris an.
Air Austral (UU) verbindet mehrmals täglich Mauritius mit La Réunion.
Frankfurt/M. - St. Denis: 14 Std.; Wien - St. Denis: 18 Std. 10 Min.; Zürich - St. Denis: 15 Std. 25 Min. (jeweils mit mindestens 1 Zwischenstopp; die Reisezeit variiert, je nach Länge der Aufenthalte bzw. etwaigem Flughafenwechsel in Paris).
Keine.
Maut: Es gibt keine gebührenpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Der wichtigste Hafen, Pointe-des-Galets, wird von zahlreichen Kreuzfahrtschiffen angelaufen.
Anbieter wie Cunard, AIDA, Phoenix und Hapag Lloyd starten ihre Kreuzfahrten mit Zwischenstopp in La Réunion u.a. in deutschen Häfen, wie Hamburg oder Bremerhaven.
Aus weiteren europäischen Häfen kommend legen u.a. auch Kreuzfahrtschiffe von MSC und Costa in La Réunion an.
U.a. bieten Flugunternehmen wie Helilagon und Corail Helikopter-Rundflüge über die Insel an.
Entlang der Küste umrundet eine Ringstraße die gesamte Insel. Durchs Inselinnere verläuft in südwestlicher Richtung eine Straße zwischen den Küstenstädten Saint-Benoît und Saint-Pierre. Außerdem zweigen diverse oft äußerst kurvige Straßen von der Küstenstraße ins Inselinnere ab.
Maut: Auf La Réunion gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen sind ausreichend vorhanden.
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Die Straßen sind allgemein sehr gut ausgebaut und gewartet. Die meisten Straßen sind geteert.
Das Straßennetz umfasst Autobahnen, die die großen Städte verbinden sowie Landstraßen, die ins Inselinnere führen.
Mietwägen sind am Flughafen und in den größeren Städten erhältlich. Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein, um einen Wagen mieten zu können.
Taxis sind in den Städten verfügbar, aber sehr teuer.
Fahr- und Motorräder können in den Städten und oft auch in größeren Hotelanlagen gemietet werden.
Die Busverbindungen sind ausgezeichnet. Es gibt Stadtbusse, die hauptsächlich in Saint-Denis fahren und die gelben Busse, sogenannte cars jaunes, welche die Städte miteinander verbinden. Busse sind auf La Réunion sehr komfortabel.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰;
- Anschnallpflicht;
- Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h;
- auf Autobahnen: 110 km/h.
Im übrigen gelten dieselben Verkehrsbestimmungen wie in Frankreich.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Der nationale Führerschein ist gültig.
Auf La Réunion verkehren keine Züge.
Verschiedene Reedereien betreiben den Küstenverkehr rund um die Insel. In zahlreichen Häfen kann man auch Boote mieten.
Réunion verfügt über eine sehr gute ärztliche Versorgung und einen effizienten Notfalldienst. Es gibt zahlreiche Krankenhäuser, und jede Stadt hat eine ambulante Krankenstation. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Man sollte sich bei der Krankenkasse nach den Leistungen erkundigen und ob eine zusätzliche Reisekrankenversicherung empfohlen wird.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende auf Réunion.
[2] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B.Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, in der Umgewöhnungszeit können allerdings leichte Magenverstimmungen auftreten, abgefülltes Wasser wird daher für die ersten Urlaubstage empfohlen. Außerhalb der Städte ist das Wasser nicht immer keimfrei und sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Vereinzelt treten Herde von Chikungunya-Fieber auf, das durch Moskitos übertragen wird. Man sollte tagsüber und nachts Mückenschutz beachten.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber landesweit kommt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A ist weitverbreitet, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird empfohlen, gegen Hepatitis B bei Langzeitaufenthalten, engem Kontakt mit der Bevölkerung und bei Kindern und Jugendlichen.
Für die französischen Überseegebiete (Départements d'Outre-Mer) Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie für die Gebietskörperschaften (Collectivités Territoriales) Mayotte und St. Pierre und Miquelon ist seit 1. Januar 1999 der Euro die offizielle Währung. Nähere Informationen zur Verwendung des Euro im Kapitel Frankreich. In dem französischen Überseeland (Pays d'outre mer/P.O.M.) Französisch-Polynesien und in dem französischen Überseeterritorium (Territoires d'Outre-Mer/T.O.M) Neukaledonien ist die offizielle Währung der CFP Franc, der an den Euro gebunden ist.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 150, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Internationale Kreditkarten wie American Express, Diners Club und Visa sowie teilweise auch Mastercard werden überall auf La Réunion akzeptiert, außer von den meisten Bed & Breakfast und Herbergen sowie von Snackbar und Straßenküchen. Reisende sollten deshalb stets über ausreichend Bargeld verfügen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankkarten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten (kreolisch: un gabier) überall auf La Réunion Geld abgehoben werden, außer in Mafate. Grundsätzlich gilt: Umso höher der Ort gelegen ist, um so seltener sind Geldautomaten auf La Réunion. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden auf Réunion nicht akzeptiert.
Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr.
S. Frankreich.
In Banken und Wechselstuben.
Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung; Deklarationspflicht ab 10.000 Euro für Reisen von oder nach außerhalb der EU.
Amtssprache ist Französisch. Créole und Gujarati werden ebenfalls gesprochen.
Wie in Frankreich (s. Frankreich).
Folgende Artikel dürfen (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) Reisende zollfrei nach Frankreich einführen:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) oder 2 l alkoholische Getränke und Spirituosen (Alkoholgehalt bis zu 22%);
4 l Wein;
16 l Bier.
Arzneimittel für den persönlichen Bedarf des Reisenden;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 €; Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Spirituosen dürfen nur von Personen ab 18 Jahren eingeführt werden.
Siehe Frankreich.
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 1000 €.
Weitere Informationen sind vom Zollamt von La Réunion erhältlich.
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00262.
GSM 900/1800 und 4G- und 5G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber sind u.a. Orange Réunion, SFR Réunion und Free Réunion. Die touristischen Stätten sind durch das Mobilfunknetz abgedeckt, wie Vulkan, Mafate, Rivière des Remparts und Cilaos.
WLAN gibt es in den meisten Hotels und gastronomischen Einrichtungen. Außerdem gibt es Internet-Cafés und kostenlose WLAN-Hotspots.
Post nach Europa ist bis zu drei Wochen unterwegs. Postlagernde Sendungen können nach Saint-Denis geschickt werden.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in La Réunion empfangen.
Spitze und Stickereien, Korbwaren. Rum-, Bourbon-Vanille-, Geranien- und Ylang-Ylang-Essenzen. Auf den vielen Märkten findet man neben Obst, Gemüse und Gewürzen auch viele Mitbringsel wie Kleidung und Schuhe.
Öffnungszeiten der Geschäfte: 08.30-12.00 Uhr und 14.30-18.00 Uhr.
Die ausgezeichneten Restaurants bieten französische und kreolische Spezialitäten an, wie Rougail (Meeresfrüchte mit verschiedenen Soßen) und zahlreiche Currys. Das einheimische Gemüse Bredes schmeckt ähnlich wie Spinat. Spezialitäten sind auch Petit salé aux lentilles (Gepökeltes mit Linsen) oder Canard au maïs (Ente mit Mais).
Getränke: Beliebt sind arabischer Kaffee (Café Bourbon) und der gute einheimische Rum, der in verschiedenen Sorten Rumpunsch wie Rhum Arrange (weißer Rum mit Vanille, Orchideen, Anis und Zimt) verwendet wird. Bier und Wein aus Réunion sind empfehlenswert. Die Auswahl an alkoholischen Getränken ist gut. Schankzeiten werden i. Allg. nicht so genau beachtet.
Katholiken 90%. Muslimische Minderheit.
Kleidung: Legere Kleidung ist durchaus angebracht.
Umgangsformen: Die üblichen Höflichkeitsformen gelten auch hier. Die indischen, pakistanischen und europäischen Einwanderer haben sich ihre unterschiedlichen Kulturformen weitgehend erhalten und feiern ihre eigenen Feste und Feiertage.
Trinkgeld: Ca. 10% sind üblich.
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Ihr Viamonda Team