In Thailand gibt es drei Jahreszeiten: Heiß ist es von März bis Mai/Juni. Regnerisch (Monsun) von Juni/Juli bis September/Oktober. Kühler ist es von November bis Februar. An der Ostküste des südlichen Isthmus tritt der Monsun von November bis März auf, an der Westküste (Phuket) von März bis Oktober. Die heißesten Temperaturen kommen in den nordwestlichen Ebenen vor. So kann es gegen Ende der heißen Jahreszeit in Chiang Mai im Norden Thailands heißer werden als in Bangkok, allerdings mit bedeutend geringerer Luftfeuchtigkeit.
Reisen nach Thailand können auch während der Regenzeit unternommen werden. Die ideale Reisezeit ist allerdings von November bis Februar, da die Temperaturen in der kühleren Jahreszeit immer noch als sehr warm eingestuft werden können.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss in gutem Zustand sein und bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, für touristische und geschäftliche Aufenthalte mit einmaliger Einreise von max. 60 Tagen (die erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise festgelegt und kann um max. 30 Tage für ausschließlich touristische Aufenthalte verlängert werden), wenn ein bestätigtes Rück- bzw. Weiterflugticket und ausreichende Geldmittel vorgewiesen werden können.
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.
(b) Schweiz.
(c) Türkei.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 60 Tagen geplant, muss ein e-Visum beantragt werden.
Voraussichtlich bis Juni 2025 wird Thailand ein elektronisches Reisegenehmigungssystem (ETA) für von der Visumpflicht befreite Reisende mit gewöhnlichen Reisepässen einführen. Jede elektronische Genehmigung ermöglicht eine einmalige Einreise (auf dem Luft-, See- oder Landweg) und einen Aufenthalt von maximal 60 Tagen. ETAs sind kostenlos und können vor Reiseantritt online auf dem E-Visa-Portal beantragt werden. Inhaber einer ETA erhalten einen QR-Code, der an den automatisierten Gates an den Einwanderungskontrollpunkten gescannt werden kann.
U.a. Touristen-, Transit- und Non-Immigrant Visa (für Geschäftsreisen)
Wer nicht rechtzeitig vor Ablauf seines Visums/seiner Aufenthaltserlaubnis ausreist, muss mit Geld- und Haftstrafen und Abschiebung rechnen. "Overstay" ist in Thailand kein Kavaliersdelikt.
Touristenvisum:
Einmalige Einreise: 90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.
Zwei-/dreimalige Einreise: 180 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen pro Einreise.
Special Tourist Visa:
einmalige Einreise: 90 Tage Aufenthalt, bis zu zweimalige Verlängerung von jeweils 90 Tagen kann bei der Immigrationsbehörde beantragt werden.
Non-Immigrant Visa:
Einmalige Einreise: 90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
Mehrmalige Einreise: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise.
Hinweis zu Non-Immigrant-Visa der Kategorie B: Die Konsulate in Frankfurt/M. und München erteilen diese Visa derzeit nur für eine einmalige Einreise mit Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung kann vor Ort beantragt werden, ebenso wie eine Arbeitserlaubnis.
Transitreisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise sowie bestätigte Flugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Transit ist nur am Suvarnabhumi International Airport möglich.
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen), wenn ein Visum für einen Aufenthalt für medizinische Zwecke beantragt wird. Das ACMECS Single Visum kann nur persönlich beantragt werden. Vorherige Terminvereinbarung (E-Mail: visatermin@thaiembassy.de) erforderlich.
U.a. deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige müssen für touristische Aufenthalte, die länger als 60 Tage dauern, sowie für alle anderen Besuchszwecke ein E-Visum für Thailand beantragen. Die thailändische Regierung stellt zur Beantragung des E-Visums einen Leitfaden zur Verfügung: https://thaievisa.go.th/static/English-Manual.pdf
Touristenvisum (einmalige Einreise)
(a) Antragsformular.
(b) 2 aktuelle (nicht älter als 6 Monate), biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass im Original, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (und Kopie der ersten Seite des Reisepasses).
(d) Visumgebühr.
(e) Bestätigtes Weiterreise- bzw. Rückflugticket (Kopie), bei mehrfacher Einreise werden die entsprechenden Tickets benötigt.
(f) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben (nötig für alle Nationalitäten außer Deutsche).
(g) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, Bankauszüge der letzten 3 Monate mindestens 10.000 THB pro Person / 20.000 THB (pro Familie) Haben auf dem Konto am Ende eines jeden Monats.
(i) Kinder unter 15 Jahren: Kopie der Geburtsurkunde und Kopie der Reisepässe der Eltern.
(j) Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 100.000 US Dollar für Covid-Behandlungen.
(k) Nachweis über gebuchten Hin- und Rück-/Weiterflug.
(l) Gesundheitszeugnis und Flugtauglichkeitsbescheinigung.
(m) Certificate of Entry (COE) / Thailand Pass.
Geschäftsvisum/Non-Immigrant Visa zusätzlich:
Ausländer über 12 Jahre müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen (20.000 Baht pro Person /40.000 Baht pro Familie für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, wird jedoch in der Praxis bei Einreise aus Europa nicht oder nur selten kontrolliert.).
Bei Einreise auf dem Land- oder Wasserweg nach Thailand muss eine Einreisekarte (TM6-Karte) in Druckbuchstaben ausgefüllt werden.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel, zurzeit 20.000 Baht (ca. 565 €) als Einzelperson in bar, mindestens 40.000 Baht als Familie.
(c) Einreisekarte (TM6-Karte)
(d) Ggf. Impfbescheinigung gegen Gelbfieber, wenn innerhalb der letzten drei Monate ein von der WHO ausgewiesenen Gelbfieberinfektionsgebiet besucht wurde.
Touristen- und Non-Immigrant Visa werden um bis zu 30 Tage verlängert. Anträge sollten nur beim Immigration Office bzw. an den Grenzübergängen gestellt werden, nicht über Visum-Vermittlerfirmen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige, die unter 20 Jahre alt sind) müssen eine offizielle Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache, der bei der Reise nicht dabei ist, mit sich führen sowie die Ausweiskopien der Eltern/ Sorgeberechtigten. Begleitende Elternteile/Sorgeberechtigte müssen das Verwandtschaftsverhältnis /die Sorgeberechtigung mit dem / für das Kind nachweisen.
Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Vor der Verbringung oder dem Transit durch Thailand müssen der Quarantänestation am Flughafen Bangkok (als Handgepäck Tel: 25 35 14 25 oder als Frachtgut Tel: 25 35 15 46) folgende Angaben gemacht werden: Flugstrecke, Ankunftszeit, Angaben zu den Tieren (z.B. Rasse, Geschlecht, Anzahl).
Der Export von Tieren ist nur mit einer Exportgenehmigung und einem amtlichen Gesundheitszeugnis erlaubt, das beim Amtstierarzt am Flughafen Bangkok erhältlich ist.
Anmerkung: Die Einfuhr von Pitbull Terriern, Rottweilern und amerikanischen Staffordshire Terriern ist verboten.
Bei der Einreise erhält jeder Passagier eine Einreise-Karte (TM6-Karte), die bis zur Ausreise im Reisepass aufbewahrt werden muss.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss in gutem Zustand sein und bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, für touristische und geschäftliche Aufenthalte mit einmaliger Einreise von max. 60 Tagen (die erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise festgelegt und kann um max. 30 Tage für ausschließlich touristische Aufenthalte verlängert werden), wenn ein bestätigtes Rück- bzw. Weiterflugticket und ausreichende Geldmittel vorgewiesen werden können.
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.
(b) Schweiz.
(c) Türkei.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 60 Tagen geplant, muss ein e-Visum beantragt werden.
Stand - Mon, 02 Dec 2024 16:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 02 Dec 2024 15:50:05 +0100)
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands wird dringend abgeraten.
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Auch in Thailand ist die Gefahr gegeben, dass es selbst in Urlaubsgebieten zu Anschlägen kommt.
In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung nächtlicher Ausgangssperren kommen.
Es kann in allen Landesteilen zu Demonstrationen und anderen Kundgebungen kommen. Gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sind nicht auszuschließen. In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kann es zu Auseinandersetzungen und Anschlägen kommen. Hier gilt das Notstandsrecht.
Die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt. Kritik an der Regierung, dem König und dem thailändischen Königshaus kann strafrechtlich relevant werden, insbesondere, wenn sie unter Nutzung elektronischer Medien geäußert wird.
Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität. Neben Diebstahl und Betrugsfällen kommen auch Gewaltverbrechen wie Vergewaltigung und Raubüberfälle, auch mittels mit Betäubungsmitteln versetzter Getränke in Bars und Clubs, teilweise mit Todesfolge, vor. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui, Koh Tao und Pattaya. Auf den monatlich stattfindenden "Mondscheinpartys" (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen, wie der Vergewaltigung von unter Drogen oder Alkohol stehenden Touristinnen, gekommen.
Frauen wird empfohlen, ihrer persönlichen Sicherheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken, sich angemessen zu kleiden und einsame Gegenden sowie unbeleuchtete Straßen nach Einbruch der Dunkelheit zu meiden.
In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird Touristen unterstellt, gemietete Gegenstände wie Jet Skis oder Motorroller beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte, wie z. B. einen Diebstahl von Uhrenimitaten, begangen zu haben, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach.
Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch. Touristen werden z.B. gezielt in Geschäfte geführt und unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen.
In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Sicherheitsvorkehrungen in Hotels und Clubs in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards.
Es herrscht tropisches Klima.
Insbesondere in der Regenzeit von Mai bis Oktober kommt es häufig zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen, denen oft Menschen zum Opfer fallen.
Im Südosten der Thai-Halbinsel (u.a. auch auf Koh Samui) kommt es auch von November bis Januar zu Starkregen und vereinzelten Tropenstürmen.
Betroffene können sich für Fragen und Hilfe rund um die Uhr an die (englischsprachige) Hotline des Disaster Warning Centers unter der Telefonnummer 1784 oder an die thailändische Touristenpolizei unter 1155 wenden.
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und in Bangkok ein Schnellbahnsystem.
Es herrscht Linksverkehr; im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle sehr hoch, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Für Motorradfahrer gilt Helmpflicht. Nach Verkehrsunfällen sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen.
Im Stadtgebiet von Bangkok erfolgt in der Regel nur bei Taxis mit der Aufschrift "Taxi Meter" die Abrechnung mittels Zähler. Außerhalb Bangkoks gibt es nicht immer Taxameter.
In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.
Bei Tuk-Tuk-Fahrten werden Reisende oft am Ende mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert.
Zum Führen von Kfz sind entweder der internationale Führerschein (nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968), der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.
Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Kritik an König, der königlichen Familie und der Monarchie gilt allgemein als tabu, siehe Rechtliche Besonderheiten - Majestätsbeleidigung.
Thailand ist bekannt für seine Toleranz gegenüber der LGBTIQ-Community. Dies gilt insbesondere für die Großstädte. Homosexuelle Handlungen sind nicht kriminalisiert. Ein Gesetz, das die vollständige Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe zum Inhalt hat, wurde im Juli 2024 im Parlament verabschiedet und tritt voraussichtlich im Januar 2025 in Kraft.
Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die nach mehreren Jahren Aussetzung 2018 erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Seit 2022 werden bestimmte in Thailand produzierte Cannabis-Produkte mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2% nicht mehr als Droge eingestuft. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist jedoch weiterhin illegal. Wegen bestehender Restriktionen bezüglich des Anbaus, Konsums und Vertriebs sowie noch fehlender Ausführungsvorschriften wird weiterhin zur Vorsicht geraten.
Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können, auch im Internet oder in den Sozialen Medien, als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren pro Tat bestraft werden. Der Tatbestand wird weit ausgelegt. Auch Retweets oder das Teilen kritischer Beiträge in den Sozialen Medien über das Königshaus können darunterfallen.
Der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert kann mit sehr hohen Haftstrafen geahndet werden. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl "zwanghaft" (Kleptomanie) erfolgt.
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Im Zweifel sollte man sich über das Alter der Partnerin/des Partners vergewissern. Ausweise sind allerdings häufig gefälscht.
Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 20 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen.
Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.
Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings - wie überall - ein gewisses Taktgefühl angezeigt.
Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht von Drohnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 100.000 THB (Baht).
Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen oft nicht deutschen rechtsstaatlichen Erwartungen. Mit langer Untersuchungshaft, unzureichender, teurer anwaltlicher Vertretung und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand (auch wegen Bagatelldelikten) führt nach Verbüßung der Strafe zur Abschiebung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot.
An einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla gilt Rauchverbot. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe bis zu 100.000 THB.
Neben dem Einfuhrverbot ist auch der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten (auch IQOS) oder sonstigen Verdampfern verboten und kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.
Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass betroffene Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.
Landeswährung ist der Baht (THB). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. An vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist die Abhebung mit Kredit- und Debitkarten möglich. Vor allem in Touristenorten werden Geldautomaten teilweise zum Betrug manipuliert.
Es empfiehlt sich neben Kreditkarten die Mitnahme von EUR oder USD in bar.
Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise mindestens noch sechs Monate gültig sein.
Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Thailand regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende gezwungen, die Rückreise auf eigene Kosten anzutreten.
Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, ihre Ausweise stets mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum vor der Einreise.
Reisende werden dann visumspflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugscheins oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt. Bei Einreisen auf dem Luft-/Landweg ist ein Aufenthalt von maximal 60 Tagen zulässig.
Eine einmalige Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumsfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.
Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Seeweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden.
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten ("Overstay"), riskieren eine Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für "Overstay" bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 TBH (ca. 13 EUR) je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 TBH (ca. 500 EUR) erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen Behörden übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Die Haftbedingungen in der Abschiebehaft sind sehr hart.
Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.
Wird bei der Ausreise festgestellt, dass im Pass kein Einreisestempel vorhanden ist, wird der Vorwurf der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes erhoben, was zu Geld- und/oder Haftstrafen und Abschiebung führen kann.
Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; Reisende müssen jedoch ein- oder auszuführende Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 20.000 USD übersteigen, deklarieren.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Baht ist ebenfalls unbegrenzt gestattet. Bei der Einfuhr ist auch keine Anzeige erforderlich. Bei der Ausfuhr sind Beträge von 50.000 THB (ca. 1.300 EUR) bzw. 500.000 THB (ca. 13.000 EUR) oder mehr (nur für die Ausfuhr nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam) zu deklarieren.
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Nähere Informationen hierzu sind bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder den thailändischen Zollbehörden erhältlich.
Die Ausfuhr bestimmter Lederprodukte (z.B. Elefant, Krokodil, Schlange) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen/CITES und sind evtl. verboten.
Zigaretten dürfen nur bis zu max. 200 Stück pro Person in Thailand eingeführt werden. Bei Überschreiten der Höchstgrenze kann eine Geldstrafe in zehnfacher Höhe des Warenwerts verhängt und die Ware konfisziert werden.
Die Einfuhr sog. Verdampfer, z.B. E-Zigaretten (auch IQOS), E-Barakus und Zubehör nach Thailand ist verboten, siehe Rechtliche Besonderheiten - Rauchverbot/E-Zigaretten.
Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Thailand ist zwar grundsätzlich erlaubt. Für die Inbetriebnahme in Thailand ist jedoch zwingend eine Registrierung der Drohnen bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) erforderlich. Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht für Drohnen drohen hohe Strafen, Rechtliche Besonderheiten - Drohnen.
Informationen zu Beschränkungen und Antragsformulare zur Medikamenteneinfuhr in englischer Sprache sind bei der thailändischen Narcotics Control Division erhältlich.
Für die Einreise mit Heimtieren sind ein Formular des Thai Department of Livestock Development und ein amtstierärztliches Zeugnis erforderlich, das maximal 10 Tage vor der Einreise ausgestellt sein muss. Hunde und Katzen müssen geimpft sein. Weitere Informationen erteilt das Suvarnabhumi Airport Cargo Clearance Customs Office. Praktische Hinweise zu dem Thema finden sich auf den Webseiten der thailändischen Botschaften in Den Haag und Helsinki.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Thailand selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Insbesondere die südlichen Provinzen Thailands, inklusive der Touristenzentren, sind betroffen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, in etwa ein Viertel der Fälle handelt es sich um die gefährliche Malaria tropica. Ein geringes Malariarisiko besteht in den Grenzregionen zu Myanmar, Kambodscha und Malaysia. Ein minimales Risiko liegt im Rest des Landes einschließlich Phuket, Koh Samui und auf weiteren Inseln vor. Als malariafrei gelten die Städte Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya, Samet und die Inseln der Krabi Provinz (Koh Phi Phi, Koh Yao Noi, Koh Yao Yai, Ko Lanta), siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich insbesondere in Thailand um sehr häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Seit Jahren ist in Thailand die hochpathogene Form der aviären Influenza ("Vogelgrippe") aufgetreten, in den letzten Jahren ist es allerdings nicht mehr zu menschlichen Erkrankungsfällen gekommen. Fast immer erfolgt die Übertragung auf den Menschen durch den engen und direkten Kontakt zu infiziertem Geflügel.
Weiter vorkommende Infektionen sind Tollwut, Japanische Enzephalitis sowie Melioidose und Leptospirose.
In Thailand kommen diverse giftige Schlangenarten vor. Auch in den Stadtgebieten, vor allem während der Regenzeit, muss mit Schlangen gerechnet werden.
Die Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung in größeren thailändischen Städten, insbesondere in Bangkok und Chiang Mai, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Außerdem ist in der trockenen Jahreszeit (November bis April) in ländlichen Gebieten aufgrund von Bränden eine stärkere Belastung durch Rauch und Staub möglich.
Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Königreich Thailand.
Bangkok (Krung Thep).
Thailand, auch als Siam bekannt, grenzt im Westen an Myanmar und den Indischen Ozean, im Süden und Osten an Malaysia und den Golf von Thailand, im Osten an Kambodscha und im Norden und Osten an Laos. Der Chaophraya und seine Nebenflüsse fließen durch große Teile des thailändischen Festlandes. Im Nordosten erhebt sich das Korat-Plateau etwa 300 m über die Hochebene und erstreckt sich bis zum Mekongtal. Diese weitgehend unfruchtbare Region macht etwa ein Drittel des Landes aus, die bewaldeten Hügel im Norden bedecken ein weiteres Drittel. Hier befindet sich die gebirgige Region an der Grenze zu Myanmar mit dem höchsten Berg Doi Inthanon (2576 m). Die landwirtschaftlichen Regionen liegen am Golf von Thailand im Osten des Landes. Die Touristenzentren konzentrieren sich auf den Süden, die Malakkahalbinsel und die zahlreichen vorgelagerten Inseln mit ihren Traumstränden.
Konstitutionelle Monarchie seit 1932. Übergangsverfassung 2006, neue Verfassung seit 2016. Derzeit Militärregierung. Parlament (National Legislative Assembly) mit 197 Mitgliedern vom Militärrat ernannt.
König Rama X. (Maha Vajiralongkorn), seit Dezember 2016.
Premierministerin Paetongtarn Shinawatra, seit August 2024.
220 V, 50 Hz. Unterschiedliche Steckdosen, Adapter empfohlen.
Jedes Jahr besuchen Millionen von Touristen Thailand, das sowohl erstklassige Strände und türkisfarbenes Wasser als auch eine reiche Kultur, moderne Einkaufszentren, schicke Boutiquen und farbenfrohe Märkte mit vielen Schnäppchen zu bieten hat.
Thailand hat das Verwöhnen zu einer Kunstform erhoben. Die zahlreichen Wellness-Zentren des Landes bieten traditionelle Behandlungen für alle Budgets an, sei es in 5-Sterne-Luxushotelanlagen oder in einer Hütte am Strand. Wer sich dagegen lieber ins aufregende Großstadtgetümmel stürzen möchte, ist in Bangkok genau richtig.
Am frühen Morgen verlassen die safrangelb gekleideten buddhistischen Mönche den Schutz ihrer Wats (Tempel), um Almosen von den Einheimischen entgegen zu nehmen. Dieses Bild wiederholt sich Tag für Tag überall im Land, sowohl in kleinen, staubigen Dörfern als auch auf geschäftigen Großstadtstraßen. Der Buddhismus ist untrennbar mit der thailändischen Kultur verbunden, aber auch die Monarchie erfreut sich breiter Unterstützung.
Die nationale Fluggesellschaft heißt Thai Airways International (TG). Thai Airways (TG) fliegt täglich von Frankfurt/M., München und Zürich nonstop nach Bangkok.
Nonstop-Verbindungen nach Bangkok werden außerdem von Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. sowie ab München (mit Sun Express) und von Swiss (LX) ab Zürich angeboten.
Condor (DE) fliegt ab Frankfurt a.M. direkt nach Bangkok und nonstop nach Phuket.
Edelweiss Air (WK)/Swiss (LX) fliegt direkt von Zürich nach Phuket.
Emirates (EK) fliegt ab Frankfurt/M., Hamburg, München und Düsseldorf via Dubai nach Phuket.
Finnair (AY) verbindet Wien via Helsinki mit Bangkok.
Frankfurt/M. - Bangkok: 10 Std. 35 Min.; München - Bangkok: 10 Std. 35 Min.; Wien - Bangkok: 9 Std. 50 Min.; Zürich - Bangkok: 10 Std. 35 Min.
Discovery Airpass: Der von Bangkok Airways (PG) und Lao Airlines (QV) angebotene Airpass berechtigt zu vergünstigten Flügen innerhalb Thailands mit Bangkok Airways (PG) sowie zu Inlands- und verschiedenen internationalen Flügen mit Lao Airlines (QV), u.a. von Bangkok nach Hong Kong oder auf die Malediven.
Die für die Flüge nötigen Coupons (mindestens 3, maximal 16) können bei sämtlichen IATA-Reisebüros erworben werden. Ausführliche Informationen erteilen Bangkok Airways (PG) und Lao Airlines (QV) sowie die Reisebüros.
Von Kambodscha, Malaysia, Laos und Myanmar kann man auf dem Landweg nach Thailand einreisen. Der Asian Highway verbindet Thailand mit den Nachbarländern. Vier Thai-Laos-Freundschaftsbrücken über den Mekong verbinden Thailand mit Laos.
Bus: Thailand hat ein sehr gut ausgebautes Busnetz, mit staatlich und privat betriebenen Bussen. Busbahnhöfe gibt es in sämtlichen größeren Städten, in Bangkok sogar drei (Ost-, Nord/Nordost- und Südbusbahnhof), je nach Reiseziel. Tickets sind am Busbahnhof erhältlich oder bei Reisebüros, die allerdings oft automatisch die teureren Tickets privater Anbieter mit besserem Service verkaufen.
Maut: Thailändische Autobahnen sind mautpflichtig. Bezahlt wird die Gebühr entweder bar oder über den Kauf einer etwas günstigeren Plakette (Expressway Tag), die an der Windschutzscheibe anzubringen ist. Mit dieser Plakette können an den Mautstationen spezielle Spuren genutzt werden. Die Maut für die Autobahnen 7 und 9 kann auch mit dem sogenannten "M-Pass" bezahlt werden.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 mitzuführen. Alternativ kann eine Umschreibung des heimischen Führerscheins beim Department of Land Transport in eine thailändische Fahrerlaubnis beantragt werden. Reisende, die länger als drei Monate in Thailand bleiben, benötigen eine thailändische Fahrerlaubnis.
Direktzüge der State Railways of Thailand fahren von Bangkok nach Butterworth in Malaysia, mit Anschluss in weitere Städte von Malaysia und nach Singapur, sowie von Bangkok nach Aranyaprathet (Fahrtdauer: 4 Std. 30 Min bis 5 Std. 40 Min.) an der Grenze zu Kambodscha und nach Nong Khai an der Grenze zu Laos. Auf diesen Zugverbindungen sind jedoch lange Verspätungen häufig, weshalb die Anreise mit dem Bus meist schneller ist.
Der von der Belmond Ltd. in London betriebene Eastern und Oriental Express bedient die Strecke Bangkok - Kuala Lumpur (Malaysia) - Singapur (Hinfahrt - 3 Tage, Rückfahrt - 4 Tage). Außerdem verkehrt der Zug zwischen Bangkok und Nong Khai und fährt über die Erste Thailändisch-Laotische Freundschaftsbrücke über den Fluss Mekong nach Thanaleng in Laos.
Bangkok ist der größte internationale Hafen Thailands. Passagierverkehr wird im kleinen Rahmen auch von Fracht- und Passagierschifffahrtsgesellschaften betrieben. Fährüberfahrten für Passagiere zwischen Thailand und Laos sind an mehreren Stellen entlang des Mekong möglich.
Kreuzschifffahrtsunternehmen, die Bangkok und Phuket anfahren, sind u.a.:
Princess Cruises, Seabourn, Silversea, Star Clippers, Royal Caribbean und AIDA.
Thai Airways International (TG) und Bangkok Airways (PG) bedienen alle größeren Städte des Landes. Bangkok Airways (PG) fliegt u.a. ab Bangkok nach Koh Samui sowie ab Chiang Mai nach Krabi.
Thai Lion Air (SL), Nok Air (DD) und Thai AirAsia (FD) bieten von Bangkok aus günstige Inlandsflüge zu einer Vielzahl thailändischer Städte an.
Der Discovery Airpass wird von Bangkok Airways (PG) und Lao Airlines (QV) für deren Inlandsflüge angeboten. Flug-Coupons (mindestens 3, maximal 16) können bei sämtlichen IATA-Reisebüros erworben werden. Ausführliche Informationen erteilen Bangkok Airways (PG), Lao Airlines (QV) und die Reisebüros.
Das Straßennetz in Thailand ist mit zahlreichen Schnellstraßen gut ausgebaut.
Tankstellen: Kreditkarten werden nur an großen Tankstellen akzeptiert, ansonsten muss bar bezahlt werden. Tankstellen sind an Hauptverbindungsstraßen rund um die Uhr geöffnet.
Maut: Thailändische Autobahnen sind mautpflichtig. Bezahlt wird die Gebühr entweder bar oder über den Kauf einer etwas günstigeren Plakette (Expressway Tag), die an der Windschutzscheibe anzubringen ist. Mit dieser Plakette können an den Mautstationen spezielle Spuren genutzt werden. Die Maut für die Autobahnen 7 und 9 kann auch mit dem sogenannten "M-Pass" bezahlt werden.
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Es gibt fünf verschiedene Straßenkategorien: Trok (schmale Wege ohne Abzweigungen), Soi (breitere Straßen, auf denen Autos fahren können), Thanon (Hauptverbindungsstraßen), Schnellstraßen und Autobahnen (Motorway 7 - von Bangkok in Richtung Osten, Motorway 9 - Bangkoks Ringautobahn).
Mietwagenfirmen gibt es in allen größeren Städten. Mieter von Leihfahrzeugen müssen müssen über die folgenden Dokumente verfügen: Internationaler Führerschein, Führerschein aus dem Heimatland und Reisepass.
Taxis verkehren in ganz Thailand Tag und Nacht und überall. Es gibt Taxis mit und ohne Taxameter, Motorradtaxis und die dreirädrigen Tuk-Tuks (Motorrikschas). Es empfiehlt sich, den Fahrpreis vor Fahrtantritt auszuhandeln. Da die meisten Taxifahrer kaum Englisch sprechen, kann eine Notiz mit dem Namen des Hotels oder des Fahrziels in Thai hilfreich sein. Trinkgeld wird nicht erwartet.
Langstreckenbusse verkehren zwischen allen Städten und in alle Landesteile. Das staatliche Busunternehmen heißt Bor Kor Sor (BKS). Es ist günstig und zuverlässig. In den komfortableren Bussen privater Unternehmer liegen die Preise etwas höher. Tickets sind am Busbahnhof erhältlich oder bei Reisebüros, die allerdings oft automatisch die teureren Tickets privater Anbieter verkaufen.
Verkehrsbestimmungen:
Der Fahrer eines Mietwagens muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrer unter 25 Jahren zahlen eine Jungfahrergebühr.
Geschwindigkeitsbegrenzung:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften: 60 km/h;
- Landstraßen: 90 km/h;
- Autobahnen: 120 km/h.
Telefonieren am Steuer ist verboten.
Promillegrenze: 0,5 ‰.
Alkohol darf ausschließlich im Kofferraum von Fahrzeugen transportiert und niemals im Auto konsumiert werden.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Die Royal Automobile Association of Thailand (RAAT), Tel. +66 (2) 939 57 70, ist der thailändische ADAC-Partnerclub.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 mitzuführen. Alternativ kann eine Umschreibung des heimischen Führerscheins beim Department of Land Transport in eine thailändische Fahrerlaubnis beantragt werden. Reisende, die länger als drei Monate in Thailand bleiben, benötigen eine thailändische Fahrerlaubnis.
Bei den öffentlichen Verkehrsmitteln in Bangkok haben Reisende die Wahl zwischen U-Bahn, Wassertaxis, Taxis und dem Skytrain, einer Hochbahn, die ideal zum Sightseeing ist, da sie über den Straßenschluchten der Hauptverkehrsachsen fährt. U-Bahn und Skytrain werden von verschiedenen Unternehmen betrieben; Fahrkarten gelten nur für das jeweilige System.
Außerdem gibt es viele private Bus- und Minibusunternehmen. In klimatisierten Bussen und Schnellbussen liegen die Fahrpreise höher, i. Allg. sind sie jedoch immer noch preiswert. Bezahlt wird beim Schaffner. In Stadtbussen sollte man die Rücksitze für die buddhistischen Mönche freihalten. Es empfiehlt sich, bei der Ankunft in Bangkok einen Plan des Busliniennetzes zu kaufen.
Wassertaxis sind sehr gebräuchlich, zeitsparend und preiswert.
Das Bahnnetz verbindet bis auf Phuket alle größeren Städte. Die nationale Bahngesellschaft ist die State Railway of Thailand. Bahnfahrkarten sind am Bahnhofschalter oder online bei Thailand Train Ticket erhältlich.
Die vier Hauptstrecken führen von Bangkok in den Norden nach Chiang Mai und in die östlichen, südlichen und westlichen Regionen des Landes; ferner gibt es eine Bahnstrecke zwischen Thonburi (Bangkok) und Nam Tok über die berühmte Brücke über den Fluss Kwai. Auf allen Strecken verkehren täglich mehrere Züge, z. T. führen sie Speise- und Schlafwagen und haben eine Klimaanlage. Die Züge fahren sehr langsam und sind sehr preisgünstig.
Der Southern Line Express hält in Surat Thani, von wo Fahrgäste per Bus und Fähre zur Insel Koh Samui weiterfahren können. Einige Fahrpläne sind auch auf Englisch erhältlich.
Der Thailand Rail Pass von State Railway of Thailand bietet die Möglichkeit an 20 aufeinanderfolgenden Tagen unbegrenzt in der 2. oder 3. Klasse mit dem Zug durch Thailand zu reisen. Da die Fahrpreise ohnehin sehr günstig sind, ist mit dem Thailand Rail Pass erst ab Tagesetappen von durchschnittlich 110 km eine Preisersparnis gegeben.
Für die 1. Klasse und Expresszüge sind Upgrades erhältlich.
Weitere Informationen bei State Railway of Thailand.
Es gibt saisonbedingt etwa 1600 km befahrbare Wasserwege und zahlreiche Wassertaxis.
Während der Monsunzeit sind Fährverbindungen begrenzt, besonders von Mai bis Oktober entlang der Ostküste und Andamanküste, sowie November bis Januar an der Golfküste.
Die Sehenswürdigkeiten entlang des Chao Phraya-Flusses, der auch durch Bangkok fließt, erkundet man am besten mit dem Chao Phraya Touristenboot.
In größeren Ortschaften ist die medizinische Versorgung sehr gut, auf dem Land entspricht sie eventuell nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Alle großen Hotels haben Bereitschaftsärzte.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von Reisenden verlangt, die nach Aufenthalt von mehr als 12 Stunden in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und mindestens zwölf Monate alt sind.
[2] Malaria in der gefährlicheren Form Plasmodium falciparum kommt ganzjährig in ländlichen Regionen und vor allem in den Wäldern und Hügellandschaften im ganzen Land und vor allem in den Grenzgebieten vor. Ein geringes Malariarisiko besteht in den Grenzregionen zu Myanmar, Kambodscha und Malaysia. Ein minimales Risiko liegt im Rest des Landes einschließlich Phuket, Koh Samui und auf weiteren Inseln vor. Als malariafrei gelten die Städte Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya, Samet und die Inseln der Krabi Provinz (Koh Phi Phi, Koh Yao Noi, Koh Yao Yai, Ko Lanta). Starke Chloroquin-, Sulfadoxin/Pyrimethamin- und Mefloquin-Resistenz wurde gemeldet.
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. In den meisten Hotels wird abgefülltes Trinkwasser kostenlos zur Verfügung gestellt.
Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen landesweit, vor allem in Phitsanulok, Phichit und Surat Thani vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Chikungunya-Fieber ist eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Es werden zunehmende Krankheitszahlen in den südlichen Provinzen Thailands, auch in den Touristenzentren und in den zentralen, nördlichen und in den nord-östlichen Provinzen verzeichnet.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit, auch in den Stadtgebieten, und vor allem während der Regenzeit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz, denn die Fallzahlen haben steigende Tendenz. Eine Impfung gegen Dengue-Fieber existiert nicht.
In den Grenzgebieten im Westen und in den Feuchtbiotopen an der Südostküste tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren das Übertragungsrisiko, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt vor allem im Buschland im Norden und Nordosten auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Auf Nahrungshygiene ist zu achten. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/AIDS ist im Lande insbesondere in den Risikogruppen ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Mai bis Oktober vor allem in den ländlichen und suburbanen Gebieten im Norden.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
1 Baht = 100 Satang. Währungskürzel: Bt, THB (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 100, 50 und 20 Bt. Münzen sind im Wert von 10, 5, 2 und 1 Bt sowie 50 und 25 Satang im Umlauf. Zusätzlich gibt es eine große Anzahl von Gedenkmünzen, die ebenfalls gesetzliche Zahlungsmittel sind.
Internationale Kreditkarten wie American Express, Mastercard und Visa werden in Thailand vielerorts angenommen, Diners Club seltener. Die Bezahlung mit Kreditkarte ist weit verbreitet. Bezahlungen in bar werden in Thailand immer seltener akzeptiert. In der Regel wird kontaktlos mittels Scannen eines QR-Codes bezahlt. Mit Kreditkarten kann man auch im ganzen Land Geld abheben. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Die Abhebung von Bargeld am Geldautomaten ist in Thailand mit relativ hohen Gebühren belegt. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Fr 08.30/09.30-15.30 Uhr.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt. Bei der Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung müssen Beträge, die den Gegenwert von USD 20.000 übersteigen, deklariert werden. Bei der Ausfuhr der Landeswährung müssen Beträge ab 50.000 Bt deklariert werden.
Achtung: Bei der Weiterreise nach Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar oder Vietnam müssen bei der Ausfuhr von Landeswährung Beträge im Gegenwert ab 500.000 Bt deklariert werden.
In Thailand ist der Einsatz der virtuellen Währung Bitcoin gesetzlich verboten. Die virtuelle Währung darf nicht für Zahlungsvorgänge genutzt werden, auch Überweisungen ins Ausland sind verboten.
Bargeld kann in Banken, Hotels (hohe Gebühren) und in autorisierten Wechselstuben (beste Kurse) in größeren Städten getauscht werden (Öffnungszeiten 08.00-20.00 Uhr). Außerhalb der größeren Städte und Touristenzentren lassen sich Banknoten über 500 Bt nur schwer wechseln, es empfiehlt sich daher die Mitnahme von Geldbeträgen in kleinerer Stückelung.
Amtssprache ist Thai. Umgangssprachen sind u. a. Malaiisch und Chinesisch sowie regionale Dialekte. Englisch ist Handels- und Bildungssprache.
[*] Religiöse Feiertage werden nach dem Buddhistischen Mondkalender bestimmt und verschieben sich.
Folgende Artikel können zollfrei nach Thailand eingeführt werden (Personen jeden Alters mit eigenem Reisepass):
Anmerkung: Übersteigen die einzuführenden persönlichen Gegenstände einen Gesamtwert von 20.000 BHT pro Person, müssen sie schriftlich deklariert werden. Eine schriftliche Deklaration von Goldschmuck ist dringend angeraten, um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden. Der Kauf von Warenfälschungen ist verboten.
Einige Medikamente, Betäubungsmittel und Substanzen unterliegen einer Einfuhrbeschränkung. Weitere Informationen sowie Antragsformulare zur Medikamenteneinfuhr erteilt die thailändische Narcotis Control Division.
Drohnen können nur importiert werden, wenn sie vorher bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder bei der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) registriert wurden.
Für die Ausfuhr von Antiquitäten ist eine Ausfuhrgenehmigung des thailändischen Department of Fine Arts erforderlich. Ohne Ausfuhrgenehmigung erlaubt ist die Ausfuhr einer kleinen Buddhastatue aus neuer Produktion (um den Hals tragbar). Die Ausfuhr von Buddhastatuen und -abbildungen ist ansonsten nur für religiöse, kulturelle und Studienzwecke erlaubt; eine Genehmigung des thailändischen Department of Fine Arts ist erforderlich.
Die Einfuhr von Waffen, Munition, Feuerwerkskörpern, Falschgeld, Raubkopien, gefälschte Markenware, Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Produkten sowie die Einfuhr von Produkten, auf denen die thailändische Flagge abgebildet ist, Drogen sowie pornografischen Erzeugnissen ist verboten.
Die Einfuhr von Verdampfern wie E-Zigaretten und Nachfüllflüssigkeit ist verboten.
Drogenbesitz wird mit langjährigen Gefängnisstrafen oder der Todesstrafe geahndet.
Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.
Weitere Informationen sind vom thailändischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0066.
Öffentliche Telefonzellen werden in Thailand immer seltener. Ein beliebter Weg, im Ausland anzurufen, ist der Service "Home Country Direct", der an verschiedenen Postämtern und CAT-Zentren in den Städten angeboten wird. In fast allen Hotels ist es möglich, gegen eine Gebühr Auslandsgespräche zu führen. Am günstigsten sind internationale Gepräche via Skype.
Notrufnummern sind: Polizei 191, Feuerwehr 195 und Touristenpolizei in Bangkok 1699.
GSM 900und 1800, 2G, 3G und 4G. Netzbetreiber ist u.a. dtac. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Am günstigsten ist jedoch das Telefonieren mit einer thailändischen SIM-Karte und Prepaid-Karten. Das thailändische Mobilfunknetz deckt das ganze Land ab.
In den großen Städten und in den Urlaubsgebieten gibt es zahlreiche Internet-Cafés und kostenlose WiFi-Hotspots mit öffentlichem Internet-Zugang. Internetanbieter sind u.a. INET und True Internet.
Postsendungen nach Europa benötigen sechs bis neun Tage. Öffnungszeiten der Postämter: Das Hauptpostamt in Bangkok öffnet Mo-Fr 08.00-20.00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen 08.00-13.00 Uhr. Postämter in anderen Landesteilen öffnen in der Regel 08.30-15.30 Uhr.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich über das Internet in Thailand empfangen.
Besonders schöne Mitbringsel sind thailändische Seide und Baumwollstoffe, Lederwaren, Silber, Keramik mit grüner Celadon-Glasur, Puppen, Masken, Lackarbeiten sowie Artikel aus Bambus und Bronze. Der Wochenendmarkt in Bangkoks Chatuchak Park ist herrlich zum Stöbern und Staunen, hier ist von echten Antiquitäten bis hin zu Kampffischen alles erhältlich. Maßgeschneiderte Kleidung ist ebenfalls zu empfehlen und kann innerhalb von wenigen Tagen angefertigt werden.
Einkaufen im neuen Einkaufszentrum Inconsiam in Bangkok ist ein Einkaufserlebnis der Superlative.
Verkaufszeiten für Alkoholika: In Restaurants und in Geschäften sind Alkoholika nur in den der Zeit von 11 bis 14 Uhr und von 17 bis 24 Uhr erhältlich. Internationale Flughäfen und einige registrierte Unterhaltungsbetriebe haben längere Verkaufszeiten für Alkoholika.
Mo-So 10.00/10.30-21.00/22.00 Uhr.
Es gibt sowohl europäische als auch asiatische Restaurants. Thailändisches Essen ist äußerst schmackhaft und scharf gewürzt; in den meisten Restaurants wird jedoch berücksichtigt, dass Europäer scharfes Essen nicht gewöhnt sind. Vor allem Pri-Kee-Noo, kleine rote oder grüne Pfefferschoten, sind von Neuankömmlingen mit äußerster Vorsicht zu genießen. Diese werden meist in einer Vinaigrette zum Hauptgericht serviert. Zu den Spezialitäten zählen Tom Ka (Kokosmilchsuppe mit Makroot-Blättern, Lemon Grass, Ingwer sowie Huhn oder Krabben); Reis mit Kaeng Pet (scharfer »Roter« Curry mit Kokosmilch, Kräutern, Knoblauch, Pfefferschoten, Krabbenpaste, Koriander und anderen Gewürzen); Kaeng Khiaw (»Grüner« Curry mit Auberginen, Rind oder Huhn); Gai Yang (Grillhähnchen) und Kao Pat (Reispfanne mit Krabben, Huhn- und Schweinefleisch, Zwiebeln, Eiern und Safran). Diese Gerichte werden oft mit Zwiebeln, Gurken, Sojasoße und Pfefferschoten serviert. Unter den Nachspeisen sind Salim (süße Nudeln in Kokosmilch) und Songkaya (Pudding aus Kokosmilch, Ei und Zucker, oft in einer Kokosnussschale serviert) besonders zu empfehlen. Lecker zum Frühstück sind auch Mangos mit süßem Reis (in Kokosmilch gekocht), die allerdings nur während der Mangoernte von März bis Mai angeboten werden. Weitere exotische Obstsorten sind Papaya, Jackfruit, Mangosteens, Rambutans, Pomelos (süße Grapefruit) und vor allem Durians, die von Ausländern (die man hier »Farangs« nennt) wegen ihres eigenartigen Geruchs entweder heiß geliebt oder geradezu verabscheut werden. Man sollte jedoch beachten, dass zahlreiche Hotels die Aufbewahrung von Durians im Zimmer nicht zulassen. In thailändischen Restaurants isst man mit Löffel und Gabel, in chinesischen Restaurants mit Stäbchen oder auf Wunsch mit Messer und Gabel. In Restaurants werden meist vor dem Essen heiße oder kalte Erfrischungstücher zum Händeabwischen gereicht.
Getränke: Kokosmilch wird direkt aus der Schale angeboten. Neben zahlreichen anderen einheimischen Getränken sind vor allem Singha-Bier und Sang Thip-Whisky eine Kostprobe wert.
Theravada-Buddhisten (94,6%); christliche, muslimische und hinduistische Minderheiten.
Umgangsformen: Die traditionellen Gebräuche in Thailand sind seit Jahrhunderten kulturellen Einflüssen aus China, Indien und neuerdings auch aus dem Westen ausgesetzt. Westlichen Besuchern gibt man oft zur Begrüßung die Hand, Thailänder werden auf traditionelle Art begrüßt, mit aneinandergelegten Handflächen, wobei die Fingerspitzen nach oben zeigen, und leichter Verbeugung. Westliche Besucher sollten sich nicht scheuen, Thailänder auf die traditionelle Weise zu begrüßen. Buddhistische Mönche werden stets auf diese Art gegrüßt. Nahaufnahmen mit dem Fotoapparat dürfen nicht ohne Einwilligung der Mönche gemacht werden. Die königliche Familie genießt grenzenlosen Respekt, und ihre Handlungen werden niemals in Frage gestellt. Besucher sollten dies berücksichtigen und in keiner Weise Kritik üben. Im Allgemeinen sind Thailänder sehr zurückhaltende Menschen und verlieren nur selten die Ruhe. Westliche Besucher sollten beachten, dass nur Kinder Ärger und Frustration zum Ausdruck bringen dürfen. Ein Erwachsener, der sich so verhält, »verliert sein Gesicht«. Geduld und Ruhe sind an der Tagesordung. Vor dem Betreten eines Privathauses oder eines Tempels werden die Schuhe ausgezogen. Man sollte nie mit dem Finger auf Personen oder Gegenstände zeigen oder Thailänder, insbesondere Kinder, am Kopf berühren.
Kleidung: Freizeitkleidung ist überall akzeptabel, selten wird von Männern erwartet, dass sie einen Anzug tragen. Ein traditionelles thailändisches Hemd ist für Männer die beste Bekleidung für besondere Anlässe. Badebekleidung gehört an den Strand, »oben ohne« wird ungern gesehen.
Rauchen: In Thailand ist das Rauchen in allen geschlossenen öffentlichen und klimatisierten Räumen wie in Restaurants, Hotels, religiösen Stätten, Bars, Clubs und Diskotheken sowie auf Märkten im Freien, auf Parkplätzem, Bushaltestellen, Flughäfen, Bahnhöfen und auf zahlreichen Stränden verboten. Im Umkreis von 5 m an den Ein- und Ausgängen von öffentlichen Gebäuden ist Rauchen verboten.
Trinkgeld: Nur in hochklassigen Restaurants wird ein Trinkgeld von etwa 10% erwartet. In mittelklassigen Restaurants kann man den Rechnungsbetrag aufrunden, muss man aber nicht. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld. Bei sehr freundlichem Service ist ein Trinkgeld aber auch für Taxifahrer angebracht. Gepäckträgern und Zimmermädchen sollte man ein Trinkgeld geben.
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